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Ein Überblick

Alleiniges Sorgerecht beantragen: Das müsst ihr darüber wissen

Alleiniges Sorgerecht beantragen

Wer mit dem Gedanken spielt, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, sollte sich darüber klar sein, was das bedeutet. Sorgerecht ist im deutschen Recht zwischen unverheirateten Paaren anders geregelt als zwischen verheirateten. Hier erfahrt ihr, unter welches Bedingungen ihr alleiniges Sorgerecht beantragen könnt.

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Sorgerecht in der Ehe

Im Normalfall teilen sich beide Eltern das Sorgerecht für die Kinder. In einer Ehe gilt sogar automatisch das geteilte Sorgerecht. Das heißt, beide Elternteile sind der gesetzliche Vertreter für das Kind und entscheiden immer gemeinsam über medizinische Eingriffe, Vermögensverwaltung, Ausbildung, Religionswahl, Wohnort oder Freizeitgestaltung des Kindes. Also alle lebensverändernden Entscheidungen werden von beiden Eltern getroffen und bedürfen der Zustimmung beider Elternteile.

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Wenn sich ein Paar scheiden lässt, besteht dieses gemeinsame Sorgerecht weiter, es sei denn, ein Elternteil beantragt das alleinige Sorgerecht aus triftigen Gründen. Stirbt dagegen ein Elternteil, dann geht das Sorgerecht automatisch auf den Hinterbliebenen über.

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Sorgerecht bei unverheirateten Paaren

Bei unverheirateten Paaren ist es ein wenig anders: Die Mutter des Kindes hat automatisch das Sorgerecht und der Vater muss dieses beantragen. Die Eltern müssen also eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. Diese kann von einem Notar beurkundet oder beim Jugendamt schon vor der Geburt abgegeben werden.

Die Grundlage für die Sorgerechtserklärung bilden die Gesetze über die elterliche Sorge:

"Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist."
§ 1626 Elterliche Sorge

Alleiniges Sorgerecht: Was es bedeutet

Beim alleinigen Sorgerecht trägt ein Elternteil vollkommen allein die Fürsorge für das Kind in allen Bereichen. Das heißt, es ist für die Erziehung, medizinische Versorgung, Pflege, Betreuung, Vermögenssorge und Personensorge allein zuständig. Mütter oder Väter mit alleinigem Sorgerecht müssen den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie z. B. umziehen, das Kind auf eine andere Schule geht oder in eine Religionsgemeinschaft wechselt. Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht entscheiden dies immer gemeinsam und müsse beide zustimmen.

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Hinweis: Ein alleiniges Sorgerecht heißt jedoch nicht, dass man dem Vater oder der Mutter des Kindes damit gleichzeitig automatisch den Umgang verbieten kann oder das Auswirkungen auf den Kindesunterhalt hätte. Diese Dinge müssen gerichtlich angeordnet werden. Hier ist das Familiengericht zuständig.

Rechte und Pflichten bei alleinigem Sorgerecht

Allein für ein Kind zu sorgen, beinhaltet alle Rechte und Pflichten der Kindesversorgung selbst zu leisten. Das heißt auch, dass ihr die Verantwortung für das geistige, körperliche und seelische Wohl des Kindes vollkommen allein tragt. Ihr dürft zudem alle Entscheidungen, sowohl lebensbeeinflussende als auch alltägliche immer allein treffen, ohne den biologischen Vater oder die biologische Mutter mit einzubeziehen.

Ihr bestimmt selbst über Wohnort, Schulbildung oder medizinische Behandlungen des Kindes und das andere Elternteil hat kein Mitspracherecht mehr. Der andere Elternteil darf das Kind noch sehen, besuchen und wird dadurch nicht aus seinem Leben ausgeschlossen. Auch Unterhaltszahlungen bleiben davon unberührt.

Alleiniges Sorgerecht beantragen

Das alleinige Sorgerecht wird einer Person nie automatisch zugesprochen. Da im Normalfall laut BGB § 1262 immer das gemeinsame Sorgerecht gilt, ist ein alleiniges Sorgerecht die Ausnahme und muss gerichtlich übertragen werden. Wenn ein Elternteil sich allein um ein Kind kümmern möchte, dann muss er das alleinige Sorgerecht beantragen und dem anderen Elternteil das Sorgerecht entziehen.

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Da im Vordergrund das Wohl des Kindes steht, geschieht dies nur in begründeten Ausnahmefällen. Wenn der Elternteil mit dem Wunsch nach alleinigem Sorgerecht nachweisen kann, dass das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Gericht dem anderen Elternteil das Sorgerecht entziehen.

Zwei Wege alleiniges Sorgerecht zu beantragen:

  • Euer Partner/Partnerin ist einverstanden, das Sorgerecht abzutreten: Wenn ihr euch einigt, dass es in Ordnung ist, dass ein Partner das alleinige Sorgerecht haben darf, ist es leichter. Dann könnt ihr mit einem formlosen Antrag die Übertragung des Sorgerechts auf den allein Sorgenden bzw. die allein Sorgende beim Gericht eures Wohnorts beantragen. Hier werden auch nicht nochmal ausführlich die Lebensumstände oder Gründe geprüft.
  • Euer Partner/Partnerin ist nicht einverstanden, das Sorgerecht abzutreten: Wenn der andere Partner bzw. die Partnerin, dem das Sorgerecht entzogen werden soll, damit nicht einverstanden ist, muss dies ausführlich beantragt und begründet werden. Dann müsst ihr den Nachweis erbringen, dass der oder die andere nicht als Sorgeberechtigter geeignet ist und einen oder mehrere der im nachfolgenden Absatz genannten Gründe anführen, warum das so ist. Das Gericht verlangt dafür stichhaltige Beweise wie Aussagen von anderen Familienmitgliedern, Fotos vom vernachlässigten Kind oder seiner sozialen Umgebung beim anderen Elternteil.

