Ihr wollt mehr Zeit mit euren Kindern verbringen, solange diese noch klein sind, müsst einen Angehörigen pflegen oder wollt einfach mal eine Weile kürzertreten? Dann ist die Brückenteilzeit das Richtige für euch. Wir verraten, was ihr beachten müsst.
Mit der Brückenteilzeit hat die Bundesregierung 2019 den Anspruch von Arbeitnehmer*innen geschaffen, für ein bis fünf Jahre ihren Vollzeit- in einen Teilzeitjob umzuwandeln. Nach Ablauf dieser Zeit wechselt ihr wieder automatisch auf eure alte Vollzeitstelle, sodass ihr euren eigentlichen Job nicht aufgeben müsst. Das ist auch der wichtigste Unterschied zu einem normalen Teilzeitjob: Bei dem hättet ihr hinterher keinen Anspruch auf eure alte Vollzeitstelle mehr.
- 1.Wer kann keine Brückenteilzeit beantragen?
- 2.Unter welchen Voraussetzungen ist Brückenteilzeit erlaubt?
- 3.Muss mein Chef meinen Antrag genehmigen?
- 4.Wie viele Stunden muss ich in Brückenteilzeit mindestens arbeiten?
- 5.Wird mein Gehalt automatisch entsprechend der Teilzeit verringert?
- 6.Wie flexibel ist die Brückenteilzeit?
- 7.Kann ich mehrmals in Brückenteilzeit gehen?
- 8.Muss mein Chef mich nach der Brückenteilzeit wieder in Vollzeit beschäftigen?
Wer kann keine Brückenteilzeit beantragen?
Ausgeschlossen von der Brückenteilzeit sind zeitlich befristete angestellte Arbeitnehmer*innen, Arbeitnehmer*innen, die bereits in Teilzeit arbeiten, Auszubildende und Menschen, die sich in einer Weiter- oder Fortbildung befinden. Auch Beamt*innen sind ausgeschlossen. Eine Sonderregelung gilt für Leih- und Zeitarbeiter*innen. Sie dürfen Brückenteilzeit beantragen, müssen das aber bei ihrem Verleihbetrieb machen und nicht bei dem Betrieb, an den sie verliehen wurden.
Unter welchen Voraussetzungen ist Brückenteilzeit erlaubt?
Die Freiheit, einfach weniger zu arbeiten, hat Grenzen. So ist sie nur in Betrieben erlaubt, die mindestens 45 Arbeitnehmer*innen beschäftigen. Außerdem müsst ihr bereits mindestens sechs Monate in Vollzeit auf eurer jetzigen Stelle gearbeitet haben. Das Gute: Ihr müsst euren Antrag auf Brückenteilzeit gegenüber eurem Chef bzw. eurer Chefin nicht begründen. Ob ihr mit eurem Partner oder eurer Partnerin gemeinsam Kinder erziehen wollt, eine*n Angehörige*n pflegen müsst, einfach mal eine Auszeit braucht oder schlicht mehr Zeit in der Sonne verbringen wollt, spielt keine Rolle.
Besonders praktisch ist die Brückenteilzeit, wenn ihr sie mit anderen Maßnahmen kombiniert. So können Eltern etwa aus der Eltern- direkt in die Brückenteilzeit wechseln. So bleibt genügend Zeit für die Kindererziehung und hinterher trotzdem der Anspruch auf die alte Vollzeitstelle.
Falls ihr eher auf der Suche nach den Anforderungen für Elternzeit seid, könnt ihr hier weiter lesen:
Muss mein Chef meinen Antrag genehmigen?
Ihr müsst euren Chef bzw. eure Chefin zunächst einmal rechtzeitig von euren Plänen in Kenntnis setzen. Das bedeutet, dass Ihr euren Antrag mindestens drei Monate vor der geplanten Teilzeit einreicht. Das muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail reicht aber. Anschließend sollte euer Chef bzw. eure Chefin euren Plan mit euch diskutieren, mit dem Ziel, dass ihr beide eine Regelung findet, die sowohl für euch als auch für die Firma machbar ist. Spätestens einen Monat vor Beginn der Teilzeit muss euer Chef seine Entscheidung schriftlich mitteilen. Tut er das nicht rechtzeitig, gilt die Brückenteilzeit als euren Wünschen entsprechend genehmigt.
