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Urlaubs-Hacks

Achtung: Auf diese Dinge verzichtet ihr lieber im Urlaubsgepäck

Alles dabei? Manche Dinge solltet ihr nicht in eure Koffer packen.
Alles dabei? Manche Dinge solltet ihr nicht in eure Koffer packen. (© IMAGO / Panthermedia)

Ein Souvenir aus dem Urlaub mitzunehmen ist nicht immer eine gute Idee. Auf bestimmte Dinge solltet ihr in eurem Reisegepäck besser verzichten.

Bei bestimmten Gütern kommt es auf die Menge an

Grundsätzlich besteht innerhalb der Europäischen Union das sogenannte Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass die EU-Bürger*innen frei reisen können, ohne Einschränkungen zu befürchten. Dies gilt auch für aus dem Urlaub mitgebrachte Souvenirs, die für den Eigenbedarf steuerfrei nach Deutschland gebracht werden dürfen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen wie etwa Medikamente, Feuerwerkskörper oder Waffen, für die es landesspezifische Einschränkungen geben kann. Auch die Menge an Gütern ist entscheidend. Beim Zoll gibt es sogenannte Richtmengen, die nicht überschritten werden dürfen, da eine zu große Menge Zweifel am rein privaten Eigenbedarf erweckt. Beispielsweise gilt für normale Zigaretten eine Richtmenge von 800 Stück, für alkoholische Spirituosen wie Rum und Whisky eine Höchstmenge von zehn Litern. Auch Kaffee darf nicht in unbegrenzten Mengen nach Deutschland eingeführt werden. Hier liegt die Obergrenze für Privatpersonen bei zehn Kilogramm.  

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Achtung: Diese Souvenirs sollten nicht im Urlaubsgepäck landen

Einige Mitbringsel sollten nicht im Koffer auf der Heimreise mitgenommen werden. Wenn ihr damit beim Zoll erwischt werdet, riskiert ihr hohe Geldstrafen:

  • Muscheln, Korallen, Seesterne, Kiesel, Quarzsteine und andere Strandgüter, insbesondere aus Naturschutzgebieten
  • große Mengen an Fake-Designer-Waren (Gucci-Plagiate und ähnliches)
  • geschützte Pflanzenarten, die auf der Liste des Washingtoner Artenschutzübereinkommens stehen
  • geschützte Tierarten und Bestandteile wie Elfenbein oder Felle
  • Einrichtungsgegenstände, Elektronik oder Textilien wie Bettwäsche und Bademäntel aus dem Hotel
  • Antiquitäten wie Statuen, wertvolle Teppiche sowie Originalkunstwerke (zählt hierzulande als illegal eingeführtes Kulturgut)
  • größere Mengen elektronischer Geräte
  • bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen
  • Sand (gilt für bestimmte Länder wie Italien, Thailand und Sardinien)

Alles in Ordnung: Diese Souvenirs dürfen mit

  • lokale Blumen und Samen in kleinen Mengen
  • verarbeitete, verpackte Lebensmittel
  • lokale Handwerksprodukte
  • handgefertigte Kleidungsstücke
  • nicht verschreibungspflichtige Medikamente

Weitere Tipps: So vermeidet ihr Ärger mit dem Zoll

Damit ihr keine verbotenen Souvenirs mitführt, solltet ihr euch vor jeder Reise über die gültigen Zollvorschriften am Ausgangs- und Zielort informieren. Checkt am besten auch die Hinweise am Flughafen und informiert euch über regionale Besonderheiten. Ganz besonders vorsichtig solltet ihr bei Afrika- und Asienreisen sein. Außerdem solltet ihr Waren von Straßenhändlern, deren Herkunft auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, besser nicht als Souvenirs mitnehmen. Achtet außerdem auf den Gesamtwert der eingeführten Waren: Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Einreisende einen maximalen Warenwert von 430 Euro nach Deutschland einführen. Übersteigt der Wert eurer Souvenirs diesen Betrag, so müsst ihr die Waren beim Zoll anmelden.

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Mitbringsel aus dem Urlaub können unter Umständen problematisch werden und Ärger beim Zoll verursachen. Geschützte Pflanzen und Tiere, Kunstwerke und andere Kulturgüter sowie Einrichtungsgegenstände aus Hotels am Urlaubsort dürft ihr grundsätzlich nicht im Gepäck mitführen, da ihr euch sonst strafbar macht. Auch Genussmittel wie Alkohol und Zigaretten sind nur in bestimmten Mengen erlaubt. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, solltet ihr euch vor der Abreise über die Modalitäten am Zielort sowie der Einfuhr beim deutschen Zoll informieren.

Mit diesem Test findet ihr ganz leicht den passenden Urlaub für eure Familie

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