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Kinderbetreuungs­kosten beantragen: So erhaltet ihr Zuschuss zur Kita vom Jugendamt

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

Wenn ihr bestimmte Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr vom Jugendamt Zuschuss zu den Kitakosten erhalten. In welcher Höhe diese Kosten liegen und wie ihr Zuschuss für die Kinderbetreuung beantragen könnt.

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Zuschuss Kinderbetreuung: Wann das Jugendamt die Kitakosten zahlt

Für die Kinderbetreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege müssen Eltern in der Regel Beiträge zahlen, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind. Je nach Bundesland gelten für die Kostenübernahme und deren Voraussetzungen bestimmte Regeln. In manchen Regionen müssen Eltern lediglich Unkosten wie Mittagessen und Verpflegung übernehmen und erhalten die Kitakosten sonst erstattet, wenn sie einen Kitaplatz beantragen.

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Für geringverdienende Eltern gibt es für diejenigen Kosten, die Eltern selbst übernehmen müssten, einen Zuschuss vom örtlichen Jugendamt.

Ob ihr diesen Zuschuss erhaltet, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Zahl der Kinder in der Familie und
  • vom Umfang der Kinderbetreuung
  • vom Wohnort

In speziellen Fällen übernimmt das Jugendamt ganz oder teilweise die Kosten für die Kinderbetreuung. Für die Übernahme der Kosten für Kindertagespflege gibt es gesonderte Voraussetzungen. Die Tagespflege muss geeignet und für das Kind erforderlich sein. Ebenso muss das Jugendamt die Tagespflegeperson vermittelt haben oder bei einer Privatvermittlung überprüfen, ob die Person für die Tagespflege geeignet ist.

Kita-Kosten beim Jugendamt beantragen

Den jeweiligen Antrag für den Zuschuss zu den Kitakosten findet ihr direkt beim Jugendamt eurer Stadt oder Gemeinde. Das kann überall etwas unterschiedlich geregelt sein. In welcher Höhe ihr den Zuschuss für die Kinderbetreuungskosten erhaltet, hängt wiederum von den Kosten und von eurem gesamten Einkommen ab.

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Aufgrund dieser Zahlen berechnet das Jugendamt den Zuschuss:

  • Höhe eures Gesamteinkommens
  • mögliche Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. andere Sozialleistungen
  • euer Kindergeld
  • der Kinderzuschlag
  • mögliche Unterhaltszahlungen bei Alleinerziehenden

Die Einkommensgrenze für die Kostenübernahme wird auch durch Versicherungen erhöht. Ebenso können Mietkosten hinzugezogen werden. Um euren Zuschuss zu ermitteln, wird euer Jugendamt euch die nötigen Unterlagen aushändigen. Dort füllt ihr alle notwendigen Angaben aus und das Amt entscheidet, ob und in welcher Höhe eure Kinderbetreuungskosten übernommen werden.

Wichtige Infos zur Übernahme der Kita-Kosten durch das Jugendamt

  • Wenn euer Einkommen sehr niedrig ist, könnt ihr auch Zuschuss zur Kita-Verpflegung oder Sonderkosten bekommen.
  • Der Zuschuss erfolgt für alle Kitas, die durch öffentliche Gelder gefördert werden.
  • Die Kita-Gebühren werden auch rückwirkend bis zu dem Datum der Antragstellung gezahlt
  • Ihr müsste jede Änderung eurer Adresse und Einkommensverhältnisse direkt ans Jugendamt melden. Dann wird die Bewilligung der Übernahme der Kinderbetreuungskosten neu geprüft.

Tipp: Kosten für Kinderbetreuung von der Steuer absetzen

Kosten für die Kinderbetreuung werden unabhängig davon, ob das Kind eine Kita oder eine Tagesmutter besucht, steuerlich berücksichtigt. So könnt ihr nochmal einiges an Geld sparen. Dafür gelten natürlich bestimmte Bedingungen. Die Faustregel: Eltern können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen – bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind.

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Erwerbstätige alleinerziehende Personen können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind, wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Ist die alleinerziehende Person krank, behindert oder in Ausbildung, so bestehen die gleichen Möglichkeiten, allerdings im Rahmen der Sonderausgaben.

Erwerbstätige Paare, bei denen beide Partner*innen arbeiten, und Alleinerziehende können diese steuerlichen Vorteile wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben ebenfalls ausschöpfen. Ist ein*e Partner*in krank, in Ausbildung oder besteht eine Behinderung, so bestehen die gleichen Möglichkeiten im Rahmen der Sonderausgaben. Im obigen Artikel erläutern wir detailliert, welche Kosten ihr wie steuerlich absetzen könnt.

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Bildquelle: Getty Images/AaronAmat

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