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Familienleben

Wer hat das Aufenthalts­bestimmungsrecht?

Aufenthaltsbestimmungsrecht

In Deutschland wird ungefähr jede dritte Ehe geschieden. Bei Trennungen und Scheidungen geht es in vielen Fällen schnell um die Frage, bei wem lebt das Kind? Und darf ein Elternteil umziehen und das Kind mitnehmen? Mehr über das Aufenthaltsbestimmungsrecht erfahren Sie hier.

Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wenn beide Elternteile das Sorgerecht gemeinsam ausüben, gilt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide, hier spricht man von einem gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn sich die Eltern trennen oder scheiden, wird das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich erstmal beibehalten. In der Praxis gibt es hier aber in vielen Fällen Streitigkeiten. Zum Beispiel, wenn die Eltern entschieden haben, bei welchem Elternteil das Kind leben soll – das Kind aber andere Vorstellungen hat. Oder wenn ein Elternteil den Wohnort wechseln, der andere Elternteil das aber verhindern möchte.

Rechtlich ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (kurz ABR) bei Kindern ein Teil des Sorgerechts. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht definiert das Recht der Eltern, über den Wohnort und die Wohnung ihres minderjährigen Kindes zu entscheiden. Wenn ein Elternteil umziehen möchte, muss er sich mit dem anderen Elternteil einvernehmlich einigen, ohne Zustimmung ist eine Verlegung des Wohnortes nicht möglich. Sind die Elternteile nicht in der Lage, sich zu einigen, entscheidet das Familiengericht.

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Auch Entscheidungen zu Urlaubsreisen mit nur einem Elternteil müssen einvernehmlich geregelt werden. Aber auch nebensächlichere Aspekte des Familienalltags fallen unter das ABR: Beispielsweise, dass ein Elternteil alleine entscheiden darf, mit wem sich das Kind zum Spielen verabredet, welche Kleidung es trägt, wie sein Alltag aussieht etc.. Die gesetzliche Grundlage dazu: § 1627 BGB.

Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, kann ein Elternteil beim Familiengericht den Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Das Gericht kann das ABR vom gemeinsamen Sorgerecht trennen. Das bedeutet: Das Sorgerecht wird weiterhin gemeinsam ausgeübt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird einem Elternteil zugesprochen. Eine Regelung, die vor allem dann getroffen wird, wenn die Gefahr besteht, dass ein Elternteil das Kind mit ins Ausland nimmt. Wenn das ABR Gericht verhandelt wird, steht das Wohl des Kindes über allen anderen Argumenten. Die Richter prüfen, wo das Kind besser betreut werden kann, zu welchem Elternteil es eine engere Bindung hat und wer sich bislang hauptsächlich um die Erziehung gekümmert hat.Kinder über vier Jahren werden in der Regel nach ihren Wünschen befragt. Ist ein Kind über 14 Jahre, darf es meist selbst entscheiden, ob es bei der Mutter oder beim Vater leben möchte. Ausnahmen sind natürlich drohende Vernachlässigung, Gewalt oder Drogenprobleme.

Beispiele für das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht darf alleine über einen eventuellen Umzug oder eine Urlaubsreise bestimmen. Hat ein Elternteil kein Aufenthaltsbestimmungsrecht, hat er nichtsdestotrotz ein Umgangsrecht. Das bedeutet in der Praxis: Den Besuchsort und den Treffpunkt darf er allein bestimmen. Ausnahmen gibt es hier allerdings, wenn von einem Gericht ein begleiteter Umgang angeordnet wurde.

Fragen & Austausch rund ums Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hilfestellung bei Fragen rund um das Aufenthaltsbestimmungsrecht bieten das Jugendamt und die Caritas.

Bildquelle: Thinkstock