Im eigenen Garten darf man nicht automatisch tun und lassen, was man möchte. Wir erklären euch, was laut Gartenrecht erlaubt ist – und was nicht.
Pflanzen im Garten: Habt ihr freie Wahl?
Hobbygärtner*innen sind in der Gestaltung ihres Gartens grundsätzlich frei. Es gibt jedoch einige Pflanzen, die auch im eigenen Garten nicht angebaut werden dürfen. Zu den verbotenen Pflanzen im Garten gehören neben Cannabis auch Azteken-Salbei, Schlafmohn und andere Gewächse, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Wer sie trotz Verbot anbaut, riskiert ein sattes Bußgeld oder unter Umständen sogar eine Gefängnisstrafe.
Regeln bei der Gartenarbeit: Was ist erlaubt und welche Grenzen gibt es?
Geräuschlose Gartenarbeiten darfst du jederzeit, also theoretisch auch nachts, ausüben. Anders sieht die Sache aus, wenn Maschinenarbeit oder spezielle Bebauungen anstehen:
- Eine Hecke ist ein toller Sichtschutz, dennoch darf sie in bestimmten Fällen maximal zwei Meter hoch sein. Dies gilt immer dann, wenn die Bewachsung nur einen halben Meter vom nachbarschaftlichen Grundstück entfernt angelegt wird. Wer einen Mindestabstand von einem Meter einhält, darf die Hecke zwei Meter oder höher anlegen.
- An Sonn- und Feiertagen ist laute Gartenarbeit mit Maschinen untersagt.
- Auch werktags gibt es zum Umgang mit lauten Geräten wie Betonmischern, Rasenmähern und Hochdruckreinigern Vorgaben. Diese Geräte dürfen lediglich zwischen 7 und 20 Uhr in Betrieb sein. Für Laubsammler gibt es weitere Auflagen. Da diese sehr laut sind, dürfen sie zwischen 7 und 9 Uhr morgens, 13 bis 15 Uhr mittags und am späten Nachmittag zwischen 17 und 20 Uhr nicht betrieben werden.
Kinder und Tiere: Was gilt für sie im eigenen Garten?
Müssen Nachbarn mit Kindergeschrei oder streunenden Katzen leben? Auch hier sieht das Gartenrecht bestimmte Richtlinien vor.
- Babys und Kleinkinder dürfen theoretisch rund um die Uhr brüllen. Sie werden laut Gesetz als unkontrollierbar angesehen, weshalb die für Erwachsenen vorgesehenen Ruhezeiten hier nicht gelten. Bei älteren Kindern sieht das anders aus, auch sie müssen sich an die Ruhezeiten halten.
- Katzen gelten ebenso wie Kinder als unkontrollierbar. Insofern können zum Beispiel deine Nachbar*innen nicht gerichtlich gegen dich vorgehen, wenn du einen Freigänger hast, der in ihrem Garten auch mal sein Geschäft verrichtet. Aber: In Mietgärten kann es sein, dass die Haltung von Katzen vertraglich verboten wird. Ebenso müssen Gartenbesitzer*innen laut Gerichtsurteilen nicht mehr als zwei Katzen als Streuner dulden. Es kommt also hier stark auf den Einzelfall an.
- Für Hunde gibt es strengere Auflagen. So darf deine Fellnase nicht aufs Nachbargrundstück und dort auch nicht ihr Geschäft verrichten. Rechtlich betrachtet gilt Hundekot als Abfall und muss sowohl vom Nachbargarten, als auch vom eigenen beseitigt werden. Weiterhin dürfen unsere tierischen Freunde lediglich zwischen 6 und 22 Uhr und maximal eine Stunde am Stück durchgehend bellen, ohne dass es als Lärmbelästigung gelten.
- Theoretisch ist sogar die Hühnerhaltung im Garten erlaubt. Ist der Weckruf aber mal zu laut oder um 3 Uhr nachts, kann dies schon als Lärmbelästigung gelten.
- Erheblich toleranter müssen die Nachbar*innen bei deinen Fröschen im Gartenteich sein. Diese Tiere stehen unter Artenschutz und dürfen auch innerhalb der Ruhezeiten Lärm machen. Wer die Niststätten der Frösche beeinträchtigt, begeht eine Straftat und muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Ein schöner Garten sieht mit der richtigen Einrichtung noch ansprechender aus. Erfahre im Video, wie du ihn zur paradiesischen Oase machst!
Privatsphäre im Garten: Nackt sonnen oder urinieren erlaubt?
Wie viel Privatsphäre ist im eigenen Garten erlaubt? Grundsätzlich darfst du dich in deinem eigenen Garten unter bestimmten Bedingungen nackt bewegen oder sogar urinieren. Das gilt allerdings nur, wenn sich die Nachbar*innen dadurch nicht belästigt fühlen. Haben Nudist*innen einen Sichtschutz, wie zum Beispiel eine hohe Hecke, können sie sich theoretisch textilfrei sonnen. Praktisch gesehen kann eine solche Handlung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die im Extremfall als Erregung öffentlichen Ärgernisses gilt. Es kommt hier immer auf das Ausmaß und die individuellen Begleitumstände an.
Achtung: Wer beispielsweise in der Nähe einer Schule oder einer Kindertagesstätte seinen Garten hat, darf normalerweise auch nicht auf dem eigenen Grundstück nackt sonnen. Exhibitionistische und sexuelle Handlungen sind ebenfalls ordnungswidrig, wenn sie jemand mitbekommt. Diese Belästigung der Allgemeinheit kann laut § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ebenfalls geahndet werden.
Weitere Regeln und Richtlinien im eigenen Garten
- Zwar ist Grillen erlaubt, in den Bundesländern gibt es dafür aber mitunter verschiedene Regeln.
- Das Wäschetrocknen im eigenen Garten ist immer erlaubt – auch sonntags.
- Du darfst deinen Garten dekorieren, wie du möchtest. Deine Dekorationsgegenstände dürfen allerdings Dritten nicht unangenehm aufstoßen. So könnten zum Beispiel nackte Gartenzwerge oder Gegenstände mit obszönen Gesten zum Problem werden, sofern es zu einer entsprechenden Klage käme.
- Mal eben einen Apfel vom Baum des Nachbarn pflücken? Das ist nicht erlaubt, auch dann nicht, wenn der Baum in den eigenen Garten hereinragt.
Insgesamt müssen Gartenbesitzer*innen auf ihrem Grundstück dennoch einige Dinge beachten. In vielen Fällen sucht man einheitliche Vorschriften vergebens, da jeder Ort theoretisch eigene Regeln erlassen darf. Im Zweifelsfall macht es bei größeren Bebauungen zum Beispiel immer Sinn, mit dem zuständigen Bauamt zu reden. Ansonsten gilt: Im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als zu wenig mit den Nachbar*innen reden. So lässt sich meistens schnell herausfinden, ob gewisse Aspekte wie Gartenarbeiten, Grillen oder Tiere toleriert werden.