Jeden Monat warten wichtige Änderungen auf uns, die unseren Familienalltag, die Arbeit oder unsere Finanzplanung beeinflussen können. Wir haben die wichtigsten Gesetzesänderungen und Neuerungen, die im März 2023 in Kraft treten für euch im (Über-)Blick.
Wie jedes Jahr im März: Die Zeit wird auf Sommerzeit umgestellt
Viele Eltern von Babys und kleinen Kindern fürchten diesen Termin, ebenso wie den Partnertermin im Oktober. Denn das einstündige Verschieben der Zeit kann so manchen Schlafplan durcheinander bringen. Dieses Jahr erfolgt die Zeitumstellung auf Sommerzeit in der Nacht vom 25. auf den 26. März. Oder nochmal anders: Dann werden die Uhren gegen 2 Uhr auf 3 Uhr vor gedreht. Das bedeutet, übermüdete Eltern bekommen in dieser Nacht noch eine Stunde weniger Schlaf. Dafür können wir dann wieder länger auf dem Spielplatz bleiben, weil es länger hell ist.
Im Video erklären wir euch nochmal alles, was ihr zur Zeitumstellung wissen müsst:
Masken- und Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen entfällt
Für alle Angestellten in Pflegeheimen und Krankenhäusern ist die Pflicht für einen regelmäßigen Coronatest ab 1. März beendet. Alle Besuchenden müssen jedoch weiterhin eine Maske tragen, wenn sie eine Gesundheitseinrichtung oder ein Pflegeheim betreten.
Keine kostenlosen Bürgertests mehr
Mit obigen Änderungen entfällt auch ab März der Anspruch auf einen kostenlosen Coronatest im Testzentrum. Ab sofort müssen diese Tests dann grundsätzlich bezahlt werden. Wer dennoch regelmäßig einen durchführen möchte, kann dies tun und muss sich vor Ort über die Kosten eines Coronatests informieren.
Energiepreisbremse bringt niedrigere Stromabschlagszahlungen
Ab 1. März greift rückwirkend die Energiepreisbremse. Demnach sollen die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme auch für Januar und Februar 2023 gedrosselt werden. Als Verbraucher müssen wir dafür zunächst nichts tun. Die jeweiligen Anbieter werden die Preise auf ihrer Abschlagszahlung entsprechend anpassen. Es kann jedoch eine Weile dauern, ehe dies bei uns ankommt.
200 € Energiepauschale jetzt auch für Studierende und Fachschüler*innen
Im letzten Jahr erhielten bereits Angestellte und Renter*innen eine finanzielle Pauschale als Unterstützung aufgrund der steigenden Energiekosten. Im März soll das Geld nun auch alle Studenten und Studentinnen sowie Schüler*innen unterstützen. Diese müssen es allerdings direkt beim Bund beantragen. Wenn euch das betrifft, könnt ihr euch auf der Website Einmalzahlung 200 informieren, wie ihr an das Geld gelangt.
Streiks bei der Deutschen Post verzögern ggf. Paket- und Briefversand
Aktuell können alle Gewerkschaftsmitglieder der Deutschen Post noch bis 8. März für einen unbefristeten Arbeitskampf stimmen. Sollte dies positiv ausgehen, müssen sich Kundinnen und Kunden auf Behinderungen beim Versand einstellen. Am 9. März wird das Ergebnis der Urabstimmung bekanntgegeben. Wenn es also im März länger dauert, bis ihr ein Paket erhaltet oder wenn ihr eines versendet, wisst ihr warum.
Staat unterstützt klimafreundliches Bauen
Ihr plant den Bau eines Eigenheims? Ab 1. März wird dieses Vorhaben auch finanziell mit günstigeren Krediten belohnt. Das betrifft vor allem das Effizienzhaus 40. Wenn ihr also dazu noch einige weitere Kriterien wie das Siegel "nachhaltiges Bauen Plus" und "Nachhaltiges Gebäude Premium" erfüllt, erhaltet ihr einen weiteren Bonus. Dies soll für den Ersterwerb und Neubau gelten. Der Staat möchte damit den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß verringern.
Alle neu gebauten Gewerbe- und Industriegebäude müssen ab 1. März 2023 eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installieren. Das gilt auch für alle Immobilien, die in Planung sind, auch wenn der Bauantrag noch nicht vollständig ist.
Neues Versicherungskennzeichen für Mofas & Roller
Alle Halter*innen von Kleinkrafträdern müssen ab März das neue gültige schwarze Kennzeichen tragen. Es gilt als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung und ersetzt das bisherige grüne Schild. Wer es bisher nicht beantragt hat, sollte sich beeilen. Sonst riskiert ihr eine Ordnungsstrafe. Es gilt für Mofas, Mopeds, Roller, motorisierte Rollstühle, Quads und Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways oder E-Tretroller.
Für große und kleine Gärtner: Heckenschneiden verboten
Jährlich im März ist der Stichtag fürs Heckenschneiden. Von 1. März bis 30. September dürfen Haus- und Gartenbesitzer ihre Hecken nämlich nicht mehr trimmen. Diese Regel dient dem Schutz der Vögel und anderer tierischer Heckenbewohner, die in dieser Zeit ihre Nester bauen und die Hecken als Lebensraum und Brutplatz brauchen.
Quellen: t-online, Spiegel, MDR
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