Möchtet ihr bei der Postbank einen Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder widerrufen? Hier lernt ihr, wie ihr das bewerkstelligen könnt.
Ein Freistellungsauftrag kann sich lohnen. Wenn ihr der Postbank einen Freistellungsauftrag erteilt, führt die Bank die Abgeltungssteuer für erzielte Zinserträge, die den Freibetrag nicht übersteigen, nicht direkt an das Finanzamt ab. Dies verhindert den direkten Steuerabzug von euren Kapitaleinkünften. Ihr könnt einen Freistellungsauftrag bequem über euer Online-Banking-Konto einrichten. Dies betrifft die Sparkonten und Depots, die ihr bei der Postbank führt. Auch wenn ihr verschiedene Anlageoptionen habt, ist es ausreichend, lediglich einen einzigen Freistellungsauftrag bei der Bank zu hinterlegen.
Wie viel Geld ihr als Familie zum Leben braucht, erfahrt ihr in unserem Video:
Was ist ein Freistellungsauftrag?
- Wenn ihr einen Freistellungsauftrag bei der Postbank einreicht, betrifft dieser alle eure Anlage- und Sparkonten dort, ohne dass eine Beschränkung auf bestimmte Konten oder Depots möglich ist.
- Sobald ihr diesen Auftrag erteilt habt, wird keine Kapitalertragsteuer sowie kein Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls keine Kirchensteuer bis zur Höhe des festgelegten Betrags an das Finanzamt abgeführt.
- Ihr könnt dadurch von eurem sogenannten „Sparerpauschbetrag“ profitieren. Dieser setzt sich aus dem Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschale zusammen und beträgt für Einzelpersonen 1.000 Euro (zuvor 801 Euro) und für Ehepaare oder Lebenspartnerschaften 2.000 Euro (früher 1.602 Euro). Innerhalb dieser Grenzen sind eure Kapitalerträge jedes Jahr steuerfrei.
So erteilt ihr einen Freistellungsauftrag
- Ihr könnt euren Freistellungsauftrag bei der Postbank bequem über das Online-Banking einrichten.
- Solltet ihr jedoch eine gemeinsame Veranlagung planen, ist dies online nicht umsetzbar. In diesem Fall ist es erforderlich, dass ihr eine nahegelegene Postbank-Filiale aufsucht oder das entsprechende PDF-Formular verwendet. Dieses Formular müsst ihr vollständig ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und entweder persönlich in einer Filiale der Postbank abgeben oder an die Postbank Hamburg, 22283 Hamburg oder Postbank München, 80318 München senden. Stellt sicher, dass das Formular mindestens 15 Bankarbeitstage vor der Auszahlung eurer Zinsen, Prämien und Bonuszahlungen bei der Bank eingereicht wird.
So könnt ihr den Auftrag einsehen und ändern
Ihr könnt jederzeit Anpassungen an eurem Freistellungsauftrag über das Online-Banking der Postbank vornehmen oder diesen auch komplett zurückziehen. Hier ist die Vorgehensweise, um euren Freistellungsauftrag online einzusehen:
- Loggt euch wie üblich in das Postbank-Online-Banking ein.
- Navigiert zu „Service“ > „Freistellungsauftrag“ > „Freistellungsauftrag anzeigen“.
- Falls ihr lieber telefonisch vorgehen wollt, könnt ihr auch eure Telefon-Banking-PIN nutzen und die Postbank-Hotline unter der Nummer 0228 5500 5500 anrufen.
- Wenn ihr euren Freistellungsauftrag ändern möchtet, könnt ihr dies ebenfalls bequem online im Bereich des Postbank-Online-Bankings erledigen.
So kündigt ihr den Freistellungsauftrag
Ihr habt die Möglichkeit, euren Freistellungsauftrag bis zum Ende des Kalenderjahres per formlosem Brief oder online zu widerrufen. In eurem Schreiben solltet ihr eure Kundendaten sowie die Bitte um Rücknahme des Auftrags zum frühestmöglichen Termin aufführen. Zudem ist es ratsam, eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu verlangen. Euren unterschriebenen Brief richtet ihr entweder an die Postbank Hamburg, 22283 Hamburg oder an die Postbank München, 80318 München.