Immer mehr Papas möchten mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen und beantragen dafür Vaterschaftsurlaub, also Elternzeit. Eine tolle Möglichkeit für die ganze Familie, finden wir!
Vaterschaftsurlaub: Wie lange geht er und wer zahlt in dieser Zeit die Rechnungen?
Vaterschaftsurlaub ist die Elternzeit für Väter. Für jedes Kind könnt ihr Eltern maximal 36 Monate frei machen. Mama und Papa können diese Zeit jeweils in drei Zeitabschnitte aufteilen und zusammen bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. In diesem Rahmen kann der Vater die Elternzeit splitten, genauso wie die Mutter auch. Es gibt keine Mindestdauer, man kann also auch nur Tage, Wochen oder Monate nehmen. Sehr flexibel, eben wie es für die Familie am besten passt.
Elternzeit sollte der Vater wie folgt beantragen: 12 Monate müssen in den ersten drei Lebensjahren des Kindes liegen. Den anderen Teil könnt ihr auch zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Sprösslings nehmen, beispielsweise wenn euer Nachwuchs Unterstützung in der Grundschule benötigt. Grundsätzlich könnt ihr in der Elternzeit nicht gekündigt werden (außer betriebliche Gründe)!
Elternzeit und Vaterschaftsurlaub: Viele von uns verwenden die Begriffe (noch) synonym. Nun plant die Ampelkoalition für 2024 eine Familienstartzeit und damit einen Vaterschaftsurlaub, bei dem das Wort Urlaub etwas besser passt. Denn Väter bzw. Partnerinnen und Partner sollen nach der Geburt eines Kindes zukünftig eine zweiwöchige bezahlte Auszeit nehmen können.
Wobei wir alle wissen: Urlaub ist das Eltern-werden eher nicht – was es aber ja noch wertvoller macht, wenn gerade in der Anfangszeit zwei helfende Hände da sind. Der Gesetzentwurf wird noch innerhalb der Bundesregierung beraten.
Tipp: Elterngeld während der Elternzeit beziehen
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit. In den ersten 12 Monaten nach der Geburt kann allerdings auch Elterngeld beantragt werden, sodass ihr in dieser Zeit nicht ganz leer ausgeht. Die genaue Höhe orientiert sich am zuvor verdienten Gehalt. Ihr bekommt mindestens 300 Euro, maximal 1800 Euro pro Monat.
Der Staat möchte, dass mehr Männer Vaterschaftsurlaub nehmen und deshalb bekommt ihr auch die ersten 14 Lebensmonate eures Kindes Elterngeld, wenn die Elternzeit des Vaters auf mindestens zwei Monate entfällt und die Mutter entsprechend 12 Monate nimmt. Viele reisen dann und genießen die Zeit als Familie.
Vaterschaftsurlaub: Ab wann muss er beantragt werden?
Jeder angestellte Vater hat ein Recht auf Elternzeit, aber es sind bestimmte Fristen einzuhalten: Den Elternzeitantrag muss der Vater spätestens sieben Wochen vor Beginn der Auszeit einreichen.
Wo beantragt man den Vaterschaftsurlaub?
Der Antrag auf Elternzeit stellt der Vater bei seinem Arbeitgeber. Die Beantragung muss schriftlich erfolgen. Lasst euch von eurem Arbeitgeber eine Bestätigung geben, ab wann und wie lange ihr in Elternzeit gehen wollt.
Vaterschaftsurlaub: Wer bekommt ihn?
Die Elternzeit beantragen kann nicht jeder Vater. Wer sich für diese Auszeit entscheidet, muss einige Kriterien erfüllen:
- Wohnsitz in Deutschland: Sollte der Vater im Ausland leben, gelten für ihn die dortigen Richtlinien, die zum großen Teil nicht so gut sind, wie in Deutschland.
- Zusammenleben mit dem Nachwuchs: Ziel ist es schließlich, so viel Zeit wie möglich mit den Kindern zu verbringen.
- Bezahltes Angestelltenverhältnis: Egal, ob befristet oder nicht, Vollzeit oder Teilzeit, gut bezahlt oder nicht, der Papa muss angestellt sein. Auch z. B. Auszubildende haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub.
- Für Selbstständige gilt die Elternzeit nicht, da es sich hier um eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt. Der so wertvolle Kündigungsschutz gilt ohnehin nicht für Selbstständige.
- Elternzeitnehmende dürfen bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten – man kann also weiterhin etwas verdienen, was nicht unerheblich ist, wenn eine Familie versorgt werden muss. Zuverdienst mindert allerdings das Elterngeld.
Dürfen Väter den Vaterschaftsurlaub verlängern oder vorzeitig beenden?
Sofern ihr noch Elternzeitmonate zu Verfügung habt, könnt ihr die Elternzeit verlängern. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Habt ihr die Auszeit vor dem dritten Geburtstag eures Kindes angemeldet, habt ihr bei eurer Anmeldung bereits festgelegt, wann ihr innerhalb der nächsten zwei Jahre Elternzeit nehmen werdet. Ihr könnt in dieser Zeit nur verlängern, wenn euer Arbeitgeber zustimmt.
Hat sich der Plan geändert? Dann könnt ihr euren Arbeitgeber fragen, ob ihr vorzeitig wieder einsteigen könnt, er muss allerdings damit einverstanden sein. Habt ihr in der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, könnt ihr beantragen, dass eure Elternzeit beendet wird. Das darf euer Chef nur innerhalb von vier Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Quellen: familienportal.de; bmfsfj.de
Vaterschaftsurlaub ist eine tolle Sache!
Mein Mann hatte die obligatorischen zwei Monate Elternzeit. Wir sind zusammen gereist und hatten eine ganz wunderbare Zeit. Unser Sohn hat seit dem eine ganz enge Bindung zu seinem Papa. Außerdem weiß mein Mann jetzt, wie anstrengend ein Tag mit Kind sein kann. Ich empfehle jeder Familie sich diese Zeit zu gönnen!