Die Autoversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Alltags für Fahrzeughalter. Sie schützt nicht nur vor finanziellen Verlusten bei Unfällen, Diebstahl oder Schäden, sondern ist in vielen Ländern auch gesetzlich vorgeschrieben. Doch bis wann kann man eine Autoversicherung wechseln? Was es dabei zu beachten gilt und welche Sonderfälle es gibt.
Autoversicherung wechseln: Jährliche Kündigungsfrist beachten
Die Frist, bis wann ihr eure Autoversicherung wechseln könnt, kann von Land zu Land variieren. Lebt ihr in Deutschland, endet die Frist in der Regel am 30. November eines jeden Jahres. Wollt ihr demnach den Anbieter ändern, habt ihr bis zu diesem Datum Zeit, die bestehende Autoversicherung zu kündigen und eine neue Police bei einem anderen Anbieter abzuschließen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen bei Verträgen mit unterjähriger Laufzeit. In diesem Fall müsst ihr auf das Datum der Hauptfälligkeit achten. Solltet ihr die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich euer Vertrag automatisch.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Normalerweise ist der 30. November der Stichtag, an dem die Versicherung spätestens gekündigt werden muss. Der Grund dafür liegt darin, dass die Vertragsdauer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember geht.
Anders ist es bei einer Beitragserhöhung. In diesem Fall gilt das Sonderkündigungsrecht. Dieses ermöglicht es euch, auf die steigenden Kosten zu reagieren und nach günstigeren Alternativen zu suchen. Wichtig zu beachten: Die Versicherung muss euch auf schriftlichem Wege über die bevorstehende Beitragserhöhung informieren. Sobald ihr die Nachricht erhalten habt, besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Natürlich ist nicht nur eine Kfz-Versicherung wichtig. In unserem Video zeigen wir euch weitere Versicherungen, die man bestenfalls abschließen sollte:
Autoversicherung nach einem Schadensfall wechseln
Prinzipiell gilt: Ihr könnt nach jedem Schadensfall, den ihr der Versicherung gemeldet habt, euren Vertrag kündigen. Man spricht in diesem Fall von einer "außerordentlichen Kündigung". Auch hier gilt ein Monat Kündigungsfrist. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind und ihr den Bescheid des Versicherers erhalten habt.
Fahrzeugwechsel und Umzug
Generell besteht kein Sonderkündigungsrecht im Zusammenhang mit einem Umzug des Versicherungsnehmers. Dennoch besteht die Verpflichtung für Versicherte, der Kfz-Versicherung die neue Adresse zu melden. Aufgrund möglicher Veränderungen in der Regionalklasse und der damit verbundenen potenziellen Anpassung des Versicherungsbeitrags kann sich die Kfz-Versicherung nach einem Umzug jedoch verteuern. Dennoch besteht kein besonderes Kündigungsrecht in dieser Situation.
Bei der Anmeldung eines neuen Autos wollen viele eine neue Kfz-Versicherung abschließen. Das muss nicht zwingend bei dem aktuellen Versicherer geschehen. Schaut euch gerne bei neuen Anbietern um, bei denen ihr bestenfalls Geld sparen und weitere Vorteile genießen könnt. Solltet ihr euer altes Auto verkaufen, wird in der Regel die bestehende Versicherungspolice auf den Käufer beziehungsweise die Käuferin übertragen. Ratsam ist es, die Versicherung über den Verkauf zu verständigen.
In jedem Fall empfehlen wir, sich den Vertrag vor Abschluss einer Autoversicherung genauestens durchzulesen. So seid ihr für jeden Fall gewappnet und euch erwarten keine bösen Überraschungen.
Quellen: autobild.de: So funktioniert der Versicherungswechsel, autobild.de: So kündigen Sie Ihre Autoversicherung auch nach dem 30. November; allianzdirect.de: Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung; chip.de: Schnell vergleichen, umsteigen und Geld sparen