Wenn die Tage kürzer werden, kribbelt es in den Fingern. Die Vorfreude steigt. Doch wann darf eigentlich für Weihnachten geschmückt werden?
Alle Jahre wieder: Ab wann darf ich schmücken?
Es wird kälter und früh dunkel, dazwischen die erste Schneeflocke am Himmel und „Last Christmas“ aus dem Lautsprecher. Besonders die Kleinen sind längst vom Weihnachtsfieber infiziert und werkeln an ihren Wunschzetteln. Um den passenden Rahmen zu schaffen, möchtest du die Deko vom Dachboden holen, weißt aber nicht, ob es wirklich schon Zeit dafür ist? Keine Angst, es gibt keinen offiziell festgelegten Termin, ab wann der Weihnachtsstern aufgehängt und das Kinderzimmer mit Weihnachtsfiguren geschmückt werden darf. Du kannst also loslegen, falls es die Kinder gar nicht mehr erwarten können. Kleiner Tipp: Selbstgemachte Deko ist immer die Schönste.
Deinen Kindern dauert es zu lange, bis endlich Weihnachten ist? Dieses Video stellt dir ein paar Ideen vor, wie du sie kreativ beschäftigen kannst:
Blick auf den Kalender: Diese Termine eignen sich zum Deko-Start
Im Hinblick auf das Kirchenjahr lassen viele Menschen den Totensonntag verstreichen, bevor es so richtig bunt und festlich wird. Der letzte Sonntag vor dem ersten Advent dient dem Gedenken an die Verstorbenen. Nach diesem Tag fällt offiziell der Startschuss in die Vorweihnachtszeit. Wer einen Blick auf den Kalender wirft, wird bei der Deko den ersten Advent im Auge haben. Dieser ist in diesem Jahr am 1. Dezember. Die Kleinen werden doppelten Grund zur Freude haben, denn auch das erste Türchen im Adventskalender wird geöffnet. Hattest du in der Vorwoche keine Zeit, nutze den Samstag vor dem ersten Advent zum Schmücken. Am Adventssonntag werden dann alle Lichter angezündet und die Familie macht es sich bei Plätzchen und Kakao gemütlich.
Was muss ich beim Dekorieren rechtlich beachten?
Wie du deine eigene Wohnung dekorierst, bleibt allein dir überlassen. Vermieter*innen können keine Weihnachtsdeko verbieten. Dies betrifft auch die Fenstergestaltung. Solange du nicht die Bohrmaschine herausholst, um Lichterketten und ähnliches zu befestigen, wird das Einverständnis des Vermieters nicht gebraucht. Ganz anders im Treppenhaus. Wird ein Riesenschneemann zum Ärgernis, und andere Mieter*innen stolpern über einen Berg aus Lichterketten, muss die Deko weg, denn der Deutsche Mieterbund schreibt vor, dass bei der Deko des Treppenhauses andere Bewohner*innen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Der geschmückte Weihnachtsbaum auf dem Balkon muss sicher stehen, und auch angebrachte Hängedeko darf nicht zum Wurfgeschoss werden. Eingriffe in die Hausfassade sind mit dem Vermieter oder der Vermieterin abzusprechen.