Die Steuer ist meistens das letzte, womit junge Eltern sich gerne beschäftigen. Sind Mutterschaftsgeld und Elterngeld erst einmal erfolgreich beantragt, stellen sich gleich die nächsten Fragen: Muss man Elterngeld versteuern? Und wo das Elterngeld in der Steuererklärung überhaupt eintragen?
Muss Elterngeld versteuert werden?
Das öde Thema Steuern, damit wollen wir uns eigentlich nicht gerne beschäftigen. Der erste Eindruck ist ja auch, dass Elterngeld nicht zu versteuern ist. Der Schein trügt allerdings ein bisschen.
Während du dein Gehalt von deinem Arbeitgeber beziehst, werden deine Steuern direkt abgeführt. Du erhältst dein Netto-Gehalt aufs Konto. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, da du ja in dieser Zeit kein Gehalt bekommst. Steuern werden an dieser Stelle nicht abgeführt – eine Versteuerung des Elterngeldes, etwa wie es beim Gehalt passiert, gibt es also nicht. So läuft es übrigens auch bei anderen Entgeltersatzleistungen, wie dem Mutterschaftsgeld.
Doch bitte nicht zu früh freuen: Leider zahlst du aufgrund des Bezugs von Elterngeld auf deine anderen Einkünfte, wie auf das Gehalt vor der Geburt, mehr Steuern, als ohne den Bezug von Elterngeld. Schuld ist der Progressionvorbehalt (damit du es mal gehört hast).
Genauer erklärt: Dein zuständiges Finanzamt ermittelt deinen Steuersatz auf dein Einkommen (ohne Lohnersatzleistungen) und daraus dann die Steuerlast, also die Steuern, die zu zahlen sind. Gleiches macht das Finanzamt dann auch mit deinem Einkommen und dem Elterngeld obendrauf. Der Steuersatz fällt natürlich dann höher aus, ebenso wie die Steuerlast.
Im letzten Schritt wird nun dein Einkommen (ohne Elterngeld) mit dem mit dem höheren Steuersatz multipliziert. Daraus ergeben sich dann die zu zahlenden Steuern. Also zusammengefasst: Das Elterngeld ist nicht zu versteuern, allerdings erhöht der Bezug deinen Steuersatz und damit die Steuerlast, im Vergleich zu dem regulären Einkommen ohne Elterngeld.
Steuererklärung mit Elterngeld: Wo das Elterngeld eintragen?
Zugegeben, die Berechnung ist nicht ganz leicht. Das Eintragen in die Steuererklärung dann wieder rum schon:
Das Elterngeld ist im Hauptvordruck auf der zweiten Seite in Zeile 38 unter "Einkommensersatzleistungen" einzutragen.
Darüber hinaus übermittelt auch die Elterngeldstelle diese Information an das Finanzamt.
Ist das Elterngeld zu versteuern, wenn ihr unverheiratet seid?
Hast du im vergangenen Kalenderjahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen bezogen, bist zu zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Abgabepflicht hat nichts mit dem Familienstatus zu tun, egal ob verheiratet oder nicht. Das Elterngeld ist so oder so an genannter Stelle in der Steuererklärung einzutragen.
Die Steuererklärung zu machen, kann manchmal ganz schön verwirrend sein. Leichter wird es mit einigen Apps, die euch dabei helfen. Hier stellen wir euch drei passende vor: