Während deiner Elternzeit bleibst du normalerweise bei derselben Krankenversicherung wie zuvor versichert. Wenn du vor der Elternzeit gesetzlich versichert warst, bleibst du gesetzlich versichert und wenn du privat versichert warst, bleibst du privat versichert. Allerdings können sich die Beiträge zu deiner Krankenversicherung ändern. Es ist daher ratsam, sich vor der Anmeldung der Elternzeit von deiner Krankenversicherung beraten zu lassen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn du vor deiner Elternzeit gesetzlich pflichtversichert warst, bleibt deine Mitgliedschaft erhalten, solange du Elterngeld beziehst oder Elternzeit in Anspruch nimmst. Für das Elterngeld musst du keine Beiträge zahlen und es wirkt sich auch nicht auf andere bestehende Beitragspflichten aus. Das bedeutet in der Regel, dass du während der Elternzeit beitragsfrei versichert bist, wenn du keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen hast.
Wenn du freiwillig versichert bist, zahlst du normalerweise auch während der Elternzeit Beiträge, möglicherweise ist es jedoch nur der Mindestbeitrag. Wenn du einen Anspruch auf Familienversicherung hast, bist du beitragsfrei. Das bedeutet, dass du keine Beiträge zahlen musst, wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin auch gesetzlich versichert ist und du die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllst. Wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin privat versichert ist, wird ihr oder sein Einkommen bei der Berechnung deiner Beiträge berücksichtigt.
Wenn du weitere Informationen zu diesem Thema benötigst, wende dich bitte direkt an deine Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung
Wenn du privat krankenversichert bist, musst du während des Bezugs von Elterngeld in der Regel weiterhin deine Beiträge zur Krankenversicherung selbst zahlen – auch den Anteil, den dein Arbeitgeber normalerweise übernommen hat. Dies liegt daran, dass es in der privaten Krankenversicherung leider anders geregelt ist als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss während der Elternzeit.
Um diese finanzielle Belastung etwas auszugleichen, wird das maßgebliche Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes höher angesetzt als bei pflichtversicherten Eltern, da bei privaten Krankenversicherungen keine Beiträge abgezogen werden. Dadurch kann der Elterngeldanspruch höher ausfallen und zumindest teilweise die Kosten der privaten Krankenversicherung abdecken.
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an deine Krankenversicherung wenden.
Das gilt für Beamten & Beamtinnen
Wenn du Beamtin oder Beamter bist, gelten für dich spezielle beamtenrechtliche Vorschriften. Das bedeutet, dass du auch während deiner Elternzeit einen Anspruch auf Beihilfe hast. Du kannst unter bestimmen Bedingungen auch einen Zuschuss zu den Beiträgen für deine private Krankenversicherung zu erhalten.
Hierfür solltest du dich direkt an deine Beihilfestelle wenden.