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Familienversicherung: Bis wann ist ein Kind mitversichert?

Familienversicherung bis wann
© Getty Images/Jacob Wackerhausen

Ein Kind kann kostenlos über die Eltern bei der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden. Aber bis wann gilt diese Familienversicherung eigentlich? Wie alt ein Kind maximal sein darf, damit es kostenlos weiterhin über ein Elternteil versichert ist.

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Bis wann eine Familienversicherung gilt

Ein Kind kann bei der gesetzlichen Krankenkasse per Familienversicherung generell bis zum Ende des 18. Lebensjahres beitragsfrei versichert werden. Das gilt für leibliche Kinder, wie für Stiefkinder, adoptiere Kinder, Pflegekinder oder Enkel. Dafür müssen diese Kriterien erfüllt sein:

  • Das Kind muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Es darf selbst nicht versichert sein.
  • Es darf nicht von der Versicherung befreit sein.
  • Es darf nicht hauptberuflich selbstständig sein.
  • Es darf kein über einer bestimmten Grenze liegendes regelmäßiges Einkommen haben.
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Wenn ein Kind unter 18 Jahren z.B. arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I erhält, ist es selbst pflichtversichert und kann nicht über die Familienversicherung mitversichert werden.

"Kinder, Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet."
BMG

Familienversicherung: Bis wann gilt sie bei Studenten und Auszubildenden?

Wenn euer Kind studiert oder eine Ausbildung beginnt, kann es auch über die Altersgrenze von 18 Jahren hinaus in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sein. Unter diesen Voraussetzungen kann ein Kind bis zum 23. oder 25. Lebensjahr versichert sein:

  • Wenn das Kind zur Schule geht, ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Bezahlung aufnimmt, kann es bis zum 25. Lebensjahr familienversichert bleiben. Die studentischen Nebeneinkünfte dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten bzw. nur kurzfristig angelegt sein. Bevor ein Student oder eine Studentin einen Nebenjob annimmt, sollte man die Krankenkasse fragen, bei welcher Höhe der Einkünfte man noch die Familienversicherung behalten kann und wann man sich selber versichern muss. Für Azubis ohne Lehrgeld, die einen Nebenjob annehmen, gilt dasselbe. 
  • Kinder, die noch kein geregeltes Einkommen haben und nicht arbeiten gehen, können bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung der Eltern mitversichert bleiben. Das gilt auch, wenn sie nicht studieren oder keine Ausbildung machen, aber auch die Schule nicht mehr besuchen.
  • Alle Kinder, die ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr (FSJ oder FÖJ) aufnehmen oder sich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes engagieren, müssen sich für diese Zeit selber versichern und können während dieser Zeit die beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr nutzen.

Beitragsfreie Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus

Wenn ein Kind seine Schul- oder Berufsausbildung für einen freiwilligen Wehrdienst, den Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst oder als Entwicklungshelfer*in unterbricht, kann es zwölf weitere Monate über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert bleiben.

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Sonderfall Familienversicherung für Kinder mit Behinderung

Wenn euer Kind eine geistige oder körperliche Behinderung hat, die es ihm nicht ermöglicht selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen, darf es weiterhin ohne Altersbegrenzung über euch beitragsfrei versichert bleiben. Die Behinderung muss dafür allerdings bis zum 25. Lebensjahr eingetreten sein.

Ab wann muss sich ein Kind selber versichern?

Bis wann eine Familienversicherung möglich ist, haben wir jetzt geklärt. Euer Kind muss sich also dann selber versichern, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Wenn es also ein Einkommen in bestimmter Höhe erzielt, wenn es Lehrgeld für seine Ausbildung in bestimmter Höhe bekommt oder die Nebeneinkünfte bei einem Studium sehr hoch sind und es sich um ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis handelt. In diesen Fällen muss sich das Kind selber versichern. Wer einen Job antritt, muss sich generell selber versichern, es sei denn es handelt sich um einen Minijob von maximal 520 € im Monat oder eine vorübergehende geringfügige Beschäftigung als Aushilfe.

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Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Familienportal, Finanztip

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