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Haus und Grundstück

Bäume fällen auf Privatgrundstück – ist das erlaubt?

Das Fällen von Bäumen regelt in vielen Kommunen eine Baumschutzsatzung.
Das Fällen von Bäumen regelt in vielen Kommunen eine Baumschutzsatzung. (© Pixabay/Tama66)

Auf vielen privaten Grundstücken stehen Bäume. Doch kann ein Baum einfach gefällt werden, wenn er alt oder krank ist und zur Bedrohung wird?

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Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz

Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 39 Abs. 5 Nr. 2) darfst du einen Baum auf deinem Privatgrundstück jederzeit fällen oder radikal zurückschneiden. Häufig wird angenommen, dass das nur von Oktober bis Februar erlaubt sei, doch das ist ein Irrtum. Diese zeitliche Einschränkung bezieht sich auf Hecken, Sträucher und ähnliche Gehölze, nicht aber auf Bäume. Dennoch nennt das Bundesnaturschutzgesetz eine Ausnahme: Wenn Vögel im Baum nisten, ist das Fällen nicht erlaubt. Denn laut § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, den Lebensraum wildlebender Tiere zu zerstören.

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Gibt es andere Einschränkungen?

Möchtest du auf deinem Haus- oder Gartengrundstück einen Baum fällen, solltest du zuvor einen Blick in die Baumschutzsatzung deiner Stadt oder Gemeinde werfen. In vielen Kommunen gibt es eine solche Satzung, die vorschreibt, ob und unter welchen Umständen du einen Baum fällen darfst. Möglich ist zum Beispiel, dass Bäume ab einer bestimmten Höhe oder mit einem bestimmten Stammumfang nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Verstößt du gegen diese Vorschrift und fällst einen Baum, den deine Kommune für schützenswert hält, ohne vorher eine Genehmigung von der Behörde einzuholen, droht ein Bußgeld. Die Strafe kann durchaus einen fünf- oder sechsstelligen Eurobetrag ausmachen. Es ist wohl immer zu empfehlen, zunächst beim Ordnungsamt anzufragen.

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Bäume an der Grundstücksgrenze

Für Bäume, die direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehen, brauchst du die Erlaubnis deines Nachbarn, wenn du den Grenzbaum fällen möchtest. Ansonsten riskierst du einen Nachbarschaftsstreit, der in eine Klage auf Schadensersatz münden kann. Hängen von einem Baum, der nahe an der Grenze auf dem Grundstück des Nachbarn steht, Äste über den Zaun, darfst du diese laut einem BGH-Urteil abschneiden, falls nicht ausgerechnet in diesen Ästen ein Vogel brütet. Wenn die Wurzeln des Baumes von der Nachbarsfläche zu dir herüberwachsen und die Nutzung deines Grundstücks beeinträchtigen, darfst du die Baumwurzeln im Rahmen der Selbsthilfe beseitigen. Das ist sogar dann erlaubt, wenn dadurch das Absterben des Baumes droht. Aber auch in diesem Fall solltest du zuvor mit deinen Nachbarn reden und ein Einvernehmen suchen.

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Rechtzeitig tätig werden

Du freust dich über einen neu gepflanzten Baum, und du beobachtest Jahr für Jahr, wie er wächst und gedeiht. Aber eines Tages wird der Baum so groß sein, dass sein Laub in die Dachrinne deines Haus fällt, und seine Äste und seine Krone rauben deinen Nachbarn die Sonne. Zudem wird er so groß sein, dass du professionelle Hilfe brauchst, wenn du ihn fällen willst. Deshalb: Pflanze besser frühzeitig einen Ersatzbaum und fälle den großen Baum, bevor er dir zu weit „über den Kopf gewachsen ist“.