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Ehevertrag nachträglich aufsetzen: Sinnvolle Regelungen

Ehevertrag nachträglich abschließen
© Getty Images/shapecharge

Bis dass der Tod uns scheidet: Zwar heiraten Verliebte mit dem Gedanken an die ewige Liebe, doch leider bleibt nicht jede Ehe auf Dauer harmonisch. Damit ihr im Falle einer Scheidung finanziell und privat abgesichert seid, könnt ihr vorab einen Ehevertrag abschließen. Habt ihr zu Beginn der Ehe nicht daran gedacht, kann der Ehevertrag auch nachträglich aufgesetzt werden. Wann das sinnvoll ist und was ihr beachten müsst, lest ihr hier.

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Kann man einen Ehevertrag nachträglich abschließen?

Love ist all around me and so the feeling grows: Wie die britische Kult-Popband Wet Wet Wet in ihrem gecoverten Liebeslied besingt, ist Liebe zum Wachsen und für die Ewigkeit bestimmt. Zumindest in der romantischen Vorstellung. Doch leider schweben Verheiratete nicht immer auf der Liebeswolke Nummer 7 und manchmal bleibt die Beziehung auf der Strecke.

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Tritt der liebestechnisch gesehen schlimmste Fall ein und die Ehe endet, ist immerhin das Finanzielle geregelt... Oder etwa doch nicht? Nicht immer, denn vor allem zu Beginn einer Beziehung reden Verliebte nicht gerne über eine mögliche Trennung. Unter anderem aus diesem Grund wird ein Ehevertrag im ersten Impuls oft kategorisch abgelehnt mit der Begründung: zu unromantisch, zu bürokratisch und generell nicht nötig.

Nichtsdestotrotz wurden in Deutschland im Jahr 2021 laut Statistischem Bundesamt immerhin über 142.000 Ehen richterlich geschieden. Dabei wurde vorab nicht immer ein Ehevertrag abgeschlossen. Doch kann ein Ehevertrag überhaupt nachträglich sowie rechtskräftig abgeschlossen werden?

Die Antwort lautet: ja. Zwar werden Eheverträge klassischerweise vor der standesamtlichen Trauung oder kurz danach abgeschlossen, doch auch nach der Hochzeit bzw. während der gesamten Ehe ist das Aufsetzen eines Vertrags problemlos möglich.

Gut zu wissen: Selbst in einer Ehekrise oder vor einer geplanten Trennung kann ein Ehevertrag geschlossen werden. Somit könnt ihr auch nachträglich finanzielle Belange regeln.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

In den meisten Fällen sind die Eheleute auch ohne Ehevertrag gut und fair abgesichert. Doch in einigen Fällen ist ein Ehevertrag durchaus sinnvoll, vor allem dann, wenn individuelle Situationen einer individuellen Regelung bedürfen. Seid ihr zum Beispiel bereits lange zusammen und die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich geändert, solltet ihr über einen nachträglichen Ehevertrag nachdenken. Erwartet ihr Nachwuchs und kann einer von euch beiden aufgrund der Betreuung zeitweise nicht mehr arbeiten gehen, ist ebenfalls ein Ehevertrag empfehlenswert, um den finanziellen Ausgleich zu gewährleisten.

Des Weiteren ist ein Ehevertrag vor allem für Unternehmer*innen sowie Selbstständige von Vorteil, um unter anderem den Fortbestand des Betriebs nicht durch die Scheidung zu gefährden. Zudem sollten folgende Paare über einen Ehevertrag nachdenken:

  • Doppelverdiener*innen ohne Kinder
  • Paare mit großem Altersunterschied
  • Ehepartner mit unterschiedlicher Staatsbürgerschaft bzw. Nationalität
  • Eheleute mit großen Einkommensdifferenzen
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Gut zu wissen: Kommt es tatsächlich zu einer Scheidung, kann ein zuvor abgeschlossener Ehevertrag den damit einhergehenden Prozess maßgeblich für beide Parteien erleichtern.

Was gehört in einen nachträglichen Ehevertrag?

In einem Ehevertrag trefft ihr gemeinsam mit eurem Partner oder eurer Partnerin Vereinbarungen betreffend Güterstand, Versorgungs- und Rentenansprüche sowie Unterhaltsverpflichtungen im Falle einer Scheidung. Zudem könnt ihr vermögensrechtliche Folgen bei einem Todesfall vertraglich festlegen und für eine finanzielle Absicherung sorgen.

