Wie wird man eigentlich Bundeskanzler*in? Wir erklären, wie die Kanzlerwahl funktioniert und wer Bundeskanzler*in werden darf.
Kindgerecht erklärt: Wie wird der Kanzler gewählt?
Der Bundeskanzler – oder die Bundeskanzlerin – wird vom Deutschen Bundestag gewählt. Dabei handelt es sich um das deutsche Parlament. Das Volk wählt seine*n Regierungschef*in also nicht selbst. Stattdessen haben wir Bürger*innen alle vier Jahre bei der Bundestagswahl die Möglichkeit, Abgeordnete in den Bundestag zu wählen. Diese wählen dann wiederum den Kanzler oder die Kanzlerin. Dieser ganze Prozess ist durch Gesetze geregelt.
Wie genau verläuft die Wahl zum Bundeskanzler?
Wie die Bundeskanzlerwahl in Deutschland genau abläuft, regelt Artikel 63 des Grundgesetzes. Demnach schlägt der oder die Bundespräsident*in den Bundestagsabgeordneten die Kanzlerkandidat*innen vor. Anschließend stimmen die Abgeordneten in einer geheimen Wahl ab. Ein*e Kandidat*in wird dann Bundeskanzler*in, wenn er oder sie die absolute Mehrheit der Stimmen erlangen konnte. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller Abgeordneten für den oder die Kandidat*in stimmen muss. Man spricht daher auch von der „Kanzlermehrheit“.
So wurde beispielsweise im Dezember 2021 Olaf Scholz mit 395 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt, während insgesamt 736 Abgeordnete im Bundestag saßen. Kommt es bei der Wahl zu keiner absoluten Mehrheit, müssen die Abgeordneten erneut wählen. Wenn auch der oder die nächste Kandidat*in keine absolute Mehrheit erreicht, wird in einer dritten Wahl derjenige oder diejenige zum/r Bundeskanzler*in bestimmt, der oder die die meisten Stimmen für sich gewinnen kann – auch ohne absolute Mehrheit.
Im Video zeigen wir dir die besten Lernapps für Kinder:
Wer kann überhaupt Bundeskanzler werden?
Hast du auch schon mal überlegt, wie es wäre, ein*e bekannte*r
Politiker*in zu sein? Theoretisch könnten die meisten von uns Bundeskanzler*in werden. Die einzigen Voraussetzungen für dieses Amt sind, mindestens 18 Jahre
alt zu sein und die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Üblicherweise ist
ein zukünftiger Bundeskanzler oder eine zukünftige Bundeskanzlerin jedoch
Mitglied in einer Partei und hat bereits eine langjährige Karriere in der
Politik hinter sich. Zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wurde übrigens Konrad Adenauer im Jahr 1949 gewählt.
Der oder die Kanzler*in der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundestag gewählt, dessen Abgeordnete wir Bürger*innen wiederum bei der Bundestagswahl wählen. Ein*e Kanzlerkandidat*in gewinnt die Wahl, wenn er oder sie die absolute Mehrheit der Stimmen erlangen kann. Die einzigen formalen Voraussetzungen dafür, Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin zu werden, bestehen darin, mindestens 18 Jahre alt zu sein und die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen.