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Elterngeld für Alleinerziehende: Was steht mir zu?

Elterngeld für Alleinerziehende: Vater mit Tochter bei einem Spaziergang
© Getty Images/FotoDuets

Alleinerziehende stehen vor besonderen Herausforderungen, gerade in den ersten Lebensmonaten eines Kindes. Das Elterngeld bietet finanzielle Entlastung. Ab wann man überhaupt als "alleinerziehend" gilt und was man in diesem Fall bei der Elterngeldstelle beantragen kann.

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Was für Gelder stehen mir als alleinerziehende*r Mutter oder Vater zu?

Wenn du als Mutter oder Vater alleinerziehend bist, stehen dir nicht nur die normal möglichen 12 Monate Basiselterngeld zu, sondern auch die Partnermonate sowie der Partnerschaftsbonus. Insgesamt kannst du also 14 Monate Basiselterngeld erhalten sowie vier Monate den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

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Wie hoch dein Basiselterngeld ist, hängt natürlich – wie bei allen anderen auch –von deinem Verdienst der letzten 12 Monate vor deiner Elternzeit ab. Normalerweise liegt die Höhe des Elterngeldes bei 65 Prozent deines vorherigen durchschnittlichen Nettoeinkommens. Es sei denn, du hast ein Geschwisterkind unter drei Jahren, dann bekommst du 67 Prozent.

Anschließend kannst du den Partnerschaftsbonus beantragen und so zusätzlich maximal vier Monate lang ElterngeldPlus in Höhe von bis zu 900 Euro monatlich erhalten. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens zwei aufeinander folgende Monate beantragst und mindestens 24 bzw. höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitest. Nähere Infos findest du bei deiner zuständigen Elterngeldstelle.

Ab wann gilt man als alleinerziehend?

In Deutschland gilt man in zwei Fällen als alleinerziehend:

  • Der andere Elternteil wohnt weder mit dir noch dem Kind zusammen.
  • Du giltst steuerrechtlich als alleinerziehend und bekommst den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, was nur möglich ist, wenn man nicht mit einer anderen Person (außer dem Kind natürlich) zusammenlebt.

Es gibt allerdings noch zwei weitere Möglichkeiten bzw. Ausnahmen, in denen du ebenfalls als alleinerziehend gelten kannst:

  • Wenn es deinem Partner aus Krankheitsgründen oder einer Behinderung nicht möglich ist, sich zu kümmern. Achtung: das muss ärztlich nachgewiesen werden.
  • Wenn die Betreuung durch den anderen Elternteil eine Kindeswohlgefährdung darstellt.
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In unserem Video erfahrt ihr, was es für euch als Alleinerziehende*r noch alles für Unterstützungen gibt:

Alleinerziehend: Diese 7 Unterstützungen gibt es Abonniere uns
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Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld als Alleinerziehende hast du, wenn du:

  • Mit deinem Kind in einem Haushalt lebst.
  • Dein Kind nach der Geburt selbst betreust und erziehst.
  • Deinen Wohnsitz in Deutschland hast.
  • Gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden/Woche erwerbstätig bist.
  • Dein Jahres-Einkommen nicht höher als 200.000 Euro ist (seit 1. April 2024).

Quellen: Familienportal des Bundes, Elterngeld.de

Finanzcheck: Wie gut kannst du wirklich mit Geld umgehen?

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