Euer Chef oder eure Chefin kann den Antrag aber auch ablehnen. Dazu müssen betriebliche Gründe angeführt werden. Mögliche Ablehnungsgründe sind etwa, dass bereits eine bestimmte Anzahl anderer Mitarbeiter*innen in Brückenteilzeit gegangen sind. Ebenso könnt ihr nicht in Brückenteilzeit gehen, wenn das die Sicherheit, den Arbeitsablauf oder die Organisation des Betriebes wesentlich beeinträchtigen würde oder es unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Was eine „wesentliche Beeinträchtigung“ und „unverhältnismäßig hohe Kosten“ sind, muss im Zweifelsfall ein Jurist bzw. eine Juristin feststellen.
Wie viele Stunden muss ich in Brückenteilzeit mindestens arbeiten?
Das Gesetz sieht kein Minimum vor. Theoretisch könnt ihr auf null Stunden reduzieren, was dann aber einer Freistellung ähnelt. Andersherum gibt es auch kein Maximum. Wenn ihr nur von 40 auf 39,5 Wochenstunden reduzieren wollt, ist das möglich.
Wird mein Gehalt automatisch entsprechend der Teilzeit verringert?
Ihr dürft in der Brückenteilzeit nicht gegenüber Vollzeitarbeitnehmer*innen benachteiligt werden. Euer Gesamteinkommen wird zwar durch die Gesamtstunden verringert, euer Stundenlohn selbst muss allerdings auf demselben Niveau wie in Vollzeit bleiben. Anders sieht es bei Zuschüssen und Boni aus. Die bekommt ihr in derselben Höhe wie eine vollzeitangestellte Person, sofern sie nicht von euren Arbeitsstunden abhängig sind. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld darf euch nicht verweigert werden. Die Zahl eurer Urlaubstage verringert sich entsprechend der Reduktion der Arbeitszeit.
Da ihr in Brückenteilzeit weniger Gehalt bekommt, zahlt ihr auch weniger Beiträge in die Rentenversicherung. Damit verringern sich eure Rentenansprüche entsprechend. Welche Auswirkungen das hat, solltet ihr daher im Vorfeld mit einem Rentenberater bzw. einer Rentenberaterin klären.
Übrigens, auch Väter dürfen Vaterschaftsurlaub beantragen. So gehts:
Wie flexibel ist die Brückenteilzeit?
Ihr dürft mit eurem Chef oder eurer Chefin gerne flexible Arbeitszeitmodelle aushandeln, also etwa, dass ihr eine Woche voll und eine Woche nicht arbeitet. Wünsche dieser Art müsst ihr in euren Antrag einfügen. Hat die Brückenteilzeit begonnen, habt ihr keinen Anspruch mehr darauf, eure Arbeitszeit weiter zu verringern, zu erhöhen oder die Brückenteilzeit vorzeitig zu beenden.
Kann ich mehrmals in Brückenteilzeit gehen?
Ja, Brückenteilzeit ist keine einmalige Sache. Allerdings dürft ihr frühestens ein Jahr nach Beendigung einer Brückenteilzeit erneut einen Antrag stellen. Sollte euer vorheriger Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt worden sein, erhöht sich die Frist auf zwei Jahre. Diese Fristen gelten aber nicht, wenn ihr andere gesetzliche Möglichkeiten nutzen wollt – also etwa Eltern- oder Pflegezeit.
Muss mein Chef mich nach der Brückenteilzeit wieder in Vollzeit beschäftigen?
Ja, muss er. Es besteht aber kein Anspruch darauf, dass ihr dieselbe Arbeit erledigt wie vor der Brückenteilzeit. Euer Chef darf euch im Rahmen seines Direktionsrechts eine gleichwertige Arbeit zuweisen.
An einem Jobwechsel für flexiblere Arbeitszeiten interessiert? Wir zeigen euch in folgendem Video fünf Jobs, die ihr im Homeoffice machen könnt:
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