Sie sind direkt vom Volk gewählt und treffen viele Entscheidungen. Doch was verdienen die Bundestagsabgeordneten bei ihrer Arbeit?
Was verdient ein Bundestagsabgeordneter?
Es ist gar nicht so übersichtlich und einfach erklärt, was Abgeordnete verdienen. Die Politiker*innen bekommen nämlich nicht nur eine feste Summe, sondere mehrere Gelder, die teilweise an bestimmte Zwecke gebunden sind. Wir können dir also nicht sagen, was genau auf den Privatkonten der Abgeordneten landet. Ein paar Summen können wir dir aber nennen. Vorweg noch was Allgemeines: Abgeordnete bekommen eine Menge Geld, weil dadurch beispielsweise das Risiko der Bestechung verringert werden soll. Außerdem gehören zu dem Beruf viel Verantwortung und politische Sitzungen, die auch mal bis spät in die Nacht andauern können. Die Abgeordneten wählen zum Beispiel auch den Bundeskanzler.
Die Abgeordnetenentschädigung
Die Abgeordneten erhalten eine sogenannte Entschädigung, die auch als Diät bezeichnet wird. Die heißt deshalb so, weil sie den Lohn ausgleichen soll, den die Abgeordneten nicht bekommen, weil sie aufgrund ihrer Tätigkeit für den Bundestag in der Regel keinen anderen Beruf ausüben können. Die Diät beträgt 10.323,29 Euro im Monat. Dieser Betrag ist einkommensteuerpflichtig. Wie bei anderen Gehältern also auch, wird von diesem Betrag ein Teil abgezogen und als Steuern an den Staat gezahlt. Das können in Deutschland bis zu 45 Prozent sein. Fast die Hälfte der Entschädigung gehen also als Steuern an den Staat zurück.
Weitere verfügbare Gelder
Neben dieser Diät erhalten Abgeordnete noch verschiedene andere Gelder. Die sind meist an einen gewissen Zweck gebunden, wie beispielsweise die Kostenpauschale: Die hat seit 1. Januar 2022 eine Höhe von 4.583,39 Euro und wird immer am ersten Tag des Jahres angepasst. Damit sollen die Abgeordneten die Ausgaben für ihre Büros, die Arbeit im Wahlkreis wie Werbung und mögliche Zweitwohnungen bezahlen. Hier eine knappe Übersicht weiterer Gelder, die Abgeordnete zusätzlich durch ihre Arbeit erhalten:
- Reisekostenerstattung (Abgeordnete können beispielsweise kostenlos die Deutsche Bahn nutzen)
- Mitarbeiterpauschale (damit bezahlen die Abgeordneten eigenes Personal wie Sekretär*innen und Referent*innen)
- Amtsausstattung (Geld- und Sachleistungen für die Ausstattung der Büros, dazu wird aber auch die Kostenpauschale gezählt)
- Büroausstattung/Konto für Sachleistungen (damit können die Abgeordneten zusätzlich Büromaterial kaufen und auch Telefonverträge bezahlen)
- Kranken- und Pflegeversicherung (Abgeordnete erhalten dafür zum Beispiel einen Zuschuss)
- Altersentschädigung (die bekommen Abgeordnete, wenn sie in Rente gehen)
- Übergangsgeld (damit soll nach der Arbeit im Bundestag der Einstieg in einen anderen Beruf gesichert werden, für jedes Jahr als Abgeordnete*r wird jeweils ein Monat in Höhe der Diät gezahlt)
- Überbrückungsgeld (das bekommen die Hinterbliebenen der Abgeordneten, wenn diese sterben)
Fazit
Die Diät oder auch Entschädigung kann als eigentlicher Lohn der Abgeordneten bezeichnet werden. Sie beträgt mehr als 10.000 Euro und ist einkommenssteuerpflichtig. Daneben erhalten sie aber noch weitere Summen an Geld, die verschiedene Kosten wie die Büroausstattung ausgleichen und für die Unabhängigkeit der Abgeordneten sorgen sollen. Übrigens ist sogar im Grundgesetz festgelegt, dass die Abgeordneten eine angemessene Entschädigung erhalten sollen.