Familien haben oft wenig Geld. Der Staat hat einige Erleichterungen vorgesehen. Wir stellen sieben Leistungen für Eltern vor, die komplett steuerfrei sind.
Kindergeld als steuerfreie Leistung
Kindergeld dient der grundlegenden Versorgung von Kindern und ist komplett steuerfrei. Es wird ab der Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt. Das Kindergeld wird noch über den 18. Geburtstag hinaus gezahlt, wenn sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium befindet. Es beträgt aktuell 250 Euro pro Kind.
Elterngeld nach der Geburt des Kindes
Eine steuerfreie Leistung ist das Elterngeld, das fehlendes Einkommen ausgleicht, wenn Eltern nach der Geburt des Kindes nicht arbeiten. Es wird für maximal 14 Monate gezahlt. Elterngeld kann monatlich 300 Euro bis 1,800 Euro betragen, abhängig vom Einkommen des Elternteils, der aufgrund der Betreuung des Kindes nicht arbeitet. Nur dann, wenn sich auch der andere Elternteil an der Kinderbetreuung beteiligt, wird das Elterngeld für 14 Monate gewährt. Anderenfalls wird es mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate gezahlt.
Steuerfrei ist auch Elterngeld Plus, das gezahlt wird, wenn Eltern während des Elterngeldbezugs wieder stundenweise arbeiten. Es wird dann doppelt so lange, aber nur höchstens in der halben Höhe wie das reguläre Elterngeld gezahlt. Wenn beide Eltern gleichzeitig über vier Monate jeweils 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, wird das Elterngeld Plus für vier weitere Monate an jeden Elternteil gezahlt.
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Mutterschaftsgeld als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
Mutterschaftsgeld ist eine weitere steuerfreie Leistung für Familien und wird von den gesetzlichen Krankenkassen gewährt. Es wird an Mütter gezahlt, die während der Schwangerschaft und nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten dürfen. Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag.
Mütter, deren durchschnittliches Nettoeinkommen höher als 13 Euro am Tag ist, haben zusätzlich zum Mutterschaftsgeld Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Er wird während der Mutterschutzfrist gezahlt und individuell berechnet. Grundlage ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt in den letzten drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist bis zur Geburt.
Weitere steuerfreie Leistungen für Eltern
Eltern können abhängig von ihrer finanziellen Situation noch weitere steuerfreie Leistungen in Anspruch nehmen:
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Menschen mit einem geringen Einkommen und kann auch an Eltern gezahlt werden. Es ist steuerfrei und kann bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden. Es wird gewährt, wenn Eltern in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Das Gesamteinkommen, die Höhe der Miete und die Zahl der im Haushalt lebenden Personen sind relevant dafür, ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird.
Kinderzuschlag
Familien mit einem kleinen Einkommen können einen Kinderzuschlag erhalten, wenn ihr Einkommen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts ausreicht, aber zu gering ist, um das Kind zu versorgen. Der Kinderzuschlag ist steuerfrei und wird bis zu 292 Euro pro Kind gezahlt.
Leistungen für Bildung
Steuerfrei sind auch Leistungen für Bildung und Teilhabe, die für Eltern mit geringem Einkommen gewährt werden. Sie sollen dem Kind die Teilnahme an bildungsrelevanten Angeboten und am kulturellen Leben ermöglichen.