Die beliebte Deko-Kette Depot hat vergangene Woche ihre Insolvenz verkündet. Nun bekommen Kundinnen und Kunden die Folgen selbst zu spüren: Ab sofort können keine Gutscheine mehr eingelöst und auch keine Waren mehr zurückgegeben werden.
Depot-Gutscheine aktuell wertlos
Wer in den letzten Tagen etwas im Depot-Onlineshop bestellen wollte, hat es vermutlich schon bemerkt:
Es tut uns leid! Bitte beachte, dass leider kein Gutscheinverkauf möglich ist. Außerdem können Gutscheine nicht eingelöst werden. Wir bitten um dein Verständnis und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten!
So heißt es auf der offiziellen Website. Auch, wer derzeit eine der über 300 Depot-Filialen in Deutschland besucht, liest an der Kasse die Nachricht, dass das Erwerben und Einlösen von Geschenkgutscheinen nicht möglich ist. Bereits ausgestellte Gutscheine, konkret vor dem 16. Juli 2024, sind damit aktuell leider komplett wertlos, was sehr ärgerlich für die vielen Menschen ist, die solch einen Gutschein als Geschenk erhalten haben.
Depot handelt dabei jedoch rechtlich gesehen legal: Laut Verbraucherzentrale ist es bei einem eingeleiteten Insolvenzverfahren generell nicht möglich, Gutscheine einzulösen.
Auch Umtausch und Reklamaktion derzeit ausgeschlossen
Außerdem fallen noch weitere Dienstleistungen weg: Wer bereits gekaufte Wohnaccessoires und Kleinmöbel zurückgeben will, kann dies nun nicht mehr tun. Gleiches gilt für den Onlineshop, über den regelmäßig viel bestellt, aber auch wieder retourniert wird. Nun gilt: Alles, was vor dem 16. Juli gekauft oder bestellt wurde, muss auch behalten werden, ein Umtausch oder eine Retoure ist ausgeschlossen.
Selbst bei Depot-Produkten mit Mängeln bietet sich derzeit keine Möglichkeit auf Reklamation oder Rückgabe, in Einzelfällen kann es sich aber vielleicht noch lohnen, sich an den Kundenservice zu wenden.
Diese Dienstleistungen hat Depot vorerst eingestellt:
- Das Einlösen von Wertgutscheinen, die vor dem 16. Juli 2024 ausgestellt wurden
- Das Kaufen von Wertgutscheinen
- Das Einlösen von myDEPOT Sternen
- Die Rückgabe von Artikeln, die vor dem 16. Juli gekauft wurden
- Die Reklamation von Artikeln, die vor dem 16. Juli gekauft wurden
So lange könnte die Insolvenz von Depot dauern
Im Juli beantragte die Gries Deco Company, die hinter der Marke Depot steht, beim Amtsgericht Aschaffenburg Insolvenz in Eigenverwaltung. Das ist eine gängige Alternative zum regulären Insolvenzverfahren und bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, seine finanziellen Schwierigkeiten mithilfe von Rechts- und Wirtschaftsberatern selbst zu bewältigen, unter Aufsicht eines Sachverwalters. Depot kann also weiterhin selbstständig über seine Geschäfte und die Ressourcen verfügen, anders als bei der sogenannten Regelinsolvenz.
Das Gute ist: Durch gekonnte Maßnahmen und gewisse Umstellungen gelingt es vielen Unternehmen, die Insolvenz bereits nach einem Zeitraum von ein paar Monaten bis zu einem Jahr wieder aufzuheben. Je nach Größe und tatsächlicher finanzieller Lage der Einzelhandelskette kann es aber auch länger dauern oder im schlimmsten Fall zum Aus des Unternehmens führen.
Werden die Depot-Filialen schließen?
Bereits im April verkündete die beliebte Einzelhandelskette, dass 90 der über 300 Filialen in Deutschland auf dem Prüfstand ständen. Grund dafür seien die sinkenden Umsätze von Depot. Schon damals hieß es, dass sich das Unternehmen neu aufstellen müsse. Nun könnte es tatsächlich so weit sein, dass einzelne Depot-Filialen geschlossen werden müssen.
Möglicherweise fällt nun allerdings der Sommer-Sale besonders großzügig aus, damit alte Produkte schneller die Shops verlassen und Platz für Neues machen.
Gutscheine aufheben oder wegwerfen?
Wer Angst hat, dass das Guthaben auf seinem Geschenkgutschein nun verloren ist, kann sich theoretisch an den Insolvenzverwalter von Depot wenden und die Forderungen zumindest von hohen Gutscheinbeträgen zur Insolvenztabelle anmelden. Hier bleibt allerdings die Frage, ob sich dieser Aufwand lohnt, denn meist hat man damit keinen Erfolg, da die Insolvenzmasse zu gering ist.
Dennoch ist es ratsam, Depot-Geschenkgutscheine in jedem Fall aufzuheben, da immer noch die Möglichkeit besteht, dass diese nach einem möglichen Ende der Insolvenz wieder in den Shops eingelöst werden können.
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