Wer nach einer Trennung oder Scheidung die Betreuung des gemeinsamen Kleinkindes übernimmt und deshalb den eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat unter Umständen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und mit diesen Beträgen könnt ihr rechnen.
- 1.Was ist Betreuungsunterhalt?
- 2.Welche Voraussetzungen auf Betreuungsunterhalt gibt es?
- 3.Muss man für Betreuungsunterhalt verheiratet sein?
- 4.Wie lange gibt es Betreuungsunterhalt?
- 5.Kann Betreuungsunterhalt verlängert werden?
- 6.Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt?
- 7.Wo wird Betreuungsunterhalt beantragt?
- 8.Gibt es einen Unterschied zum Kindesunterhalt?
Was ist Betreuungsunterhalt?
Eine Trennung oder Scheidung – sei es im Guten oder Bösen – ist niemals schön, sind zudem gemeinsame Kinder im Spiel, wird es umso schwieriger. Meist übernimmt ein Elternteil den Großteil der Betreuung und Erziehung, was natürlich gewisse Einschränkungen mit sich bringt.
Ohne Hilfe der Großeltern oder von anderen Bezugspersonen ist eine Berufstätigkeit entweder gar nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Somit hat die Betreuungszeit zum Teil gravierende Auswirkungen auf das Einkommen.
Sobald der betreuende Elternteil finanziell nicht allein für sich sorgen kann, besteht daher unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den anderen Elternteil zur Zahlung von Betreuungsunterhalt (Basisunterhalt) zu verpflichten. So soll der Lebensunterhalt weiterhin gesichert sein.
Gut zu wissen: Grundgedanke des Betreuungsunterhalts ist, dem gemeinsamen Kind in den ersten drei Lebensjahren eine elterliche Bezugsperson zu ermöglichen. Gleichzeitig soll keine Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erzwungen werden, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Welche Voraussetzungen auf Betreuungsunterhalt gibt es?
Nicht in jedem Fall kann Betreuungsunterhalt für das gemeinsame Kind geltend gemacht werden. Eine Voraussetzung auf den Anspruch von Betreuungsunterhalt ist, dass die Ex-Partner*innen weiterhin ihrer regulären Berufstätigkeit nachgehen und Geld verdienen können. Nachfolgend zeigen wir euch weitere Voraussetzungen:
- Die Verantwortung für die Betreuung des gemeinsamen Kindes wird allein übernommen.
- Der Lebensunterhalt kann nicht ohne das Einkommen des anderen Elternteils bestritten werden.
- Das gemeinsame Kind ist unter drei Jahre alt.
- Die Ex-Partner*innen sind leistungsfähig und in der Lage, ihren eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.
- Die Vaterschaft ist anerkannt.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, habt ihr Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Betreuung von der Mutter oder dem Vater des gemeinsamen Kindes übernommen wird.
Muss man für Betreuungsunterhalt verheiratet sein?
Um Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu haben, müsst ihr nicht zwingend mit dem Vater bzw. der Mutter eures Kindes verheiratet sein. Verheiratete und nicht verheiratete Paare sind somit gleichgestellt und der Ehestatus stellt keine nötige Voraussetzung dar.
Hinweis: Der Betreuungsunterhalt für Geschiedene und somit eheliche Kinder ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1570 geregelt, wohingegen sich § 1615I auf nicht eheliche Kinder bezieht.
Wie lange gibt es Betreuungsunterhalt?
Die ersten Schritte, das erste Wort und unzählige wundervolle Ereignisse geschehen in den ersten drei Jahren nach der Geburt. Sowohl für die Eltern als auch den Nachwuchs sind die ersten Lebensjahre eine sehr prägende und wichtige Phase, die man aktiv miterleben und nicht verpassen will.
Unter anderem mithilfe des Mutterschutzes, der Elternzeit, dem Elterngeld sowie dem Kindergeld können es die meisten Paare glücklicherweise finanziell überbrücken, dass ein Elternteil die ersten Jahre daheim und mit der Kinderbetreuung verbringen kann. Für Alleinerziehende ist das leider nicht so einfach, denn das Einkommen des anderen Elternteils fällt weg.
