Die Elternzeit ist eine bedeutende Phase im Leben vieler Familien, die nicht nur bei der Geburt eines Kindes, sondern auch bei Adoption gerne in Anspruch genommen werden möchte. Dennoch stellt sich adoptierenden Eltern oft die Frage: haben sie auch Anspruch auf Elternzeit bei Adoption?
Haben Adoptiveltern Anspruch auf Elternzeit bei Adoption?
Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Adoptiveltern das gleiche Anrecht auf Elternzeit wie biologische Eltern. Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen gemeinsam oder abwechselnd genommen werden und beträgt insgesamt bis zu drei Jahre pro Elternteil.
Diese Elternzeit kann flexibel genutzt werden, wobei 24 Monate in der Zeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden müssen. Die restlichen 12 Monate können hingegen zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes aufgeteilt werden. Wichtig ist, dass die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber angemeldet werden muss.
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Ein wesentlicher Aspekt der Elternzeit ist der Kündigungsschutz. Dieser beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Elternzeit mitgeteilt hat, jedoch frühestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Beginn der Elternzeit. Der Kündigungsschutz endet mit Ablauf der Elternzeit. Dies gilt ebenso für Adoptiveltern, was bedeutet, dass sie während der gesamten Dauer der Elternzeit vor einer ordentlichen Kündigung geschützt sind, so wie alle anderen Eltern auch.
Finanzielle Unterstützung für Adoptiveltern
Neben dem Anrecht auf Elternzeit stellt sich für viele Adoptiveltern die wichtige Frage nach finanzieller Unterstützung. Auch hier werden Adoptiveltern biologischen Eltern gleichgestellt. Folgende finanzielle Unterstützung können Adoptiveltern erwarten:
Elterngeld
Elterngeld kann für maximal 14 Monate bezogen werden, wenn beide Elternteile Zeit für die Betreuung des Kindes in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt auch für Adoptiveltern. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Netto-Einkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt bzw. Adoption und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent dieses Einkommens. Mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro Elterngeld können je nach vorherigem Einkommen bezogen werden.
Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, während Elternteile, die sich die Betreuung teilen, insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen können, wobei jeder Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen kann.
Kindergeld
Neben dem Elterngeld erhalten Adoptiveltern natürlich auch Kindergeld. Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2023 250 Euro pro Kind, egal wie viele es sind. Die Beantragung des Kindergeldes erfolgt wie immer über die Familienkassen der Agentur für Arbeit.
Weitere finanzielle Hilfen
Zusätzlich zum Elterngeld und Kindergeld können Adoptiveltern – so wie leibliche Eltern auch – unter bestimmten Voraussetzungen weitere finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen. Dazu gehört der Kinderzuschlag für Geringverdiener, der mit dem Kindergeld ausgezahlt wird und bis zu 205 Euro pro Kind und Monat betragen kann. Auch Wohngeld kann beantragt werden, wenn das Familieneinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.
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Gleiches Recht für alle
Die gesetzliche Regelung in Deutschland gibt Adoptiveltern zum Glück dieselben umfangreichen Rechte und Schutzmechanismen, wie bei Eltern, die ein leibliches Kind bekommen. Der Grund liegt auf der Hand: um sich zu Beginn der Adoption intensiv um das neue Familienmitglied kümmern zu können – und das ist auch gut so!