Wir alle wünschen uns wohl, dass das kommende Jahr weniger von Krisen und schlechten Nachrichten geprägt sein wird. 2023 hält zumindest für Familien schon mal etwas Erfreuliches bereit: Die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik.
- 1.Kindergelderhöhung: 250 € für jedes Kind
- 2.Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigen an
- 3.Jährliche Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle: Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss steigen an
- 4.Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen steigt deutlich
- 5.Grundsicherung und Sozialhilfe steigt ebenfalls für Eltern von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren
- 6.4,50 € mehr für Schulbedarf
- 7.Elterngeldreform: Mehr Flexibilität und mehr Geld für Frühcheneltern
- 8.Grundrente 2021: Auch an die Rentner wurde gedacht
Kindergelderhöhung: 250 € für jedes Kind
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es monatlich nicht nur mehr Kindergeld, sondern die Zahlung wurde auch vereinheitlicht und die bis dato geltende Staffelung in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder abgeschafft.
Wir haben euch bereits zusammengestellt, wann das Kindergeld auf eurem Konto ankommt.
Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigen an
Analog zum Kindergeld wird auch der Kinderfreibetrag erhöht: Er wird auf 144 € pro Elternteil angepasst. Ein Paar kommt damit jährlich auf 8.388 €. Auf diesen Betrag wird keine Einkommenssteuer fällig. Eltern erhalten allerdings entweder Kindergeld oder eben diesen Freibetrag. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch, um zu ermitteln, wobei ihr besser wegkommt.
Darüber hinaus können sich auch Alleinerziehende freuen: Der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt ebenfalls an und senkt so die Steuerlast.
Für 2020 und 2021 steigt der Freibetrag auf 4.008 € an. Für jedes weitere Kind gibt es 240 € oben drauf. Ihr erhaltet den Freibetrag, wenn ein Kind, welches noch Anspruch auf Kindergeld hat, bei euch lebt. Darüber hinaus dürft ihr keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden.
Die Änderung liegt dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zu Grunde. Ob dieser Freibetrag 2022 auch noch so hoch ausfällt, lässt sich jetzt noch nicht sagen.
Jährliche Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle: Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss steigen an
Immer zum 1. Januar wird die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Hieraus könnt ihr entnehmen, wie viel Unterhalt eurem Kind zusteht. Folgende Änderungen treten zum 1.1.2021 in Kraft:
- Kinder bis zum Ende des sechsten Lebensjahres erhalten monatlich mindestens 393 €
- Kinder zwischen sieben und bis zum Ende des zwölften Lebensjahres erhalten monatlich mindestens 451 €
- ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit mindestens 528 € monatlich
- ab dem 18. Lebensjahr mindestens 564 €
Diese Summen beziehen sich auf ein Nettoeinkommen von bis zu 1.900 €. Verdient der Unterhaltspflichtige mehr, muss er auch entsprechend mehr Unterhalt für sein Kind zahlen.
Zahlen Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt, erhält der andere Elternteil ggf. Unterhaltsvorschuss vom Staat:
- Kinder unter sechs Jahren erhalten monatlich bis zu 174 €
- Kinder von sechs bis elf Jahren erhalten monatlich bis zu 232 €
- Kinder von zwölf bis 17 Jahren erhalten monatlich bis zu 309 €
Gute Nachrichten auf für diejenigen, die Unterhalt zahlen müssen: Unterhaltskosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Für das Jahr 2021 sind mit maximal 9.744 € laut Steuerzahlerbund abziehbar.
Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen steigt deutlich
Momentan erhalten Familien einen Kinderzuschlag von 185 € pro Monat. Ab 2021 steigt der Zuschlag auf bis zu 205 € pro Monat pro Kind an. Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Familien, mit sehr geringem Einkommen.
Grundsicherung und Sozialhilfe steigt ebenfalls für Eltern von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren
Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten ab 1.1.2021 mehr Geld.
- Alleinerstehende/Alleinerziehende: 446 €
- Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaft: 401 €
- nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 357 €
- Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII): 357 €
- Kinder von 0 bis 5 Jahren: 283 €
- Kinder von 6 bis 13 Jahren: 309 €
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 373 €
Darüber hinaus übernehmen die Ämter zukünftig:
- die Kosten für Festnetz und Internet
- die Kosten für Mobilfunkvertrag
- tatsächlich anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung (sofern "angemessen")
4,50 € mehr für Schulbedarf
Neue Hefte, neue Stifte, Bücher ... das alles geht gut ins Geld. Familien mit geringem Einkommen erhalten pro Schulkind daher finanzielle Unterstützung. Der Betrag steigt ab Januar auf 154,50 € pro Schulkind pro Schuljahr.
Elterngeldreform: Mehr Flexibilität und mehr Geld für Frühcheneltern
Auch das Elterngeld wird 2021 angepasst:
- Eltern von Früchchen (Kind kam sechs Wochen oder früher vor Geburtstermin zur Welt) erhalten einen zusätzlichen Monat Elterngeld
- Wie bisher auch, können Eltern in Teilzeit während des Elterngeldbezugs arbeiten. Die Änderung: Nun geht dies bis zu 32 Wochenstunden, statt nur 30.
- Wer sich schon mal mit dem Partnerschaftsbonusmonaten auseinandergesetzt hat, weiß, es ist kompliziert: Zukünftig können Eltern zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Hinzu kommt mehr Flexibilität.
- Zukünftig liegt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld bei 300.000 € Jahreseinkommen. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 € Jahreseinkommen.
Grundrente 2021: Auch an die Rentner wurde gedacht
Rentner leben nicht selten an der Armutsgrenze. Um dem entgegenzuwirken, wird 2021 die Grundrente eingeführt. Laut Bundearbeitsministerium haben rund 1,3 Millionen Rentner Anspruch.
Anspruch hat, wer mindestens 33 Jahre Versicherungszeit nachweisen kann. Das Maximaleinkommen darf 1.250 € im Monat nicht überschreiten, bei Doppelverdienern liegt die Grenze bei 1.950 € im Monat. Wer diese Grenze überschreitet, erhält nur 60 % des Aufschlags.
Der Aufschlag liegt zwischen 75 und 400 € im Monat. Den maximalen Aufschlag erhalten Rentner bei 35 Jahren Versicherungszeit. Beantragt werden muss der Zuschlag nicht, wer Anspruch hat, erhält ihn automatisch, allerdings frühestens ab Juli 2021.
Quelle: finanztip.de, merkur.de, focus.de, bmfsfj.de, haufe.de
Bildquelle: Gettyimages/monkeybusinessimages