Absolviert euer volljähriges Kind eine Ausbildung oder ein Studium und wohnt nicht mehr bei euch zuhause, steht euch womöglich der sogenannte Ausbildungsfreibetrag zu. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie hoch der Ausbildungsfreibetrag ist, erfahrt ihr hier.
- 1.Was bedeutet Ausbildungsfreibetrag?
- 2.Welche Voraussetzungen müssen beim Ausbildungsfreibetrag erfüllt werden?
- 3.Wann wird ein Ausbildungsfreibetrag gewährt?
- 4.Was zählt als auswärtige Unterbringen?
- 5.Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?
- 6.Wo wird der Ausbildungsfreibetrag eingetragen?
- 7.Was passiert bei Lücken in der Ausbildung?
- 8.Ausbildungsfreibetrag bei geschiedenen Eltern?
Was bedeutet Ausbildungsfreibetrag?
Beim Studium und in der Schul- bzw. Berufsausbildung verdienen Studenten oder Auszubildende – wenn überhaupt – wenig Geld. Aus diesem Grund müssen Eltern ihren Kindern häufig finanziell unter die Arme greifen. Vor allem dann, wenn das Kind nicht mehr daheim, sondern in seiner eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft lebt.
Durch die neue Wohnsituation kommen Kosten auf die Eltern zu, die unter bestimmten Voraussetzungen als Ausbildungsfreibetrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Somit kommt der Ausbildungsfreibetrag Eltern zugute, die ihre erwachsenen Kinder, die nicht mehr zuhause wohnen, finanziell unterstützen.
Gut zu wissen: Mögliche Einkünfte des Kindes sowie dessen Ersparnisse werden bei der steuerlichen Entlastung durch den Ausbildungsfreibetrag nicht berücksichtigt.
Welche Voraussetzungen müssen beim Ausbildungsfreibetrag erfüllt werden?
Damit ihr den Ausbildungsfreibetrag bei eurer Steuererklärung geltend machen könnt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Volljährigkeit des Kindes
- Eigene Wohnung bzw. räumliche Selbstständigkeit des Kindes (auswärtige Unterbringung)
- Kind absolviert eine Ausbildung oder studiert
- Finanzielle Unterstützung des Kindes
- Einkommenssteuerpflicht seitens der Eltern
- Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag
Wann wird ein Ausbildungsfreibetrag gewährt?
Sowohl schulische und betriebliche Berufsausbildungen als auch ein Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule gelten als Ausbildung. Auch zählen ein Fernlehrgang, ein Praktikum, ein Referendariat, eine Promotion im Anschluss an ein Studium, ein Volontariat sowie der Besuch einer Meisterschule zur Ausbildung. Wichtig ist, dass euer Kind eine eigene Wohnadresse aufweisen kann und räumlich von euch getrennt lebt.
Sollte sich euer Kind für die Ausbildung, das Studium, einen Sprachaufenthalt oder als Au-pair im Ausland aufhalten, besteht ebenfalls ein Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag. Allerdings kann der Betrag den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes angepasst werden.
Was zählt als auswärtige Unterbringen?
Mit einer auswärtigen Unterbringung ist gemeint, dass euer Kind nicht mehr in euren vier Wänden wohnhaft ist und stattdessen räumlich selbstständig ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn euer Kind eine eigene Wohnung hat, in einer Wohngemeinschaft, in einem Internat oder in einem Heim lebt.
Auch die Unterbringung bei Verwandten sowie die Nutzung einer elterlichen Eigentumswohnung bedeuten, dass eine räumliche Selbstständigkeit bei eurem Kind gegeben ist. Dabei macht es keinen Unterschied, ob euer Kind zu dieser Zeit noch ein Zimmer bei euch hat.
Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?
Werden die Voraussetzungen erfüllt, beträgt der Ausbildungsfreibetrag 924 € (Stand: März 2022) pro Kalenderjahr und Kind. Bei mehreren volljährigen Kindern kann der Ausbildungsfreibetrag für jedes einzelne Kind in Anspruch genommen werden.
Hierfür müsst ihr allerdings wissen, dass der Ausbildungsfreibetrag monatlich und nicht jährlich gewährt wird. Das heißt für euch: Wenn eine oben genannte Voraussetzung in einem oder mehreren Monaten im Jahr nicht vollbracht wurde, wird der Ausbildungsfreibetrag dementsprechend gekürzt.
Wird die Ausbildung zum Beispiel in der Mitte des Kalenderjahres abgeschlossen oder abgebrochen, könnt ihr in diesem Fall nur die Hälfte des Ausbildungsfreibetrags in der Steuererklärung geltend machen. Hat euer Kind seine Ausbildung also im Juni beendet, wird euch ein Ausbildungsfreibetrag von insgesamt 462 € (924 € : 6 x 12) gewährt.
Wo wird der Ausbildungsfreibetrag eingetragen?
Angerechnet wird der Ausbildungsfreibetrag der elterlichen Einkommensteuer. Dabei müsst ihr den Betrag sowie die aktuelle Adresse eures Kindes in der "Anlage Kind" und zwar unter dem Punkt "Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs" eintragen.
Vorab Berechnung
Hier könnt ihr im Vorfeld berechnen lassen, wie sich der Ausbildungsfreibetrag auf euer Einkommen auswirkt.
Was passiert bei Lücken in der Ausbildung?
Nicht selten kommt es vor, dass es Lücken zwischen den verschiedenen Ausbildungsabschnitten gibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn euer Kind das Abitur und somit den angestrebten Schulabschnitt abgeschlossen hat und das Studium oder die Ausbildung erst drei Monate später beginnt.
Grundsätzlich gilt: Bei Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder bei vorlesungsfreien Zeiten, die nicht länger als vier Kalendermonate betragen, wird die Höhe des jährlichen Ausbildungsfreibetrags nicht verringert oder gar der Anspruch darauf verloren.
Die zeitliche Frist richtet sich dabei nach dem Kindergeldbezug. Ihr habt Fragen zum Kindergeld? In diesem Artikel findet ihr alle Antworten rund um das Thema Kindergeld.
Ausbildungsfreibetrag bei geschiedenen Eltern?
Getrennt lebende oder geschiedene Elternteile können jeweils die Hälfte des Ausbildungsfreibetrags in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass der Ausbildungsfreibetrag zu einem anderen Verhältnis aufgeteilt wird. Sofern beide Elternteile mit einem formlosen Antrag zustimmen, kann der gewünschte Prozentsatz in der entsprechenden „Anlage Kind" eingetragen werden.
Ist euer Kind gerade auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz? Dann wäre vielleicht die Deutsche Bahn der passende Arbeitgeber:
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