Nach der Geburt eines Babys stehen jedem Elternteil drei Jahre Elternzeit zu. Aber wie ist das mit Zwillingen? Wie viel Elternzeit ihr mit zwei Kindern nehmen könnt und wie ihr sie beantragt.
Wie viel Elternzeit kann ich bei Zwillingen nehmen?
Bei Zwillingen stehen euch je Kind drei Jahre Elternzeit zu. Das heißt, ihr könnt je Elternteil sechs Jahre Elternzeit beanspruchen. Der Anspruch wächst mit der Anzahl der Kinder, d.h:
Elternzeit-Anspruch bei Mehrlingen
Elternzeit = Anzahl der Kinder x 3 Jahre (pro Elternteil)
- 1 Kind: 3 Jahre Elternzeit (pro Elternteil)
- Zwillinge: 2 x 3 Jahre Elternzeit (pro Elternteil)
- Drillinge: 3 x 3 Jahre Elternzeit (pro Elternteil)
Wie wird die Elternzeit bei Zwillingen aufgeteilt?
Die Elternzeit bei Zwillingen wird je Kind individuell aufgeteilt und muss auch separat beantragt werden. Dazu muss pro Kind mindestens 1 Jahr vor dem 3. Geburtstag genommen werden, damit es nicht verfällt.
Die verbleibenden 2 Jahre pro Kind können jeweils bis zum 8. Geburtstag beantragt werden. Übrigens könnt ihr auch einzelne Wochen oder Monate in Elternzeit gehen. Wichtig ist, die jeweiligen Antragsfristen einzuhalten (s.u.)
Das heißt, ihr braucht die Elternzeit für beide Kinder nicht gleichzeitig zu beantragen, sondern könnt z. B. für Zwilling 1 das erste Jahr, für Zwilling 2 das zweite Jahr nehmen. Wichtig ist, dass ihr für jedes Kind ein Jahr vor dem 3. Geburtstag in Anspruch nehmt.
Wie wird die Elternzeit bei Zwillingen berechnet?
Für Mamas beginnt die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz. Die Wochen der Mutterschutzfrist werden zu den 6 Jahren Elternzeit mitgezählt, kommen also nicht extra dazu. Das heißt, Mutterschutz und eigentliche Elternzeit ergeben zusammen 6 Jahre. Bei Papas/Co-Mamas beginnt die Elternzeit mit der Geburt der Kinder.
Mutterschutz bei Zwillingen
Vor der Geburt stehen euch 6 Wochen Mutterschutz zu. Mütter von Zwillingen und Mehrlingen bekommen nach der Geburt 12 Wochen Mutterschutz (statt den regulären 8 Wochen). Das heißt, die Mutterschutzfrist beträgt bei Zwillingen 18 Wochen. Diese werden in die 3 Jahre mit eingerechnet.
Gut zu wissen: Verkürzt sich die Mutterschutzfrist, weil eure Babys früher zur Welt kommen, wird diese Zeit hinten angerechnet. Die Mutterschutzfrist von 18 Wochen verkürzt sich also nicht.
Zwillinge und Mehrlinge kommen häufig etwas früher. Wir haben alle wichtigen Infos zum Thema Frühgeburt und Frühchen, Kaiserschnitt und Geburtsplanung. Eine wichtige Unterstützung können Angebote zur Frühförderung sein. Beim BMFSFJ könnt ihr hier nach Leistungen in eurer Region filtern.
Bis wann muss ich die Elternzeit für Zwillinge beantragen?
Die Elternzeit fürs erste Jahr könnt ihr mit einem formlosen Schreiben bis zu 7 Wochen vor dem Startdatum beantragen, hier gibt es bei Zwillingen und Mehrlingen keinen Unterschied. Wichtig ist, dass ihr das Datum von Beginn und Ende der Elternzeit angebt und den Antrag persönlich unterschreibt. Lest hier Schritt für Schritt, wie der Elternzeit-Antrag klappt.
Ihr könnt in dem Schreiben auch gleich eure Elternzeit für die ersten drei Jahre festlegen.
Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr muss 13 Wochen vor Beginn angemeldet werden. (Bei Geburten vor dem 15. Juli 2015 beträgt die Frist ebenfalls 7 Wochen, allerdings ist hier der Elternzeit-Anspruch generell verjährt.)
Wichtig: Für die Fristen gibt es auch Ausnahmen. In bestimmten Fällen lässt sich Elternzeit auch kurzfristig beantragen, das BMFSFJ schreibt dazu:
In dringenden Ausnahmefällen können auch kürzere Fristen gelten. Das ist zum Beispiel möglich bei Frühgeburten oder falls der Beginn einer Adoptionspflege nicht rechtzeitig geplant werden konnte. In solchen Fällen sollten Sie die Elternzeit möglichst früh bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Lust auf kuriose Fakten über Zwillinge? Hebamme Jana Friedrich von Hebammenblog.de hat im Video-Interview jede Menge zu bieten.