Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein alter oder kranker Baum zur Gefahr wird und gefällt werden muss? Wir verraten dir, was du beachten musst.
Rechtliche Grundlagen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Entgegen weitverbreiteter Annahmen erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 39 Abs. 5 Nr. 2) Eigentümer*innen grundsätzlich, Bäume auf ihrem Privatgrundstück zu jeder Jahreszeit zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Die oft zitierte Beschränkung auf die Monate Oktober bis Februar betrifft lediglich Hecken, Gebüsche und vergleichbare Gehölze – nicht jedoch einzelne Bäume.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Sobald der Baum als Nistplatz für Vögel dient, ist das Fällen untersagt. Der § 39 Abs. 1 BNatSchG verbietet ausdrücklich die Zerstörung von Lebensräumen wildlebender Tiere. Dies muss bei jeder geplanten Baumfällung berücksichtigt werden.
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Gibt es andere Einschränkungen?
Möchtest du auf deinem Haus- oder Gartengrundstück einen Baum fällen, solltest du zuvor einen Blick in die Baumschutzsatzung deiner Stadt oder Gemeinde werfen. In vielen Kommunen gibt es eine solche Satzung, die vorschreibt, welche Bäume du unter welchen Umständen fällen darfst.
Möglich ist zum Beispiel, dass Bäume ab einer bestimmten Höhe oder mit einem bestimmten Stammumfang nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Verstößt du gegen diese Vorschrift und fällst einen Baum, den deine Kommune für schützenswert hält, ohne vorher eine Genehmigung von der Behörde einzuholen, droht ein Bußgeld. Die Strafe kann durchaus einen fünf- oder sechsstelligen Eurobetrag ausmachen. Es ist wohl immer zu empfehlen, zunächst beim Ordnungsamt anzufragen.
Bäume an der Grundstücksgrenze
Für Bäume, die direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehen, brauchst du die Erlaubnis deines Nachbarn oder deiner Nachbarin, wenn du den Grenzbaum fällen möchtest. Ansonsten riskierst du einen Nachbarschaftsstreit, der in eine Klage auf Schadensersatz münden kann.
Hängen von einem Baum, der nahe an der Grenze zum Nachbargrundstück steht, Äste über den Zaun, darfst du diese laut einem BGH-Urteil abschneiden, falls nicht ausgerechnet in diesen Ästen ein Vogel brütet. Wenn die Wurzeln des Baumes von der Nachbarsfläche zu dir herüberwachsen und die Nutzung deines Grundstücks beeinträchtigen, darfst du die Baumwurzeln im Rahmen der Selbsthilfe beseitigen. Das ist sogar dann erlaubt, wenn dadurch das Absterben des Baumes droht. Aber auch in diesem Fall solltest du zuvor mit deinen Nachbar*innen reden und ein Einvernehmen suchen.
Rechtzeitig tätig werden
Du freust dich über einen neu gepflanzten Baum, und du beobachtest Jahr für Jahr, wie er wächst und gedeiht. Aber eines Tages wird der Baum so groß sein, dass sein Laub in die Dachrinne deines Haus fällt, und seine Äste und seine Krone rauben deinen Nachbar*innen die Sonne. Zudem wird er so groß sein, dass du professionelle Hilfe brauchst, wenn du ihn fällen willst. Deshalb: Pflanze besser frühzeitig einen Ersatzbaum und fälle den großen Baum, bevor er dir zu weit „über den Kopf gewachsen ist“.