Ihr könnt euch online bei eurem Familiengericht einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht herunterladen und diesen auch selbstständig bei Gericht einreichen. Doch damit dem Antrag stattgegeben wird, muss dieser umfassend überprüft werden.

Das kommt nach dem Antrag auf euch zu

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft das Familiengericht umfassend und detailliert, inwiefern die angeführten Gründe für das alleinige Sorgerecht berechtigt sind. Dabei steht auch das Wohl des Kindes im Mittelpunkt und das Gericht kann folgende Mittel der Überprüfung einsetzen:

  • Überprüfung durch das Jugendamt
  • Befragen des Kindes durch das Jugendamt
  • Stellungnahme des anderen Elternteils
  • Familienpsychologisches Gutachten
  • Befragungen von Zeugen und anderen Familienmitgliedern
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Das Gericht bezieht in seine Entscheidung für oder gegen den Antrag auf alleiniges Sorgerecht ein, dass für das Kind Kontinuität hergestellt wird und es entsprechend gefördert wird. Wichtig sind zudem auch seine sozialen Bindungen und Beziehungen, die nicht getrennt werden dürfen, wenn sie für sein Wohl entscheidend sind (wie Geschwister, Großeltern oder Freunde).

Hinweis: Wenn das Kind mindestens 14 Jahre ist, wird auch sein Wunsch berücksichtigt, entscheiden darf es jedoch nicht.

Gründe für das alleinige Sorgerecht

Wenn ein Verdacht auf begründete Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann rechtfertigt das mit den entsprechenden Beweisen einen Sorgerechtsentzug. Folgenden Gründe und Gegebenheiten können dazu führen, dass das alleinige Sorgerecht dem beantragenden Elternteil zugesprochen wird.

  • psychische und physische Misshandlung oder Missbrauch des Kindes
  • unzureichende oder vernachlässigende Betreuung des Kindes
  • Vernachlässigung der Schulpflicht
  • mangelnde Pflege, Ernährung oder Begleitung des Kindes
  • gefährliches soziales Umfeld
  • Veruntreuung des Kindesvermögens
  • starke Ablehnung oder Abneigung des Kindes gegenüber dem Elternteil
  • Alkohol-, Drogen- oder Tablettenmissbrauch, Spielsucht
  • schwerwiegende psychische Krankheiten
  • Verweigerung des Umgangsrechts
  • fehlende Kooperation des Elternteils
  • Gewaltanwendung gegenüber dem beantragenden Elternteil
  • Missbrauch des Sorgerechts

Die Gründe können sehr vielfältig sein und müssen detailliert eventuell auch über psychologische Gutachten und Zeugenaussagen nachgewiesen werden.

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Rechtliche Beratung und Kosten

Eine solcher Sorgerechtsantrag kann in manchen Fällen bürokratisch und psychisch zur enormen Belastung und Herausforderung werden. Daher ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, vor allem, wenn daraus ein Sorgerechtsstreit wird, der vor Gericht ausgetragen wird. Ein Anwalt kann euch optimal unterstützen, dass ein eventueller Prozess zu euren Gunsten ausgeht bzw. auch vorher eure Erfolgschancen einschätzen.

Ihr könnt euch zunächst einfach nur anwaltlich beraten lassen. Die Kosten dafür trägt eure Rechtsschutzversicherung, wenn ihr eine habt, oder ihr müsst sie privat übernehmen. Wenn ihr euch vor Gericht anwaltlich vertreten lasst oder es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, würden nochmal einige hundert Euro Kosten auf euch zukommen.

Verfügt ihr weder über eine Rechtsschutzversicherung noch finanzielle Mittel für anwaltliche Beratung, könnt ihr beim Familiengericht Prozesskostenhilfe beantragen. Auch über diese Finanzierungsmöglichkeiten kann euch ein Anwalt in einer Erstberatung aufklären.

Sorgerecht bei Co-Parenting-Modellen

Wenn ein Paar sich entscheidet, gemeinsam ein Kind zu bekommen, ohne ein Liebespaar zu sein, spricht man von Co-Elternschaft. Paare, die dieses Modell leben, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich das Sorgerecht zu teilen oder einer der beiden bekommt das alleinige Sorgerecht. In dem Fall wäre es wie bei unverheirateten Paaren: Die leibliche Mutter erhält automatisch das Sorgerecht, während der Co-Partner, also der biologische Vater, seinen Sorgerechtswillen beim Jugendamt erklären muss.

Ihr könnt euch also entweder einigen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt und müsst dann wie oben erwähnt den entsprechenden Antrag einreichen. Oder ihr erklärt das gemeinsame Sorgerecht und müsst euch bewusst sein, dass der Co-Partner dann bis zur Volljährigkeit des Kindes in alle lebenswichtigen Entscheidungen mit einbezogen werden muss. Auch wenn ihr gar nicht zusammen lebt, neue Partner*innen habt oder euch zeitweilig emotional entfremdet. Das solltet ihr genau besprechen und schriftlich festhalten, bevor ihr versucht, schwanger zu werden.

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Quelle: unterhalt.net, advocado.de

Bildquelle: Getty Images/monkeybusinessimages

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