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Finanz-Tipps

Hilfe für Alleinerziehende: Alle finanziellen Förderungen im Überblick

Die Betreuung und Erziehung von Kindern mit Beruf, Haushalt sowie Alltag miteinander zu verbinden, stellt Eltern, aber vor allem Allein- bzw. Getrennterziehende vor eine große Herausforderung. Kommen finanzielle Sorgen hinzu, bedeutet das eine enorme Mehrbelastung. Aus diesem Grund gibt es staatliche Hilfe für Alleinerziehende, die wir euch hier zeigen.

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Wo gibt es Hilfe für Alleinerziehende?

Generell haben Alleinerziehende die gleichen Ansprüche auf finanzielle Hilfe wie zusammenlebende Elternpaare. Aber es gibt auch staatliche Unterstützungen und Angebote, die ausschließlich alleinerziehenden Eltern zustehen. Hier kommt eine Liste, bei welcher Institution Alleinerziehende welche Hilfe beantragen können:

  1. Jugendamt: Erste Beratung, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft
  2. Familienkasse: Kindergeld, Kinderzuschlag
  3. Sozialamt: Finanzielle Hilfen, Wohngeld
  4. Krankenkasse: Kinderkrankentage, Kuren
  5. Arbeitsamt: Berufsberatung, Wiedereinstieg
  6. Verbände, Vereine & Beratungsstellen: zur psychologischen und formellen Unterstützung mit Anträgen, etc.
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Diese finanziellen Hilfen gibt es speziell für Alleinerziehende

Der Gesetzgeber weiß: Alleinerziehend zu sein, bedeutet oft eine besondere finanzielle Herausforderung. Deshalb gibt es einige Hilfen, die ausschließlich Alleinerziehenden zustehen:

  • Entlastungsbetrag in der Steuererklärung: 4.260 € pro Jahr plus 240 € für jedes weitere Kind
  • Doppelte Kinderkrankentage: 20 Tage pro Kind (max. 50 Tage im Jahr)
  • Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bei nicht gezahltem Unterhalt
  • 14 statt 12 Monate Elterngeld bzw. 28 Monate ElterngeldPlus
  • Ermäßigung bei Kinderbetreuungskosten nach Einzelfallprüfung
  • Einmaliger Zuschuss für Baby-Erstausstattung: Alleinerziehende Mütter und Väter mit geringem Verdienst können entweder beim Sozialamt/Jobcenter einen Antrag dafür stellen

Diese Unterstützung steht allen Eltern zu – auch Alleinerziehenden

Als alleinerziehendes Elternteil hast du selbstverständlich auch Anspruch auf alle regulären Familienleistungen. Darunter fallen folgende Hilfen, die Alleinerziehende gut gebrauchen können:

Margit Huber

Elterngeld-Antrag stellen

Kennt ihr schon „ElterngeldDigital" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend? Dieser Service ist bereits in vielen Bundesländern verfügbar und ermöglicht euch, den Elterngeldantrag direkt online auszufüllen.

Margit Huber
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Praktische Hilfe im Alltag für Alleinerziehende

Der Spagat zwischen Job, Kinderbetreuung und Haushalt ist eine echte Herausforderung – für Alleinerziehende ganz besonders. Die meisten sind um jede Hilfe dankbar, die sie bekommen können. Es gibt in Kitas und Schulen wie auch von Krankenkassen konkrete Angebote, die das Leben von Alleinerziehenden erleichtern könne:

  • Flexible Kinderbetreuung durch Randzeitenbetreuung in Kitas. Allerdings ist es schwer, solche Kitaplätze zu bekommen, bzw. werden diese oft nur in großen Städten angeboten
  • Hausaufgabenbetreuung in Schulen und im Hort bieten mittlerweile fast alle Schulen an
  • Haushaltshilfe von der Krankenkasse bei Krankheit: Hier müsst ihr aktiv werden, aber scheut euch nicht nach Hilfe zu fragen
  • Unterstützung durch Familienpaten über freie Träger
  • Ferienbetreuung mit Ermäßigung
  • Möglichkeit für günstigen Urlaub über Familienferienstätten

