Glücklicherweise leben wir mittlerweile in einer Zeit, in der sich beide Eltern gleichermaßen um die Kinder kümmern und auch vielleicht beide zeitnah nach der Geburt wieder arbeiten wollen. Mit ElterngeldPlus ist das kein Thema mehr....
ElterngeldPlus: Doppelt so lange Elterngeld
ElterngeldPlus ist ein wahrer Glückfall, für Eltern, die Elterngeld beziehen und dennoch arbeiten wollen.
Bedingungen dafür: Die wöchentliche Arbeitszeit von 32 Stunden darf nicht überschritten werden. Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht, muss davon abgezogen werden. Für den Mutterschaftsgeldbezug müssen Eltern zwingend Basiselterngeld beantragen.
"Im ersten Quartal 2021 haben sich 37,5 Prozent - in einigen Regionen sogar bis 46,2 Prozent - der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für ElterngeldPlus entschieden. Bei Vätern ist der Partnerschaftsbonus besonders beliebt. Er stärkt eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern. In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 42,2 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es 28,4 Prozent."
Bundesfamilienministerium
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: Wer die Wahl hat...
Eltern dürfen zwischen beiden finanziellen Modellen frei wählen – und sie dürfen dabei auch beide Elterngeld-Varianten kombinieren. Das Basiselterngeld kann man in voller Höhe nur erhalten, wenn man währenddessen nicht arbeitet, ansonsten wird das Einkommen angerechnet.
Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus. Die Höhe des Plus-Geldes richtet sich nach eurem Elterngeldbetrag, dieser wird dabei halbiert. Für die Berechnung müssen auch das Mindestelterngeld, der Mindestgeschwisterbonus und der Mehrlingszuschlag halbiert werden.
Der Vorteil: Ihr müsst euch nach der Geburt des Kindes nicht festlegen, wann ihr wieder Teilzeit arbeiten möchtet. Ihr könnt auch nach einem halben Jahr Elterngeldbezug noch das Plus-Modell beantragen.
Denkbar ist damit, dass ein Elternteil erstmal ein halbes Jahr gar nicht arbeitet und in dieser Zeit volles Elterngeld bezieht. Wenn er dann Teilzeit arbeitet, kann er sich für das ElterngeldPlus entscheiden und das halbe Elterngeld in Anspruch nehmen. So könnt ihr in eurer Elternzeit viel flexibler auf neue Jobangebote reagieren und je nachdem, wie die Kinderbetreuung läuft, wieder mehr arbeiten gehen.
Hinweis: ElterngeldPlus könnt ihr jedoch auch dann beantragen, wenn ihr nicht zusätzlich in Teilzeit arbeitet. Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes dürft ihr jedoch nicht mehr zwischen beiden Modellen wechseln, sondern müsst euch für das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus entscheiden, den wir gleich erläutern.
Wir haben alles durch...
Mein Mann ist wahrer Elterngeld-Profi und hat für uns bei beiden Kindern das Maximum rausgeholt. Wir haben sowohl Basiselterngeld, die Partnermonate und auch die Partnerschaftsbonusmonate beantragt.
Vorsicht ist geboten, wenn ihr ElterngeldPlus beantragt, aber nicht in Teilzeit arbeitet. Ändert sich dann etwas zum Ende hin und ihr fangt doch früher (und vor allem mehr als 32 Stunden) an zu arbeiten, verliert ihr Elterngeldmonate.
Daher mein Tipp: Beantragt ElterngeldPlus nur, wenn ihr auch wirklich arbeitet. Ansonsten nehmt ihr einfach Basiselterngeld und legt etwas Geld zur Seite, für die Monate in denen ihr eigentlich noch ElterngeldPlus erhalten hättet. Unterm Strich erhaltet ihr gleich viel Geld und seid hinten raus flexibler.
Was hat es mit dem Partnerschaftsbonus auf sich?
Der Partnerschaftsbonus ist ein Schmankerl für Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten wollen. Ihr erhaltet dann zwischen zwei und vier Monaten zusätzlich ElterngeldPlus. Ist euer Kind nach dem 1. September 2021 geboren, könnt ihr zwischen zwei bis vier Monaten wählen. Eltern, deren Kinder vorher geboren wurden, können nur vier Monate am Stück Partnerschaftsbonus erhalten – oder gar nicht.
Folgende Voraussetzung gilt:
- beide Partner arbeiten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche (für Geburten nach dem 1. September 2021)
- beide Partner arbeiten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche (für Geburten vor dem 1. September 2021)
Das bedeutet jetzt aber nicht, dass ihr immer genau diese Wochenstundenzahl einhalten müsst. Entscheidend ist am Ende die Wochenstundenzahl auf Monatsbasis im Durchschnitt.
Vorsicht ist geboten, wenn ihr in einem Monat mehr oder weniger arbeitet, dann müsst ihr und euer Partner/eure Partnerin nämlich den Partnerschaftsbonus zurückzahlen. Und wenn ihr eure Kind dann noch vor dem 1. September 2021 geboren habt, dann erlischt euer Anspruch auf Partnerschaftsbonus komplett. Für Geburten nach diesem Tag müsst ihr für mindestens zwei Monate den Anspruch erfüllen, dann müsst ihr nur für die Monate, bei denen die Wochenstundenzahl nicht gepasst hat, zurückzahlen.
Nutzen könnt ihr die Partnerschaftsbonusmonate jederzeit, auch wenn ihr sonst nur Basiselterngeld bezieht. Auch Alleinerziehende können die Monate nutzen, sie müssen dann ebenso zwischen 24 und 32 Stunden pro Wochen arbeiten.
Partnerschaftsbonusmonat und Partnermonate nicht verwechseln!
Partnermonate erhaltet ihr im Rahmen des Basiselterngeldes, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen. Ihr erhaltet also in Summe 14 Monate Basiselterngeld, wenn der eine Elternteil Elterngeld beantragt und der andere auch mindestens zwei Monate.
Quelle: Bundesfamilienministerium, Familienportal
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