Im Dezember gibt es einige wichtige Änderungen für Verbraucher. Diese betreffen unter anderem eure Rechte bei einer schlechten Internetverbindung und Handyverträgen, die Preise fürs Bahnfahren und rezeptpflichte Arzneimittel. Wir verraten, was sich im Einzelnen für uns ändert.
Internet zu langsam? Das sind eure neuen Rechte
Dank einiger Neuregelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) ändert sich für uns Nutzer*innen einiges zum Positiven: Wenn euer Netzbetreiber euch nicht die Internetgeschwindigkeit bereit stellt, für die ihr zahlt, dann könnt ihr den Preis mindern. Oder aber ihr könnt vom Vertrag zurücktreten. Die Bundesnetzagentur soll derzeit ihr Tool überarbeiten, das euch zeigt, welche Internetgeschwindigkeit ihr habt. Ab Mitte Dezember könnt ihr dann genau nachvollziehen, ob ihr das bekommt, wofür ihr auch zahlt.
Laufzeit von Handyverträgen
Mit dem TKG ändern sich für Verbraucher*innen auch die Regelungen bei Handyverträgen. Bisher wurden solche Verträge immer automatisch verlängert um ein oder zwei Jahre und konnten zwischendurch nicht gekündigt werden. Ab 1. Dezember werden hier zugunsten unserer Kund*innenrechte die Kündigungsmöglichkeiten verbessert. Ihr könnt nach einem verlängerten Handyvertrag dann monatlich kündigen. Zudem darf ein neuer Vertrag nur noch eine Erstlaufzeit von maximal einem Jahr haben.
Entschädigung, wenn der oder die Techniker*in nicht kommt
Eine weitere kundenfreundliche Neuerung erwartet uns bezüglich Technikerterminen, die nicht eingehalten werden. Euer Internet fällt aus oder der Fernseher hat kein Signal? Dann macht ihr einen Technikertermin aus, der nicht stattfindet! Das ist sehr ärgerlich. Ab sofort könnt ihr für diesen ausgefallenen Termin eine Entschädigung von 20 % eures Monatsbeitrags beim jeweiligen Anbieter verlangen.
Digitaler Nachlass und persönliche Daten im Internet
Unsere privaten Daten im Netz sollen ab Dezember mit dem neuen Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation mehr geschützt werden. Die Neuregelungen betreffen das Einsetzen von Cookies, zu denen der User ausdrücklich einwilligen muss. Bisher war das sogenannte Cookie-Häkchen immer automatisch gesetzt. Ab 1. Dezember ist das unzulässig und der Verbraucher muss aktiv das Häkchen selbst auswählen. Außerdem soll es künftig leichter sein, den digitalen Nachlass einer Person zu verwalten und als Erbe Zugriff auf die verbliebenen Daten einer oder eines Verstorbenen ohne Umwege zu erhalten.
Bahnfahren wird teuer
Am 12. Dezember gibt es wieder wie jedes Jahr um diese Zeit einen neuen Bahnfahrplan. Unter anderem wird es drei neue Schnell-Verbindungen ohne Zwischenhalte zwischen Berlin und Köln geben. Leider gibt es auch eine negative Veränderung: Die Preise von Bahncards und Flexticket steigen minimal um 2,9 %. Die Sparpreise bleiben von dieser Erhöhung unberührt.
Arzneimittel werden teurer
Eine Preiserhöhung wird es laut Focus auch für Medikamente geben. Demnach sollen alle verschreibungspflichten Arzneien ab 5. Dezember 20 Cent mehr kosten. Diese Erhöhung soll laut Apothekerverband dem Nacht- und Notdienst der deutschen Apotheken entgegen kommen und deren Service finanziell unterstützen.
Pfändungsschutz
Wenn der Zugriff aufs eigene Konto wegen Pfändung verwehrt wird, ist das eine existentielle Notlage. Das neue Pfändungsschutzgesetz regelt, kann man sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Das heißt, dass man 1260 € des eigenen Geldes als Lebensgrundlage weiter verwenden kann, um die eigene Existenz zu schützen. Dieser Betrag darf nicht gepfändet werden. Kund*innen sollen zukünftig bei einer Verschuldung Anspruch auf eine solche Kontenumwandlung an ihre Bank haben.
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Quelle: Tagesspiegel, Focus, Berliner Morgenpost
Bildquelle: Getty Images/Pekic