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Gut zu wissen!

Verantwortung im Straßenverkehr: Ab wann haften Kinder bei Fahrradunfällen?

© Pexels/Oană Andrei

Vor allem in den warmen Monaten ist die Freude am Radfahren oft groß! Hier ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Nicht nur kann es im Straßenverkehr schnell einmal zu Unfällen kommen. Auch das Thema Haftung wirft viele Fragen auf. Doch wie ist es eigentlich, wenn die kleinen Radfahrer einen Unfall bauen? Alles Wichtige zum Thema Haftungsansprüche erfährst du bei uns. 

Haften Kinder und Jugendliche für Unfälle im Straßenverkehr beim Radfahren?

Für Kinder und Jugendliche zählt das Rad zu den beliebtesten Fortbewegungsmitteln in der Freizeit. Immer wieder aber kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Hier stellt sich natürlich die Frage, wer dafür haftet. Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche laut BGB vom siebten bis zum 18. Lebensjahr nicht für verursachte Schäden bei Unfällen mit dem Fahrrad verantwortlich. Sprich, sie haften demnach nicht dafür. Dies gilt jedoch nur, wenn sie die Konsequenzen ihres Handelns nicht absehen können.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Kommt es zu Unfällen im Straßenverkehr, bei denen ein Kraftfahrzeug, eine Schienenbahn oder eine Schwebebahn involviert sind, gibt es besondere Regelungen. Hier haften Kinder für die verursachten Schäden ab dem zehnten Lebensjahr, wenn fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Jüngere Kinder werden nur dann zur Rechenschaft gezogen, wenn der Unfall mutwillig herbeigeführt wurde. 

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Um bequem von A nach B zu kommen, darf das Rad auch im Zug mitgenommen werden. Darauf solltet ihr dabei jedoch achten!

Fahrradmitnahme im Zug: Das müsst ihr wissen

„Eltern haften für ihre Kinder“ – Stimmt das wirklich?

Kinder sind nur in den seltensten Fällen deliktsfähig. In der Regel werden bei Unfällen die Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Rechenschaft gezogen. In Deutschland gilt das Prinzip der elterlichen Aufsichtspflicht. Dieses besagt, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder grundsätzlich haftbar gemacht werden können. Das bedeutet jedoch nicht, dass Eltern automatisch für sämtliche Handlungen und Schäden ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Haftung von Eltern ist vielmehr an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So müssen Eltern nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrgenommen haben, indem sie angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um Schäden zu verhindern. Im Kontext von Unfällen im Straßenverkehr beim Radfahren sollten Eltern daher ihre Kinder dazu ermutigen, die Verkehrsregeln einzuhalten und sicherheitsbewusst zu fahren.

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