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Vaterschaftstest: Die wichtigsten rechtlichen Fragen vom Ablauf bis zu den Kosten

Vaterschaftstest
© Getty Images/Halfpoint

Ob ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist, lässt sich durch einen Vaterschaftstest klären. Wir sagen euch alles Wichtige, was ihr darüber wissen müsst: Vom Ablauf über die Kosten bis zur rechtlichen Situation. Unser ultimatives FAQ zum Thema Vaterschaftstest.

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Was ist ein Vaterschaftstest?

Ein Vaterschaftstest ist eine DNA-Analyse des Erbgutes von Vater und Kind. Bei dieser Abstammungsanalyse möchte man herausfinden, ob Vater und Kind biologisch miteinander verwandt sind. Es kann sein, dass der Vater eines Kindes zwar der rechtliche Vater aber nicht der leibliche Vater ist. Der Test kann letzteres zu 99,9 % nachweisen oder zu 100 % ausschließen.

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Wie wird ein Vaterschaftstest durchgeführt?

Spezielle zertifizierte Labore führen solche DNA-Analysen durch. Jede Mutter, jeder Vater oder jedes volljährige Kind kann einen solchen Test in Auftrag geben. Dafür wird im Labor Erbgut, meist in Form eines Speichelabstriches, des möglichen Vaters und Kindes untersucht. Wie das genau im Detail abläuft und was ihr rechtlich wissen müsst:

Jeder DNA-Test muss laut deutschem Recht unter Zeugen stattfinden und darf nicht heimlich zu Hause durchgeführt werden. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Identität der Personen auch klar ist, die Beteiligten alle Bescheid wissen und zustimmen und es nicht zu Betrug kommt. Wer als Zeuge gilt, wie der Ablauf ist und was ihr wissen müsst, erfahrt ihr ausführlich hier:

Was braucht man für einen Vaterschaftstest?

Für einen Vaterschaftstest benötigt man Speichelproben des Vaters und des Kindes nebst einigen wichtigen Unterlagen und Nachweisen. Ohne diese Unterlagen darf kein Test durchgeführt werden.

Grundsätzlich lassen sich auch Haare als DNA-Probe verwenden. Warum das aber nur selten gemacht wird, lest ihr hier:

Darf man einen Vaterschaftstest auch heimlich durchführen lassen?

Nein, sowohl die Mutter (des minderjährigen Kindes) als auch der mögliche Vater müssen ihr schriftliches Einverständnis zum Vaterschaftstest geben. Geht es um die Vaterschaft für ein bereits volljähriges Kind, muss auch dieses zustimmen. Es ist laut Gendiagnostikgesetz nicht möglich einen Vaterschaftstest ohne Einverständnis einer der beteiligten Personen durchzuführen. Welche Folgen ein heimlicher Test nach deutschem Recht hat, erfahrt ihr hier:

Wo kann ich einen Vaterschaftstest durchführen lassen?

Es gibt mehrere Anlaufstellen: Ihr könnt jederzeit auf eigene Kosten ein zertifiziertes Labor eurer Wahl mit einem Test beauftragen, das euch das Testkit und die nötigen Unterlagen zusendet. Es gibt zudem Vaterschaftstests in der Apotheke zu kaufen, die ihr dort durchführen lassen könnt und ans jeweilige Labor versendet. Auch Pro Familie oder das Jugendamt können euch bei Vaterschaftstests unterstützen.

Was kostet ein Vaterschaftstest?

Grundsätzlich gilt: Wer einen privaten Vaterschaftstest in Auftrag gibt, der zahlt ihn auch. Die Kosten fangen für einen rechtssicheren Test mit Gutachten bei ca.150 € an. Das Labor sollte nach DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziert sein, wenn ihr möchtet, dass der Test auch rechtlich gültig ist. Je nach Testart und Labor kann sich das nochmal unterscheiden:

Vaterschaftstest für private Zwecke: Ist er auch vor Gericht gültig?

Ein Labor führt einen solchen Test nur durch, wenn alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten sind. Dann ist das Gutachten auch gültig. Es ist jedoch nicht gesagt, dass ein Test, den ihr privat in Auftrag gebt, vor Gericht Gültigkeit hat. Die Gründe dafür lest ihr hier am besten nochmal genau nach:

Kann man einen Vaterschaftstest schon vor der Geburt eines Kindes machen?

Ein pränatales Abstammungsgutachten darf in Deutschland nach dem Gendiagnostikgesetz nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen durchgeführt werden. Ein solcher vorgeburtlicher Vaterschaftstest wird behördlich angeordnet und ausschließlich von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt.

Was passiert, wenn einer der Beteiligten den Vaterschaftstest verweigert?

Sowohl der Vater als auch die Mutter des minderjährigen Kindes haben das Recht einen solchen Test zu verweigern. Kinder, die volljährig sind, entscheiden natürlich für sich selbst. Wie es dann weitergeht, erfahrt ihr hier:

Wer ist rechtlich der Vater?

Die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, gilt für den Gesetzgeber laut § 1591 BGB als Mutter. So weit, so eindeutig. Knifflig kann das nur im Fall einer Leihmutterschaft (die in Deutschland verboten ist) werden. Denn auch hier gilt: Wer das Kind austrägt, ist die Mutter. Der Bundesgerichtshof hat 2019 entschieden, dass das nur durch eine Adoption des Kindes geändert werden kann.

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Geht es um die Vaterschaft für ein Baby, wird es schon etwas komplizierter. Es gibt laut § 1592 BGB drei Möglichkeiten, wer sich Vater nennen darf:

  1. Vater ist der Mann, der mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt dessen Geburt verheiratet war. Kommt das Baby erst nach der Scheidung eines Paares auf die Welt, ist der geschiedene Ehemann rein rechtlich nicht der Vater, er kann die Vaterschaft aber – ohne Vaterschaftstest – anerkennen lassen.
  2. Vater ist der Mann, der die Vaterschaft offiziell anerkannt hat. Das kann zum Beispiel der neue Partner einer geschiedenen Frau sein. Auch hier ist kein Vaterschaftstest zwingend nötig.
  3. Vater ist der Mann, für den die Vaterschaft mit einem humangenetischen Abstammungsgutachten gerichtlich festgestellt wurde. Dazu kommt es, wenn sich kein Mann zur Vaterschaft bekennen will, die Mutter aber, zum Beispiel wegen Unterhaltszahlungen, rechtliche Beweise für die Vaterschaft haben möchte.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich, wenn eine Vaterschaft festgestellt wurde?

Wurde die Vaterschaft durch einen Vaterschaftstest eindeutig festgestellt, ergeben sich dadurch für den Mann sowohl Rechte als auch Pflichten:

Rechte

Pflichten

Umgangsrecht (kann zwischen den Eltern selbst ausgehandelt werden. Falls das nicht klappt, berät das Jugendamt oder das Familiengericht und bestimmt eine Regelung)

Umgangspflicht (kann nicht erzwungen werden)

Unterhaltspflicht (Höhe richtet sich nach dem Einkommen)

Nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes: Betreuungsunterhalt für die Mutter, wenn diese wegen Kinderbetreuung kein Einkommen hat (Höhe richtet sich nach dem Einkommen)

Quellen: Gendiagnostikgesetz, BGB, Pro Familia

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