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Eltern im Fokus

Kindergeld-Erhöhung 2025: So viel Geld steht Eltern ab nächstem Jahr zu

Geschwister unter sich.
Geschwister unter sich. (© Pixabay.com/keine Angabe)

Im nächsten Jahr bekommen Eltern mehr staatliche Unterstützung für den Nachwuchs. Wir nennen die aktuellen Zahlen und Antragsvoraussetzungen.

Kindergeld-Erhöhung: Wie viel Geld gibt es ab 2025?

Die Höhe des Kindergeldes wirft häufig Fragen auf. Früher staffelten sich die Beträge und stiegen mit der Anzahl der Kinder. Heute greift eine einheitliche Regelung. Aktuell bekommen Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Dies soll sich im kommenden Jahr ändern. Das Bundesfamilienministerium gibt bekannt, dass ab Januar 2025 ein monatliches Kindergeld von 255 Euro gezahlt wird.

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Was bedeutet die Kindergeld-Erhöhung nun konkret?

Ab dem nächsten Jahr erhältst du für jedes Kind fünf Euro mehr monatliches Kindergeld. Damit steigt die Unterstützung auf 60 Euro mehr pro Jahr. Gleichzeitig wird auch der Kinderfreibetrag um 60 Euro jährlich steigen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das ausgezahlte Kindergeld oder die Freibeträge für die Kinder günstiger für die Eltern sind.

Du hast mehrere Kinder? Dann erklären wir dir, wie sich die Kindergeld-Erhöhung positiv für kinderreiche Familien auswirken kann.

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  • Kindergeld bei 2 Kindern = 510 Euro (bisher 500 Euro)
  • Kindergeld bei 3 Kindern = 765 Euro (bisher 750 Euro)
  • Kindergeld bei 4 Kindern = 1.020 Euro (bisher 1.000 Euro)
  • Kindergeld bei 5 Kindern = 1.275 Euro (bisher 1.250 Euro)
  • Kindergeld bei 6 Kindern = 1.530 Euro (bisher 1.500 Euro)
  • Kindergeld bei 7 Kindern = 1.785 Euro (bisher 1.750 Euro)

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld wird in der Regel für Kinder bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres gezahlt. Unter bestimmten Umständen kann der Bezugszeitraum verlängert werden. Dies ist zum Beispiel während Studium oder Ausbildung möglich. Kindergeld muss bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Leistung kann bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten auch rückwirkend gewährt werden.

Nicht nur die leiblichen Eltern haben Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld. Unter bestimmten Bedingungen kann die Unterstützung auch Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Großeltern gezahlt werden. Lebt das Kind nicht im Haushalt der Eltern oder die Eltern zahlen keinen Unterhalt, kann die Leistung direkt an das Kind ausgezahlt werden.

Der Anstieg des Kindergeldes im nächsten Jahr ist beschlossene Sache. Ab Januar 2025 steigt die Leistung um fünf Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag. Von der Erhöhung profitieren besonders kinderreiche Familien.         

Quiz: Wie viele Kinder wünschst du dir wirklich?

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