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Elterngeld rückwirkend beantragen: So ist es möglich

Elterngeld rückwirkend beantragen: Eltern halten ihr Baby

Kostbare Zeit mit seinem neugeborenen Baby zu verbringen, ist nicht nur unvergesslich, sondern auch unbezahlbar. Damit der vorübergehende Verdienstausfall zumindest teilweise ausgeglichen wird, kann Elterngeld beantragt werden. Ob und wie lange Elterngeld rückwirkend möglich ist und was ihr sonst noch bei der Beantragung beachten müsst.

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Was ist Elterngeld?

Die ersten Lebensmonate sind für die frisch gebackenen Eltern und die neuen Erdenbürger etwas ganz Besonderes. Das gemeinsame Kennenlernen, das erste Lächeln, die beginnende Wahrnehmung der Umgebung und ganz viele Kuscheleinheiten gehören bei der Betreuung von Neugeborenen ebenso dazu wie wache Nächte und auch mal weniger gute Tage. Missen möchte man dennoch keine Sekunde mit seinem kleinen Wunder.

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Um sich während dieser intensiven und prägenden Zeit voll und ganz der Kinderbetreuung sowie -erziehung widmen und das Berufsleben hinten anstellen zu können, kann – sofern die Betreuung selbst übernommen wird – das sogenannte Elterngeld beantragt werden. Zu den weiteren Voraussetzungen kommen wir später noch.

In erster Linie dient das Elterngeld zum finanziellen Ausgleich, wenn ein Elternteil nach der Geburt des Kindes für einen gewissen Zeitraum gar nicht mehr oder weniger arbeitet. Somit gleicht das Elterngeld das fehlende Einkommen aus und sichert die wirtschaftliche Existenz der jungen Familie. Geregelt wird das Elterngeld im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Gut zu wissen: Das Elterngeld soll die Kinderbetreuung gewährleisten und Verdienstausfälle währenddessen abfedern. Neben dem Basiselterngeld könnt ihr zudem ElterngeldPlus sowie den Partnerschaftsbonus beantragen.

Kann Elterngeld rückwirkend beantragt werden?

Vor allem in den ersten Lebenswochen steht natürlich das Kind im absoluten Mittelpunkt und alles dreht sich um die neue Elternrolle. Sind auch noch zu betreuende Geschwisterchen im Spiel, rücken Anträge & Co. nicht selten in den Hintergrund oder werden schlicht und ergreifend vergessen. Allerdings kann Elterngeld generell erst nach der Geburt des Kindes – und zwar innerhalb der ersten 14 Lebensmonate – beantragt werden.

Doch Vorsicht: Rückwirkend wird das Elterngeld maximal für die ersten drei Lebensmonate vor der Antragsstellung gezahlt. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich einzureichen. Fehlende Unterlagen sowie Angaben könnt ihr nachträglich einreichen, um das Elterngeld rückwirkend für drei Monate zu erhalten.

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Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat. Wie hoch genau es ausfällt, ist davon abhängig, wie viel Einkommen ihr als das betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes zur Verfügung hattet.

Als Faustregel gilt jedoch: Bei einem niedrigen Einkommen werden bis zu 100 % des Einkommens ausgezahlt, bei höherem Einkommen 65 %. Berücksichtigt wird dabei ein Nettoeinkommen von maximal 2.770 € (Stand: Januar 2023) vor der Geburt des Kindes. Wie viel Elterngeld ihr voraussichtlich erhaltet, könnt ihr mit dem Elterngeld-Rechner ermitteln.

Erwerbslosen Eltern steht in der Regel ein Elterngeld in Höhe von 300 € zu. Habt ihr als Eltern im Kalenderjahr vor der Geburt zusammen mehr als 300.000 € verdient, besteht hingegen kein Anspruch auf Elterngeld. Zudem erhalten ausländische Eltern, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, kein Elterngeld. Dazu gehören zum Beispiel Au-Pairs, Studierende sowie Saisonarbeiter*innen.

Bitte beachten: Prinzipiell ist das Elterngeld zwar steuerfrei, allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionvorbehalt. Das bedeutet, das Elterngeld wird bei der Steuererklärung zum versteuernden Einkommen dazugerechnet, weshalb indirekt doch Steuern anfallen.

Welche Voraussetzungen gelten beim Elterngeld?

Damit ihr Elterngeld bekommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die Kinderbetreuung und -erziehung wird von euch selbst übernommen
  • ihr lebt mit eurem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • eure wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 32 Stunden
  • ihr habt euren Wohnsitz in Deutschland
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Übrigens könnt ihr nicht nur für euer leibliches Kind sowie euer Adoptivkind, sondern auch für das Kind eures Ehepartners bzw. eurer Ehepartnerin Elterngeld beantragen. Unter Umständen steht euch zudem Elterngeld zu, wenn ihr eure Enkelkinder, Nichten oder Neffen sowie jüngere Geschwister betreut.

Wie und wo wird Elterngeld beantragt?

Sobald euer Baby das Licht der Welt erblickt hat, könnt ihr Elterngeld beantragen und zwar bei der für euch zuständigen Elterngeldstelle. Das nötige Formular zum Ausfüllen erhaltet ihr zum Beispiel direkt bei der Elterngeldstelle, bei der Gemeinde oder eurer Krankenkasse. Zudem kann – je nach Bundesland – ein Elterngeld-Onlineantrag ausgefüllt werden.

Damit ihr das Elterngeld beantragen könnt, benötigt ihr unter anderem die Geburtsurkunde eures Kindes im Original, eine Ausweiskopie von euch und dem anderen Elternteil sowie Einkommensnachweise von vor dem Mutterschutz bzw. Väter von vor der Geburt ihres Kindes. Seid ihr selbstständig, müsst ihr hingegen euren letzten Steuerbescheid vorlegen.

Tipp: Mithilfe der praktischen Suchfunktion auf der Website des Familienportals könnt ihr eure zuständige Elterngeldstelle schnell und einfach finden.

Dürft ihr euch über Zwillinge oder gar Mehrlinge freuen? Auch in diesem Fall ist pro Elternteil nur ein Antrag für das Elterngeld möglich. Zwar bekommt ihr für euren Verdienstausfall nur einmal Elterngeld, allerdings steht euch ein Mehrlings-Zuschlag zu.

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Wie lange bekommt man Elterngeld?

Das reguläre Elterngeld bzw. Basiselterngeld steht euch für insgesamt 12 Lebensmonate eures Kindes zu. Werden zusätzlich die sogenannten Partnermonate in Anspruch genommen, wird das Elterngeld bis zu insgesamt 14 Lebensmonate gezahlt. Voraussetzung für die Partnermonate ist unter anderem, dass sich beide Elternteile um die Betreuung des Kindes kümmern und der Familie dadurch weniger Einkommen zur Verfügung steht.

Gut zu wissen: Seid ihr alleinerziehend, könnt ihr bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen.

Ihr wollt demnächst Elternzeit beantragen? Im folgenden Video erfahrt ihr alles, was zur Beantragung wichtig ist!

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Quellen: bmfsfj.de, familienportal.de

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Bildquelle: Getty Images/boggy22

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