Eine Schwerbehinderung sorgt in Deutschland nicht automatisch dafür, dass keine Kontogebühren mehr anfallen. Wovon das im Detail abhängt, erfährst du hier.
Konto für Menschen mit Behinderung
In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, das entspricht einem Behinderungsgrad von mindestens 50. Du hast in diesem Fall die Möglichkeit, entweder selbst ein Konto zu eröffnen oder dies durch deine*n gesetzliche*n Betreuer*in erledigen zu lassen. Hier erfährst du, was dabei wichtig ist.
Seit 2020: Girokonto für Menschen mit Behinderung
Seit 2019 ist das Bankkonto für Menschen mit Behinderung stärker in den Mittelpunkt gerückt. Das Bundesteilhabegesetz hat viele Veränderungen mit sich gebracht, besonders für schwerbehinderte Menschen in Wohneinrichtungen. Seit dem 1. Januar 2020 müssen diese ein eigenes Girokonto einrichten. Die finanziellen Leistungen werden nun direkt an die Bewohner*innen ausgezahlt und nicht mehr an die Einrichtungen.
Es gibt unterschiedliche Kontoarten. Was ein Tagesgeldkonto ist, erklären wir dir in unserem Video:
Diese Regelung bringt für dich im Alltag einige Vorteile. Du kannst nun über dein eigenes Guthaben verfügen, ohne auf die Unterstützung von Betreuer*innen oder Treuhandkonten angewiesen zu sein. Doch mit diesem Vorteil kommen auch Verpflichtungen. Eine davon ist die Zahlung der Kontoführungsgebühr. Der Gesetzgeber hat keine verbindliche Regelung getroffen, die dich oder deine Angehörigen mit Schwerbehinderung von dieser Gebühr befreit.
Steuererleichterungen wie Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer oder vergünstigte Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr bleiben von dieser Regelung unberührt. Auch auf Mobilitätshilfen und bestimmte Sonderregelungen im Arbeitsrecht kannst du weiterhin zählen.
Banken ohne Kontoführungsgebühren
Die Gebühren für die Kontoführung unterscheiden sich stark von Bank zu Bank. Wenn du ein Konto eröffnen willst, solltest du unbedingt einen Vergleich anstellen. Direktbanken sind vor allem über das Internet zugänglich und verlangen oft keine Gebühren für die Kontoführung. Doch sei vorsichtig, denn es können sich zusätzliche Kosten verstecken. Beispielsweise können Telefonbanking oder Transaktionen auf Papier teuer werden.
So wird die Grundsicherung ausgezahlt
Wenn du trotz einer Behinderung in der Lage bist, zu arbeiten und keine Grundsicherung benötigst, gibt es keine festen Regeln, wie viel Vermögen du haben darfst. Anders verhält es sich, wenn du Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI erhältst. In diesem Fall kannst du einen Vermögensfreibetrag von bis zu 10.000 Euro nutzen. Der gleiche Freibetrag gilt auch für deine*n Ehe- oder Lebenspartner*in.