Das Babysitten ist unter Teenagern ein begehrter Job, um das Taschengeld aufzubessern. Ab welchem Alter man in der Kinderbetreuung aktiv werden darf, möchten wir dir gerne genau erklären.
Ab welchem Alter darf man Babysitten?
Wenn man bedenkt, dass man als Babysitter etwa zwischen 10,80 Euro und 12,52 Euro verdienen kann, ist die Kinderbetreuung tatsächlich ein lukrativer Job im Teenageralter. Offiziell darf man diesen laut des Jugendarbeitsschutzgesetzes jedoch erst ab 13 Jahren ausführen. Doch auch im Alter von 13 Jahren sind die Arbeitszeitgrenzen klar abgesteckt. Zwischen 13 und 15 Jahren dürfen Jugendliche zwischen 8:00 bis 18:00 Uhr lediglich für maximal zwei Stunden täglich und insgesamt 10 Stunden pro Woche dieser Tätigkeit nachgehen.
Im Alter zwischen 15 und 18 Jahren verlängert sich die Arbeitszeitgrenze auf 20:00 Uhr. Während der Ferien darf dann sogar bis zu acht Stunden an fünf Tagen pro Woche das Babysitten ausgeführt werden. Dabei gibt es noch eine wichtige Voraussetzung zu beachten: Die Schulpflicht darf nicht beeinträchtigt werden. Welche Eigenschaften ein wirklich guter Babysitter mit sich bringen sollte, erfährst du in einem weiteren informativen Artikel.
Nicht nur das Alter, sondern auch die persönliche Entwicklung beachten
Zwar ist es gesetzlich festgelegt, ab wann man mit dem Babysitten beginnen darf, jedoch ist die persönliche Entwicklung eines jeden Teenagers besonders ausschlaggebend. Nicht alle Jugendlichen besitzen bereits die Reife, die Verantwortung für einen fremdes Kind zu übernehmen und besonnen zu handeln. Wer Interesse an diesem Job hat, sich aber diesbezüglich noch sehr unsicher fühlt, kann vielleicht im eigenen Zuhause erste Erfahrungen mit Geschwisterkindern sammeln oder auf Kinder von Verwandten und Freunden aufpassen. Es besteht zudem die Möglichkeit, Babysitter-Kurse zu besuchen, die einem einen sicheren Umgang mit Kindern näherbringend können. In vielen Städten werden von sozialen Einrichtungen diese Kurse angeboten. Du fühlst dich bei dem Gedanken nicht wohl, deinen kleinen Schatz einem noch sehr jungen Teenager zu überlassen? Wie wäre es da mit einer Leihoma, wenn die eigene Großeltern einfach zu weit weg wohnen, um im Notfall einzuspringen?
Geschwister können nicht nur fantastische Babysitter sein. Warum sie außerdem von großer Bedeutung sind, erfährst du in unserem Video:
Wie steht es um die Aufsichtspflicht beim Babysitten?
Teenager haben als Babysitter keine Aufsichtspflicht gegenüber ihren zu betreuenden Kindern, diese verbleibt bei den Eltern. Sollten Eltern dem Babysitter dieser dennoch übertragen wollen, muss das grundsätzlich in schriftlicher Form mit einer Einwilligungserklärung erfolgen. Jedoch ist die Einwilligungserklärung in den meisten Fällen und bei unregelmäßiger Kinderbetreuung nicht notwendig. Du stellst dir nun die Frage, ab welchem Alter man keinen Babysitter mehr benötigt und Kinder alleine Zuhause bleiben dürfen? Dann bringe es bei uns in Erfahrung.
Es ist durch das Jugendschutzgesetz geregelt, dass Jugendlich erst ab 13 Jahren gegen Bezahlung als Babysitter für maximal zwei Stunden täglich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr tätig sein dürfen. Ab dem 15. Lebensjahr weitet sich die Zeitspanne aus und man darf von 8:00 bis 20:00 Uhr dieser Tätigkeit nachgehen. In den Ferien dürfen es mehr Stimmen sein. Möchte man den Job als Babysitter ausführen, ist es ratsam, vorab in der eigenen Familie erste Erfahrungen auf diesem Gebiet zu sammeln oder einen speziellen Babysitter-Kurs zu belegen, um Routine und Sicherheit vermitteln zu bekommen.