Generell habt ihr als Ehepaar in Sachen Gestaltung und Inhalt eures Ehevertrags relativ freie Hand, sofern keine Sittenwidrigkeit vorliegt. Geregelt ist die Vertragsfreiheit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1408.

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Was kostet ein nachträglicher Ehevertrag?

Wie hoch die Kosten für einen Ehevertrag ausfallen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Zum einen sind die Kosten von den jeweiligen Vermögensverhältnissen der Eheleute abhängig und zum anderen davon, wer mit dem Ehevertrag und in welchem Umfang beauftragt wird. In der Regel gilt: Je höher das Vermögen ist, umso höher fallen die Kosten für den Ehevertrag aus.

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Indem ihr euren Vermögenswert bestimmt und die dazu entsprechende Gebühr anhand der Tabelle B § 34 GNotKG ablest und mit 2 multipliziert, könnt ihr die anfallenden Notarkosten ermitteln. Habt ihr beispielsweise ein Vermögen von 50.000 €, ergibt sich eine Gebühr von 165 €. Somit betragen die Notarkosten in diesem Fall 330 €.

Darin enthalten sind in der Regel Beratungskosten sowie Kosten für die notarielle Beurkundung und den Vertragsentwurf. Zudem werden 19 % Umsatzsteuer fällig. Beauftragt ihr zusätzlich zum Notar noch einen Rechtsanwalt, kommen weitere Kosten auf euch zu. Die sogenannte Geschäftsgebühr ist wiederum im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Kosten einsparen, indem ihr auf einen Notar verzichtet, funktioniert übrigens nicht. Denn ein Ehevertrag muss immer notariell beurkundet werden, ansonsten besitzt er keine Gültigkeit. Ein Rechtsanwalt muss hingegen nicht zwingend beauftragt werden.

Was muss man bei einem nachträglichen Ehevertrag beachten?

Um einen Ehevertrag – egal, ob vor oder nach der Hochzeit – abzuschließen, müssen beide Eheleute mit der Vereinbarung einverstanden sein. Um im Sinne beider Parteien zu entscheiden, sollte der Ehevertrag bestenfalls nicht erst im Streit, einer Krise oder vor einer geplanten Trennung aufgesetzt werden.

Wird der Ehevertrag erst einige Jahre nach der Hochzeit geschlossen, solltet ihr außerdem eine rückwirkende Regelung in Sachen Zugewinnausgleich treffen. Entscheidet ihr euch bereits kurz nach der Eheschließung für einen Ehevertrag, wird in den meisten Fällen auf den Zugewinnausgleich verzichtet.

Interessant: Die Unterschrift auf einem Ehevertrag muss freiwillig erfolgen und kann weder erzwungen noch gerichtlich durchgesetzt werden.

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Wollt ihr im Ehevertrag nachträglich Anpassungen vornehmen, ist das zu jedem Zeitpunkt möglich. Änderungen sind unter anderem dann sinnvoll, wenn ihr Nachwuchs bekommen habt oder sich die Vermögensverhältnisse stark geändert haben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Änderungen einvernehmlich sind und von einem Notar beurkundet werden.

Welche Alternative gibt es zum Ehevertrag?

Wurde kein Ehevertrag abgeschlossen oder ein anderer Güterstand vereinbart, leben Verheiratete automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Die Alternative zum Ehevertrag zeichnet sich in erster Linie durch ein getrenntes Vermögen aus und die Ehepartner*innen können – mit einigen Ausnahmen – mit ihrem Geld machen, was sie wollen.

Zudem gibt es bei dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft keine Schuldenübernahme und jeder haftet für sich selbst. Mit einer Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners endet die Zugewinngemeinschaft und das Vermögen aus der Ehe wird unter Berücksichtigung des Pflichtanteils aufgeteilt.

Quellen: finanztip.de, familienrechtsinfo.de

Manchmal ist eine Trennung bzw. Scheidung leider unumgänglich. Welche Kosten bei einer Scheidung entstehen können, seht ihr im folgenden Video!

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Test: Sollen wir unsere Ehe retten oder uns besser trennen?

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