E-Scooter sind seit ein paar Jahren schon der letzte Schrei, was Fortbewegungsmittel in der Stadt angeht. Man steht nicht im Stau und ist einfach schneller, als mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Vor allem Teenager*innen fahren natürlich total auf diesen Hype ab. Doch ab wie viel Jahren darf man eigentlich einen E-Scooter fahren? Alles, was du wissen musst.
E-Scooter fahren: Ab welchem Alter ist es erlaubt?
E-Scooter fahren ist cool und absolut im Trend. Vor allem, weil man keinen Mofa- oder KfZ-Führerschein dafür braucht. Kein Wunder also, dass vor allem Teenager und Teenagerinnen gerne durch die Stadt rollern. Dazu berechtigt sind sie deshalb noch lange nicht jeder. In Deutschland ist die Altersgrenze für E-Scooter fahren über die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) gesetzlich geregelt und offiziell ab 14 Jahren erlaubt. Das gilt allerdings nur für zugelassene E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Ab 15 Jahren darf man offiziell Modelle bis 25 km/h fahren, sofern man eine Mofa-Prüfbescheinigung hat. E-Scooter bis 45 km/h benötigen einen Führerschein der Klasse AM und dürfen offiziell ab 16 Jahren gefahren werden. Eine Helmpflicht gibt es übrigens nicht, wenn gleich das Tragen eines Helms aus Sicherheitsgründen eigentlich – genau wie beim Fahrradfahren – unerlässlich ist.
Was passiert, wenn man unter 14 E-Roller fährt?
Wer mit unter 14 Jahren auf einem E-Roller unterwegs ist, begeht zwar eine Straftat, weil es rein rechtlich verboten ist, muss aber per se keine Strafe fürchten, denn in Deutschland ist man mit 14 Jahren noch strafunmündig. Riskieren sollten eure Kids so ein Vergehen aber trotzdem nicht, denn für euch als Eltern hat das sehr wohl Konsequenzen – in Form eines Bußgeldes, da ihr eurer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen seid. Zudem könnte euer Kind von der Polizei nach Hause gebracht werden oder mit zur Wache genommen werden, wo ihr es dann abholen könnt. Eine Erfahrung, die man nicht unbedingt braucht.
Euer Kind ist mitten in der Pubertät? In unserem Video erfahrt ihr, wie ihr das als Eltern am besten überlebt:
Dürfen Kinder und Jugendliche E-Scooter mieten?
Theoretisch können Jugendliche ab 14 Jahren E-Scooter ausleihen bzw. mieten, sofern sie die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten dazu haben. Allerdings machen hier oft die Leihanbieter einen Strich durch die Rechnung. Um einen E-Scooter auszuleihen, muss man nämlich die AGBs akzeptieren und die enthalten oft eine Klausel, die besagt, dass die Nutzung der Geräte nur für volljährige Personen gestattet ist. Alle unter 18 Jahren sind demnach nicht berechtigt, ein E-Scooter zu mieten bzw. auszuleihen.
Gut zu wissen
- Wer seinen E-Scooter tuned und schneller macht, riskiert ein Bußgeld, wenn er minderjährige Kinder damit fahren lässt.
- Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt die 0,0 Promille-Grenze. Für alle anderen gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
- Neben der offiziellen Zulassung ist auch eine gültige Haftpflichtversicherung unerlässlich, um einen E-Scooter zu nutzen.
- Mit dem E-Scooter darf man auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Sind keine vorhanden, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung dürfen E-Roller nicht fahren.
- E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden. Alles andere zieht ein Bußgeld nach sich.
- E-Scooter-Fahren orientieren sich an der Fahrrad-Ampel. Ist keine vorhanden, ist die normale Ampel für den Auto-Verkehr zu beachten.
Quelle: ADAC, Gesetze im Internet, Lime