Beginnt es im Frühling wärmer zu werden, rückt die Grillsaison näher. Darf man auch auf dem Balkon grillen? Wir beantworten die Frage im folgenden Artikel.
Darf ich auf dem Balkon grillen?
Das Grillen auf dem Balkon ist weder ausdrücklich erlaubt noch generell verboten. Ob du den Grill auf dem Balkon aufstellen darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst solltest du in deinen Mietvertrag schauen oder in der Hausordnung nachlesen, ob es dort einen entsprechenden Eintrag gibt.
Selten wird zu lesen sein, dass Grillen generell untersagt ist. In einigen Fällen wird das Grillen mit Holzkohlegrills verboten, weil die Rauchentwicklung zu einer Belastung für die Nachbarn werden kann. Findest du keine entsprechenden Einträge, kannst du davon ausgehen, dass Grillen auf dem Balkon nicht verboten ist.
Du hast nur wenig Platz auf deinem Balkon? Dieses Video verrät dir ein paar Tricks, wie du ihn einrichten kannst:
Wie oft darf ich auf dem Balkon grillen?
Auch hier zählt zunächst, was im Mietvertrag oder in der Hausordnung vermerkt ist. Es können aber auch örtliche Vorschriften gelten, nach denen du dich richten musst. Generell sollte deine Grillparty nicht zu einem Desaster für die Nachbarn werden. Diese sollten sich nicht durch Gerüche oder Rauchentwicklung gestört fühlen. Ab 22 Uhr solltest du deine Grillfete auf dem Balkon beenden, besonders wenn du mehrere Gäste hast und Lärm und laute Musik die Nachtruhe stören.
Um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden, verwende anstatt eines Holzkohlegrills einen Gas- oder Elektrogrill. Diese kommen ohne übermäßige Rauchentwicklung aus. Wenn du fettarmes Fleisch grillst, kannst du die Qualmwolken ebenfalls reduzieren. Sorge beim Grillen stets für Sicherheit auf dem Balkon und platziere den Grill standfest und nicht in unmittelbarer Nähe von brennbaren Materialien.
Wann darf ich nicht auf dem Balkon grillen?
Schreiben Mietvertrag oder Hausordnung nichts anderes vor, ist Grillen generell gestattet. Vorausgesetzt ist immer, dass du Rücksicht auf die Nachbarn nimmst. Verstößt du gegen geltende und schriftlich festgehaltene Regeln, musst du mit einer Abmahnung durch den Vermieter rechnen. Wer mehrfach trotz Verbot seinen Grill anwirft, muss sogar mit einer Kündigung rechnen.
Bist du dir unsicher, wie du dich verhalten sollst, frage besser beim Vermieter nach und suche auch das Gespräch mit den Nachbarn. Werden diese zum Grillen eingeladen, kannst du davon ausgehen, dass sich niemand beschwert. Ein ähnliches Vorgehen empfiehlt sich, wenn du im Garten grillen möchtest.