Um sich dennoch um die Pflege, Erziehung und das Wohlergehen kümmern zu können und die finanziellen Mittel dafür zu haben, steht dem betreuenden Elternteil ab der Geburt bis zum dritten Geburtstag des Kindes der Betreuungsunterhalt zu.
Bei Kindern ab drei Jahren besteht kein Anspruch mehr auf den Basisunterhalt. Laut der Gesetzgebung kann dem Alleinerziehenden ab diesem Zeitpunkt wieder eine Berufstätigkeit zugemutet werden, mit der Begründung, dass Kinder ab 3 Jahren nicht mehr persönlich, sondern zum Beispiel in einer Kita oder im Kindergarten betreut werden können.
Gut zu wissen: Bereits sechs Wochen vor der Geburt, also mit Beginn der Mutterschutzfrist, könnt ihr im Falle einer Trennung Betreuungsunterhalt fordern. Kann die werdende Mama aufgrund einer Krankheit oder eines Beschäftigungsverbots ihren Beruf schon früher nicht mehr ausüben, besteht der Anspruch schon vier Monate vor der Geburt.
Rückwirkende Zahlungen?
In meinem persönlichen Umfeld kam einmal die Frage auf, ob der Betreuungsunterhalt rückwirkend geltend gemacht werden kann. Das ist jedoch nicht bzw. nur äußerst schwer möglich. Verpflichtend wird die Zahlung in der Regel also erst, nachdem der Basisunterhalt beantragt wurde.
Kann Betreuungsunterhalt verlängert werden?
Zwar ist der Betreuungsunterhalt im Regelfall auf die ersten drei Lebensjahre begrenzt, doch in bestimmten Einzelfällen kann der Anspruch verlängert werden. Dazu gehören unter anderem:
- Krankheit des Kindes
- Behinderung des Kindes
- erhöhte Pflegebedürftigkeit
- verzögerte Entwicklung
- fehlender Betreuungsplatz
Zudem kann bei einer Teilzeitbeschäftigung mit geringem Einkommen weiterhin Betreuungsunterhalt in Betracht kommen.
Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt?
Die Höhe des Betreuungsunterhalts ist zum einen von dem Lebensstandard des betreuenden Elternteils und zum anderen von der Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen abhängig.
Verfügt euer Ex-Partner bzw. eure Ex-Partnerin beispielsweise über ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.500 Euro monatlich und liegt euer Einkommen bei 1.000 Euro, besteht eine auszugleichende Differenz von 1.500 Euro.
Um nun den Anspruch zu ermitteln, wird die sogenannte 3/7-Methode angewendet: Einkommensdifferenz * 3 / 7 = Höhe des Betreuungsunterhalts. In unserem Beispiel beträgt der monatliche Anspruch also 643 Euro.
Gut zu wissen: Bei den unterhaltspflichtigen Erwerbstätigen wird ein Selbstbehalt von 1.160 Euro (Stand: Januar 2025) berücksichtigt, der in der Düsseldorfer Tabelle geregelt ist.
Wo wird Betreuungsunterhalt beantragt?
Der erste Ansprechpartner ist euer örtliches Jugendamt. Dort könnt ihr euch beraten und die Höhe des Betreuungsunterhalts ermitteln lassen. Wichtig ist, dass der Anspruch schriftlich geltend gemacht wird.
In der Regel wird der schriftliche Antrag vom Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Weigert sich der Unterhaltspflichtige, kann der Betreuungsunterhalt beim Familiengericht eingeklagt werden.
Gibt es einen Unterschied zum Kindesunterhalt?
Ja, den gibt es! Zwar wird der Kindesunterhalt auch von den Ex-Partner*innen an die Mütter bzw. die Väter gezahlt, die den Großteil der Kinderbetreuung übernehmen. Allerdings soll der Kindesunterhalt die Bedürfnisse des Kindes, wie Kleidung und Verpflegung, abdecken. Betreuungsunterhalt hingegen kommt in erster Linie dem Lebensunterhalt des betreuenden Elternteils zugute.
Im folgenden Video seht ihr, was Scheidungen kosten können:
Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, Düsseldorfer Tabelle