Manchmal gibt es triftige Gründe, um bereits als Teenager das Nest der Eltern zu verlassen. Doch ab wie viel Jahren darf man ausziehen und was gibt es zu beachten?
Ab wann darf man bei seinen Eltern ausziehen?
Keine Frage, mit 18 Jahren und der offiziellen Volljährigkeit sind die Tatsachen klar und man darf nach Belieben eine eigene Wohnung beziehen. Doch wie sieht es aus, wenn ein Teenager bereits vorher das Elternhaus verlassen möchte? Das ist unter bestimmten Bedingungen und Grundlagen durchaus ab dem 16. Lebensjahr möglich, insofern die Eltern dem Vorhaben zustimmen.
Was gilt es zu beachten, wenn man mit 16 auszieht?
Laut des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 1631 Abs. 1, haben Eltern bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder das Aufenthaltsbestimmungsrecht und dürfen über den Wohnort ihres Nachwuchses entscheiden. Da man mit 16 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig ist, dürfen Verträge für Strom oder Internet sowie der Mietvertrag nur von den Eltern abgeschlossen und unterschrieben werden. Es gibt lediglich eine Ausnahme, bei welcher auch ein Auszug vor dem 18. Lebensjahr ohne Zustimmung der Eltern möglich ist, und zwar, wenn den Erziehungsberechtigten aufgrund eines absoluten Extremfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde und das Kindeswohl einer Gefährdung ausgesetzt wird. In diesem Fall bieten sich Wohngruppen für Jugendliche an.
Welche Gründe gibt es für einen verfrühten Auszug von zu Hause?
In Einzelfällen kann eine schwierige Beziehung zwischen Kind und Eltern den Auslöser für einen besonders frühen Auszug von zu Hause darstellen. Doch häufig bringt allein schon ein Ausbildungsbeginn eine besonders frühe Nestflucht mit sich. Teenager, die auf dem Land leben und aufgewachsen sind, haben oftmals nur die Möglichkeit in einer weiter entfernten Stadt ihre berufliche Ausbildung oder eine weitere schulische Laufbahn wahrzunehmen.
Worauf kommt es beim Auszug des Nachwuchses an?
Ist ein gemeinsamer Entschluss über einen bevorstehenden Auszug in der Familie gefasst worden, kann es natürlich nur von Vorteil sein, sich als Team gemeinsam um die zukünftige Wohnstätte zu kümmern. Somit können die Kinder ihre Wünsche äußern und die Eltern ihre Erfahrung mit einbringen und wertvolle Tipps geben. Ebenfalls wird in den meisten Fällen eine Bürgschaft der Eltern verlangt, da die Wohnungsmiete von beispielsweise Auszubildenden oft nicht allein getragen werden kann beziehungsweise Vermieter*innen sich absichern wollen. Bei Verhandlungen mit potentiellen Vermieter*innen zeigen sich Eltern mitunter wahrscheinlich souveräner als ihr eigener Nachwuchs und hinterfragen mögliche Unklarheiten umgehend.
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Wie steht es um die Finanzierung der ersten eigenen Wohnung?
Eine eigene Wohnung sowie der Lebensunterhalt wollen und müssen finanziert werden. Zwar kommt im Falle einer Ausbildung ein erstes Ausbildungsgehalt dazu, dieses wird jedoch sicher nicht alle Kosten abdecken. Wenn die finanziellen Mittel der Familie nicht ausreichen, gibt es einzelne Optionen, um das neue Leben mitsamt seinen Kosten zu unterstützen:
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Wenn das Einkommen der Eltern zu gering ist und es nicht über der vorgeschriebenen Antragsgrenze liegt, kann man BAB beantragen, insofern das Kind eine staatlich anerkannte Ausbildung absolviert.
- Wohngeld: Wenn dem zuvor genannten BAB nicht zugestimmt wird, kann man möglicherweise Wohngeld beantragen. Doch auch in diesem Fall darf der Verdienst der Eltern eine gewisse Grenze nicht überschreiten.
- Kindergeld: Das Kindergeld, das die Eltern erhalten, kann dem Kind zur Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.
- Schüler-BAföG: Auch das Schüler-BAföG ist vom elterlichen Verdienst abhängig, kann jedoch im Falle einer weiterführenden schulischen Ausbildung beantragt werden.
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