Gesundheit und Auszeiten für Alleinerziehende

Als Alleinerziehende sind wir besonders gefordert, das kann über kurz oder lang ganz schön an die Substanz gehen. Wenn ihr euch körperlich und psychisch überfordert und krank fühlt, dann nehmt folgende Hilfen für Alleinerziehende in Anspruch:

  • Anspruch auf Mutter/Vater-Kind-Kuren. Den Antrag könnt ihr über eure Hausarztpraxis stellen
  • Präventionskurse der Krankenkassen
  • Kostenlose Beratungsangebote bei seelischen Belastungen
  • Selbsthilfegruppen in der Nähe z. B. in Familienzentren
  • Bei Belastung durch finanzielle Probleme könnt ihr eine kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch nehmen
  • Wenn euch rechtliche Schwierigkeiten quälen, bekommt ihr beim Jugendamt eine kostenlose Rechtsberatung

FAQ

Erhalten Alleinerziehende Kindergeld?

Natürlich haben Alleinerziehende auch automatisch Anspruch auf Kindergeld: 250 € für jedes Kind. Voraussetzungen: das Kind/ die Kinder leben in eurem Haushalt und ihr habt das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragt.

Wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Der getrennt lebende Elternteil muss Kindesunterhalt zahlen, während der betreuende Elternteil die tägliche Versorgung übernimmt. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Kindesalter und Kinderzahl.

Da rückwirkende Forderungen nur begrenzt möglich sind, sollte die Unterhaltsfrage zeitnah beim Jugendamt geklärt werden. Bereits während der Schwangerschaft kann eine Beistandschaft beantragt werden, die bei Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsansprüchen hilft.

Neben Kindesunterhalt können Alleinerziehende auch Anspruch auf weitere Unterhaltsformen wie Betreuungs- oder Ehegattenunterhalt haben.

Wie beantrage ich den Unterhaltsvorschuss?

Den Antrag stellst du beim zuständigen Jugendamt. Erforderlich sind: Geburtsurkunde des Kindes, Meldebestätigung, Einkommensnachweise und Nachweise über bisherige Unterhaltszahlungen. Das Jugendamt prüft dann deinen Anspruch.

Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Sofern ihr Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bezieht, euer minderjähriges Kind mit euch im selben Haushalt wohnt und ihr alleinerziehend seid, könnt ihr den sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen. Er liegt Stand November 2024 bei 4.260 € pro Jahr plus 240 € für jedes weitere Kind. Mit Steuerklasse II wird der Betrag, der von eurem versteuernden Einkommen abgezogen wird, sogar automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt.

Bekommen Alleinerziehende einen Kinderzuschlag?

Habt ihr nur ein geringes Einkommen (allerdings mindestens 600 € brutto im Monat) für euch und eure Kinder zur Verfügung, könnt ihr zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag bei der zuständigen Familienkasse beantragen.

Ab wann gilt man rechtlich als alleinerziehend?

Als alleinerziehend gilt, wer ein Kind im eigenen Haushalt alleine betreut und erzieht. Dies trifft zu, wenn kein (Ehe-)Partner mit im Haushalt lebt. Auch bei geteiltem Sorgerecht kann man als alleinerziehend gelten, wenn das Kind überwiegend im eigenen Haushalt lebt.

Kann ich als Alleinerziehende*r Bürgergeld beziehen?

Ja, wenn dein Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Als Alleinerziehende/r bekommst du sogar einen Mehrbedarfszuschlag. Die Höhe hängt vom Alter und der Anzahl deiner Kinder ab.
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Quellen: § 1613 Gesetze im Internet, Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Familienportal des Bundes, Caritas

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