Serien oder Filme sind häufig mit der Abkürzung FSK und einer Zahl gekennzeichnet. Was das bedeutet und warum es für Eltern wichtig ist, erklären wir hier.
Es gibt viele Filme, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind
Das Akronym FSK heißt ausgeschrieben Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Doch was genau wird kontrolliert? Und warum ist es freiwillig? Viele Filme und Serien enthalten Szenen, die für jüngere Zuschauer nicht geeignet sind. Anhand der FSK-Kennzeichnung können Eltern erkennen, ob sie diese Filme ihren Kindern zumuten können oder lieber nicht. Denn die Zahl hinter den Buchstaben zeigt an, ab welchem Alter ein Film für die öffentliche Vorführung und auch für den Videoverleih freigegeben ist. Es gibt fünf Altersabstufungen: FSK 0, 6, 12, 16 und 18. Auf dem Etikett steht ausgeschrieben zum Beispiel „FSK ab 12 freigegeben“. Diese Festlegungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben, vor allem dem Jugendschutzgesetz. Der Gesetzgeber hat die Kontrolle einer Organisation der Filmwirtschaft übertragen, denn es hat sich bewährt, dass diese Prüfung der Eignung eines Films für bestimmte Altersgruppen nicht ein Amt macht, sondern die Hersteller, Händler und Kinobetreiber selbst auf freiwilliger Basis im Rahmen der Gesetze. Während die Kontrolle zu Hause ganz in der Verantwortung der Eltern liegt, gilt sie im öffentlichen Raum verbindlich, beispielsweise bei Kinovorstellungen. Hier muss zu jungen Personen der Kauf der Tickets und der Eintritt verweigert werden.
Diese Abstufungen gibt es
- FSK ab 0 freigegeben, das heißt ohne Altersbeschränkung
Diese Freigabe ist schon für die Allerkleinsten. Hier gibt es Inhalte zu sehen, die auf dunkle Szenen, schnelle Handlungsabfolgen und laute, beängstigende Geräusche verzichten. Kinder in den ersten Jahren können noch nicht zwischen Fiktion und Realität unterscheiden und identifizieren sich mit den gesehenen Handlungen. Daher ist es umso wichtiger, auf eine positive Atmosphäre zu achten. Das Kennzeichen FSK 0 hat die Farbe weiß. - FSK ab 6 freigegeben
In diesem Alter sind Kinder schon in der Lage, Gesehenes selbstständig zu verarbeiten. Trotzdem ziehen Filme auch Sechsjährige noch voll in den Bann. Erst ab zirka 9 Jahren ist es Kindern möglich, Fiktion von Realität zu unterscheiden und das Ganze distanzierter wahrzunehmen. In der Altersspanne 6 bis 12 Jahre findet also eine große kognitive Entwicklung statt, die die Eltern bei der Empfehlung FSK 6 auf jeden Fall berücksichtigen sollten. Das Kennzeichen FSK 6 ist gelb. - FSK ab 12 freigegeben
Nun kann zuverlässig zwischen Fiktion und Realität unterschieden werden. Auch Reize können besser verarbeitet werden, sodass es bei diesen Inhalten gerne auch lauter, schneller und aufregender sein darf. Zu bedenken gibt es allerdings, dass sich Kinder in diesem Alter am Anfang der Pubertät und somit in einer Selbstfindungsphase befinden. Daher könnte es problematisch sein, wenn sie sich beispielsweise mit gewaltvollen Figuren identifizieren. FSK 12 ist an der grünen Kennzeichnung zu erkennen. - FSK ab 16 freigegeben
Die Medienkompetenz sollte nun vollständig entwickelt sein. Der Unterschied zu FSK 18 hat mit dem Weltbild zu tun. Bis zur Volljährigkeit sind Jugendliche noch dabei, ihre Werteorientierung zu festigen. Deshalb soll Gewaltverherrlichung, Diskriminierung bestimmter Gruppen, Triebbefriedigung oder Radikalismus in FSK 16-Inhalten nicht zu finden sein. FSK 16 hat die Kennzeichenfarbe blau. - FSK ab 18 freigegeben, das heißt keine Jugendfreigabe
Diese Inhalte sind nur für volljährige, also erwachsene Personen geeignet. Man erkennt diese Filme an der roten Kennzeichnung.
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Freiwillig ist die Kontrolle der Eigung von Filmen für bestimmte Altersgruppen, weil sie von der Filmwirtschaft selbst nach dem Jugendschutzgesetz geprüft wird. Für Kinos und Videoverleihe ist die Freigabe nach den FSK-Festlegungen verbindlich. Für Eltern ist sie beim privaten Filmeschauen mit ihren Kindern eine hilfreiche Vorinformation. Übrigens dürfen Kinder Filme im Kino sehen, die für sie eigentlich noch nicht freigegeben sind, wenn sie von einem erziehungsbeauftragten Erwachsenen begleitet werden. Aber bei „FSK ab 16 freigegeben“ gilt dieses „Elternprivileg" nicht mehr.