Verliebt, verlobt, verheiratet – das ist dir bestimmt bekannt. Doch was bedeutet ledig? Wir erklären dir, welche Personen als ledig bezeichnet werden.
Einfach erklärt: Was bedeutet ledig?
Um es dir besser zu verdeutlichen, zeigen wir dir, welche Familienstände es überhaupt gibt:
- Ledig: nicht verheiratet
- Verheiratet: Du hast deinen Partner oder deine Partnerin auf dem Standesamt geheiratet.
- Geschieden: Du hast die Ehe beendet und dich vor Gericht offiziell scheiden lassen.
- Eingetragene Lebenspartnerschaft: Du bist zwar nicht verheiratet, hast aber deine Lebenspartnerschaft offiziell auf dem Standesamt eintragen lassen. Wird diese eingetragene Lebenspartnerschaft beendet, wirst du nicht geschieden, sondern diese wird aufgehoben. Das heißt so viel wie gelöscht.
- Verwitwet: Dein Ehemann oder deine Ehefrau ist verstorben.
Wie du bemerkt hast, bezeichnet man nur Personen als ledig, die nicht verheiratet sind oder es noch nie waren. Das Wort ledig meint allgemein „ungebunden“ oder „frei“. Deshalb sagen wir, dass wir etwas erledigen, wenn wir uns von einer Verpflichtung oder Aufgabe freimachen wollen. Du erledigst zum Beispiel deine Hausaufgaben, dein Vater oder deine Mutter erledigt die Einkäufe.
Wie unterscheiden sich ledig und Single voneinander?
Wenn du Single bist, lebst du allein. Das bedeutet, weder eine feste Partnerin noch einen festen Partner in deinem Leben zu haben. Wenn du einen Freund oder eine Freundin hast, bist du zwar nicht mehr Single, aber immer noch ledig. Jedenfalls solange ihr nicht verheiratet seid.
Ist man nach einer Scheidung wieder ledig?
Wenn eine Ehe aufgelöst wird und man nicht wieder neu verheiratet ist, ist man theoretisch auch ledig. Dennoch darf man den Familienstand dann höchstens als wieder ledig bezeichnen. Offiziell würde man diesen Zustand als geschieden bezeichnen. Auch wenn du eine Verlobung eingehst und deinen Partner oder deine Partnerin fragst, ob er oder sie dich heiraten möchte, bleibst du bis zur Eheschließung offiziell ledig.
Wir haben informative Buchideen auch für deine erste große Liebe:
Wem muss man den Familienstand überhaupt angeben?
Ob du dich persönlich als ledig oder Single bezeichnen möchtest, bleibt dir in privaten Angelegenheiten selber überlassen. Es gibt jedoch die Vorschrift, deinen Familienstand an einigen Stellen genau zu benennen. So musst du zum Beispiel das Finanzamt, deinen Arbeitgeber oder auch deine Krankenkasse darüber informiert, ob du ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet bist. Das hat den Grund, dass verheiratete Arbeitnehmer*innen bei der Arbeit Vergünstigungen erhalten, beim Finanzamt die Steuerabgaben variieren können oder du in der Krankenkasse in einer Familienversicherung versichert werden kannst. Ebenso ist der Familienstand von Bedeutung, wenn du bei einer Bank einen Kredit oder ein Darlehen aufnehmen möchtest. Bei Bewerbungen schreibt man besser nur ganz sachlich „nicht verheiratet“, wenn man ledig, geschieden oder verwitwet ist.
Nun kennst du dich mit den verschiedenen Familienständen aus. Wir haben dir verraten, dass nur Personen offiziell als ledig bezeichnet werden, die nicht verheiratet sind und es noch nie waren. Darüber hinaus weißt du nun, warum der Familienstand an einigen Stellen angegeben werden muss. Wenn du noch neugieriger bist und dich über weitere spannende Themen informieren möchtest, interessiert dich bestimmt auch, was eigentlich der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 ist.