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Rechtslage

Wäsche in der Wohnung trocknen: Ist das erlaubt?

Ist das Trocknen von Wäsche in den eigenen vier Wänden erlaubt?
Ist das Trocknen von Wäsche in den eigenen vier Wänden erlaubt? (© IMAGO / Westend61)

Viele Mieter verlegen aus Mangel an Alternativen ihr Wäschetrocknen in die eigene Wohnung. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wir erklären die Rechtslage.

Dürfen Vermieter das Wäschetrocknen in der Wohnung verbieten?

Vermieter dürfen das Trocknen von Wäsche weder auf dem Balkon noch in der Wohnung verbieten. Denn laut ARAG Experten handelt es sich dabei um einen vollkommen vertragsgemäßen Gebrauch – unabhängig davon, ob du deine Wäsche auf der Leine trocknest oder in einen Trockner legst. Diese Richtlinie hat auch Bestand, wenn im Keller oder auf dem Dachboden eingerichtete Trockenräume existieren. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind daher unwirksam (Landgericht Frankfurt, Az.: 2/13 O 474/89). Mitunter können Mieter*innen sogar gezwungen sein, die Wäsche in den eigenen vier Wänden zu trocknen – etwa dann, wenn der Vermieter einen Zutritt zum Garten verwehrt. Eine entsprechende Klage, mit der ein Mieter eine Mietminderung erzwingen wollte, scheiterte vor dem Landgericht Köln (Az.: 6 S 100/85).

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Wann kann das Wäschetrocknen in der Wohnung gefährlich sein?

Mieter haben eine Obhutspflicht gegenüber ihrer Mietwohnung. Du musst also beim Trocknen deiner Wäsche darauf achten, dass sich durch die Feuchtigkeit kein Schimmel bildet. Denn die Feuchtigkeit kann für die eigenen vier Wände ein großes Problem werden. Rund zwei Liter Wasser stecken in einer vollen Ladung nasser Wäsche, die beim Trocknen an die Raumluft abgegeben werden. Dadurch erhöht sich die Luftfeuchtigkeit im Raum um rund 30 Prozent. Wer nicht aufpasst, muss mit Schimmelsporen rechnen. Diese Pilzsporen sind eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit, obendrein ist ihre professionelle Beseitigung teuer. Kann der Vermieter nachweisen, dass der Mieter die Schimmelbildung herbeigeführt hat, kann es sogar eine Abmahnung geben.

Wie lässt sich die Wäsche in der Wohnung richtig trocknen?

Glücklicherweise lassen sich solche Probleme mit kleinem Aufwand vermeiden. Wenn du deine Wäsche richtig aufhängst und die nachfolgenden Tipps beachtest, vermeidest du Stress mit deinem Vermieter oder deiner Vermieterin:

  • Da die Luftfeuchtigkeit abziehen muss, solltest du regelmäßig lüften. So kann die überschüssige Feuchtigkeit schnell nach draußen abziehen. Im Sommer kannst du deine Wäsche ansonsten auch ans geöffnete Fenster stellen.
  • Behalte mit einem Hygrometer die Luftfeuchtigkeit im Blick. So kannst du schon vor dem Wäschegang einschätzen, wann Handlungsbedarf besteht.
  • Gut ist, wenn die saubere Wäsche schon relativ trocken aus der Waschmaschine kommt. Sofern die Stoffe es erlauben, solltest du folglich ein Waschprogramm mit hoher Schleuderdrehzahl bevorzugen.
  • Lass zwischen den einzelnen Kleidungsstücken möglichst viel Platz, damit die Luft besser zirkulieren kann.
  • Bestimmte Räume eignen sich besser zum Trocknen der Wäsche als andere. Das Badezimmer ist ohnehin ein feuchter Raum, sodass deine Wäsche darin gut trocknen kann. Bei sommerlichen Temperaturen ist auch der Balkon eine gute Option. Hier darfst du Wäsche an einer Leine oder Wäschespinne trocknen. Große Bettlaken oder ähnliche Textilien über die Balkonbrüstung zu hängen, kann hingegen verboten sein.
  • Hast du weiterhin mit einer hohen Luftfeuchtigkeit zu kämpfen, dann könnte dir ein Luftentfeuchter helfen. Einfache Varianten kosten nicht viel und sind bereits ab zehn Euro zu haben.

Was gilt für die Wäschespinne im Hof?

Mieterinnen und Mieter dürfen nicht einfach eigenmächtig eine Wäschespinne im Hinterhof ihres Wohnhauses aufstellen, sondern benötigen dafür vom Vermieter eine Genehmigung. Der Grund liegt darin, dass sich Nachbarn der umliegenden Wohnungen durch die offen hängende Wäsche gestört fühlen könnten. Wenn du deine Wäsche also im Hinterhof oder auf der gemeinschaftlich genutzten Grünfläche trocknen möchtest, musst du deinen Vermieter vorab um Erlaubnis fragen.

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