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Grundabsicherung

Erwerbsminderungs­rente: Für Familien besonders wichtig

Disabled man in a wheelchair with his family on the beach.

Aufgrund von Krankheit oder Unfall kann es passieren, dass man als Elternteil gar nicht mehr oder nur noch wenige Stunden arbeiten kann. Das wirkt sich auf die Rente und die gesamte familiäre Grundabsicherung aus, weshalb betroffene Eltern unter Umständen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Hier erfahrt ihr, welche Voraussetzungen nötig sind und was Eltern über die Erwerbsminderung wissen sollten.

Was bedeutet Erwerbsminderungsrente?

Nicht nur Personen im wohlverdienten Ruhestand steht Rente zu. Wer aus gesundheitlichen Gründen vor dem eigentlichen Eintritt in das Rentenalter nicht mehr oder nur noch wenige Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

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Somit ist die Erwerbsminderungsrente insbesondere für Familien mit Kindern äußerst wichtig. Sollte einer der beiden Elternteile, sei es krankheitsbedingt oder nach einem Unfall, vorübergehend oder im schlimmsten Fall dauerhaft erwerbsgemindert sein, schafft die Erwerbsminderungsrente immerhin eine Grundabsicherung für die Familie.

Gut zu wissen: Um das wegfallende Einkommen zumindest teilweise zu ersetzen, wird gesetzlichen Rentenversicherten Erwerbsminderungsrente gezahlt. Zuständig hierfür ist die Deutsche Rentenversicherung.

Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente?

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – entweder eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine Teilerwerbsminderungsrente. Welche Art der Rente gewährt wird, hängt vom verbliebenen Leistungsvermögen ab.

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Wer auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden pro Tag einer Tätigkeit nachgehen kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. In diesem Fall ist der Betroffene voll erwerbsgemindert.
  • Teilerwerbsminderungsrente: Liegt die tägliche Arbeitsdauer zwischen drei und sechs Stunden, ist man teilweise erwerbsgemindert und bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden liegt laut Regelung keine Erwerbsminderung vor.
Margit Huber

Bitte beachten

Anders als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spielt es keine Rolle, welchen Beruf ihr im Vorfeld gelernt bzw. ausgeübt habt. Der entscheidende Faktor bei der Erwerbsminderungsrente ist laut der Deutschen Rentenversicherung, ob ihr generell eine Tätigkeit ausüben könnt. In welchem Tätigkeitsbereich ist demzufolge nebensächlich. Welche Tätigkeit eventuell möglich ist, prüft die Rentenversicherung anhand von ärztlichen Unterlagen oder Gutachten.

Margit Huber

Dabei gilt die spezielle Regelung für alle nach 1961 Geborenen. Für betroffene Jahrgänge, die vor 1961 geboren sind, gilt die sogenannte Vertrauensschutzregelung. Hier gilt ebenfalls: Kann die Tätigkeit im erlernten bzw. zuletzt dauerhaft ausgeführten Beruf weniger als sechs Stunden pro Tag ausgeführt werden, besteht Anspruch auf Teilerwerbsminderung.

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Zwar kann die Rentenversicherung prüfen, ob eine gleichwertige Arbeit zumutbar ist, eine beliebige Tätigkeit können sie jedoch nicht zuweisen. Bei der Deutschen Rentenversicherung findet ihr weitere Infos zur Vertrauensschutzregelung sowie zur Erwerbsminderungsrente im Allgemeinen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erwerbsminderungsrente?

Um die volle bzw. halbe Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss zuerst ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden. Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Aufgrund von Krankheit, Behinderung oder nach einem Unfall können nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag gearbeitet werden.
  • Vor Eintritt in die Erwerbsminderungsrente war der oder die Betroffene mindestens fünf Jahre rentenversichert.
  • In den vergangenen fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
  • Das reguläre Rentenalter wurde noch nicht erreicht.
  • Die Erwerbsminderung wurde durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich die Erwerbstätigkeit nicht durch eine Reha-Maßnahme wiederherstellen lässt. Die Rentenversicherung spricht hier von dem Grundsatz „Reha vor Rente".

So soll durch eine medizinische bzw. berufliche Reha die Erwerbsfähigkeit wieder verbessert oder eine berufliche Neuorientierung ermöglicht werden. Ziel dahinter ist, eine möglichst lange Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente?

Beinahe jeder vierte Berufstätige in Deutschland wird – zumindest für eine bestimmte Zeit – aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines Unfalls vorübergehend oder auf Dauer erwerbsunfähig.

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Einer der häufigsten Gründe für eine Erwerbsminderungsrente sind Depressionen sowie andere Erkrankungen der Psyche oder Nerven. Weitere häufige Gründe sind unter anderem:

  • Krebserkrankungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats und Skeletts
  • Herz- und Gefäßerkrankungen
  • Unfälle

Ist eine Erwerbsminderungsrente unbefristet?

Da die Rentenversicherung erst mal von einer Verbesserung des Gesundheitszustandes ausgeht, ist die Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen auf maximal drei Jahre befristet.

Nach Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Spätestens nach mehrmaliger Verlängerung sowie neun Jahren Erwerbsminderung muss die Rente unbefristet genehmigt werden.

Ist abzusehen, dass sich der Gesundheitszustand in der Zukunft nicht mehr verbessern wird, kann die Erwerbsminderung sofort unbefristet gewährt werden.

Gut zu wissen: Sowohl volle als auch halbe Erwerbsminderungsrenten werden höchstens bis zum Eintritt in das normale Rentenalter gezahlt. Nach diesem Zeitpunkt wird die reguläre Altersrente ausgezahlt.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Grundsätzlich hängt die Höhe der Erwerbsminderungsrente von dem individuellen Rentenanspruch ab. Je länger und höher die eingezahlten Beiträge vor der Erkrankung oder dem Unfall waren, umso höher fällt die Erwerbsminderungsrente in der Regel aus.

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Des Weiteren spielt es eine Rolle, wie viele Rentenpunkte bereits gesammelt wurden und wie viele Jahre es noch bis zum regulären Renteneintritt sind. Im Jahr 2020 betrug die durchschnittliche Auszahlung bei einer vollen Erwerbsminderungsrente monatlich um die 880 Euro.

Einmal im Jahr schickt die Deutsche Rentenversicherung Versicherten ab 27 Jahren eine Renteninformation per Post. In dieser könnt ihr euch über die bereits erworbenen Ansprüche sowie die Höhe bei einer möglichen Erwerbsminderungsrente informieren. Zudem könnt ihr direkt bei der Rentenversicherung Informationen einholen.

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Quellen:

Deutsche Rentenversicherung
Ihre Vorsorge

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