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Gesundheitsgefahr im Winter: Experten warnen vor Schimmel in der Wohnung

© Getty Images / AndreyPopov

Schimmel ist nicht nur ein unerwünschter Gast in der Wohnung, sondern auch eine Gesundheitsgefahr. In diesem Beitrag könnt ihr nachlesen, was Expert*innen bei Schimmelbefall im Winter empfehlen.

Wie entsteht Schimmel eigentlich?

Es gibt einige Faktoren, die die Schimmelbildung in Innenräumen begünstigen. Die Expert*innen der ARAG (Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG) geben ausführlich darüber Auskunft:

  • Niedrige Zimmertemperaturen erhöhen das Risiko für Schimmelbildung. Besonders gefährdet sind ältere und schlecht gedämmte Räume, in denen nicht (richtig) geheizt wird. Schon nach wenigen Tagen kann sich in einer solchen Umgebung, wie das Umweltbundesamt bestätigt, Schimmel bilden. Aus diesem Grund empfehlen die ARAG-Expert*innen, in allen Räumlichkeiten auf die richtige Innentemperatur zu achten. Tagsüber sollte die Mindesttemperatur in Innenräumen bei 20 Grad, nachts bei 18 Grad Celsius liegen. Eine Absenkung auf unter 18 Grad sei nicht empfehlenswert, da vor allem immungeschwächte Menschen gesundheitlich gefährdet wären.
  • Auch eine dauerhaft erhöhte Luftfeuchtigkeit von mehr als 60 Prozent erhöht die Wahrscheinlichkeit für wachsende Schimmelpilze. Als Gegenmaßnahmen raten die Expert*innen einerseits zum richtigen Lüften – vor allem nach Aktivitäten wie dem Duschen und Kochen –, andererseits zu einer regelmäßigen Kontrolle der Luftfeuchtigkeit. Um die Problematik im Auge zu behalten, eignen sich kleine Hygrometer, die neben der Luftfeuchtigkeit außerdem die Raumtemperatur anzeigen. Beim Lüften gilt: Besser dreimal täglich stoßlüften und dabei die Fenster ganz öffnen. Dauerhaft gekippte Fenster sind nicht empfehlenswert, da sie einerseits nur unwesentlich zum Luftaustausch beitragen, andererseits die Wände auskühlen.
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Was tun, wenn in der Wohnung im Winter Schimmel auftritt?

Bei einem Schimmelpilzbefall in der Wohnung ist schnelles Handeln erforderlich, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und ein weiteres Wachstum zu verhindern. Hat sich der Schimmel lediglich oberflächlich auf maximal einem halben Quadratmeter ausgebreitet? Dann könnt ihr den Schimmel selbst entfernen. Dafür raten die ARAG-Expert*innen zu einer entsprechenden Schutzkleidung: Wer dem Schimmel auf die Pelle rückt, sollte unbedingt eine Brille, Atemmaske und Handschuhe tragen sowie den befallenen Raum belüften.

Mit einigen Mitteln wie zum Beispiel medizinischen Alkohol, Brennspiritus oder Essig werdet ihr den Schimmel in der Wohnung wieder los. Glatte Oberflächen könnt ihr mit einem feuchten Tuch sowie einem handelsüblichen Reinigungsmittel bearbeiten. Ihr könnt natürlich auch zu Schimmelentfernern greifen. Bei Silikonfugen benötigt ihr einen speziellen Sanitärsilikon oder – bei porösen Flächen – einen alkoholischen Reiniger mit mindestens 70-prozentigen Alkoholanteil. Achtet unbedingt auf die richtige Dosierung, damit die Reinigungsmittel an den Oberflächen keine Schäden anrichten. Benutzte Schwämme und Tücher gehören nach der Putzaktion in luftdichten Tüten entsorgt.

Schimmel: Wer ist bei großflächigem Befall zuständig?

Sobald sich Schimmelsporen großflächig verteilt haben, nützen eigene Reinigungsmaßnahmen nicht mehr. Dann müssen Expert*innen zu Rate gezogen werden, die sich um die tiefliegenden Schimmelschichten kümmern. Sollten Möbelstücke stark vom Schimmel befallen sein, solltet ihr diese umgehend entsorgen. Ein oberflächlicher Befall lässt sich möglicherweise noch mit einem Sicherheitssauger absaugen.

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Schimmel in der Wohnung: Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Tritt Schimmel in der Wohnung auf, der von Gutachter*innen geprüft und von Fachleuten entfernt werden muss, stellt sich Mieter*innen schnell die Frage nach der Kostenübernahme. Wer für den Schaden aufkommt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt mit der individuellen Situation zusammen. Maßgeblich ist hierbei, welche Absprachen zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen getroffen worden, aber auch, wer für den Schimmelbefall verantwortlich ist.

Besteht der Schimmel aufgrund von baulichen Mängeln, so haben Mieter*innen ein Anrecht auf die Übernahme der Kosten. In diesem Fall muss sich die Vermietung zeitnah um die Schimmelbeseitigung kümmern. Anders sieht es aus, wenn falsches Heizen oder Lüften den Schimmelbefall verursachen. Sofern das nachgewiesen werden kann, entstehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Mieter*innen.

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Bei Baumängeln kann es eine Mietminderung geben

Können falsches Heizen oder Lüften als Ursachen ausgeschlossen werden? Dann empfiehlt es sich für Mieter*innen, sich mit einer der beim Netzwerk Schimmelpilzberatung aufgeführten Beratungsstandorte qualifizierte Hilfe zu holen, um sich über eine mögliche Mietminderung zu informieren. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich nach dem Stärkegrad des Schimmelbefalls aus. Bei oberflächlichen Verunreinigungen durch Schimmel schätzen Expert*innen die Mietminderung auf fünf Prozent. In extremen Fällen, in denen die Wohnung durch den Schimmelbefall quasi unbewohnbar wird, steht Mieter*innen gemäß § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sogar eine einhundertprozentige Mietminderung zu.

Wichtig: Ganz egal, ob euch die Mietminderung zusteht, ihr müsst sie eurer Vermietung unverzüglich anzeigen, damit dieser Gelegenheit bekommt, den Mangel zu beheben. Es ist nicht ratsam, die Mietminderung ohne Absprache eigenständig durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass die Mieter*innen zumindest eine Teilschuld an der Schimmelbildung tragen, droht möglicherweise eine fristlose Kündigung.

Quiz: Wie viele zeitsparende Haushalts-Hacks kennst du?

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