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Fahrräder in der Garage lagern? Wir alle nutzen unsere Garage unrechtmäßig!

Nutzung der Garage

Wir werfen gerade mal einen Blick in unsere Garagen. Und? Wer hat auch Fahrräder, Laufräder, Gartengeräte und sonstiges Familien-Gedöns dort stehen? Wahrscheinlich wir alle. Und genau das ist streng genommen gar nicht erlaubt.

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Gartenmöbel, Kinderfahrzeuge und Werkstätten dürfen nicht in die Garage

Wofür Garagen gedacht sind, regelt die Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer. Einige haben auch eine Garagenverordnung. Daraus geht hervor, dass Garagen zur Unterbringung eines Fahrzeugs gedacht sind.

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Wer also Gartenmöbel, eine Werkstatt oder eben jede Menge Kleinfahrzeuge der Kinder dort lagert, zweckentfremdet seine Garage und handelt damit rechtswidrig.

Gleiches gilt für Lacke und Farben. Das darf aus Brandschutzgründen nicht in der Garage aufbewahrt werden. Aber nun mal immer langsam...

Garagen sollen den öffentlichen Straßenraum entlasten

Einzelne Fahrräder, die am Rand stehen und es dem Autofahrer noch ermöglichen in sein Auto zu steigen, sind aber erlaubt. Lagert ihr Autozubehör wie Reifen, Wagenheber etc. in der Garage, ist alles in Ordnung. Auch Lagerung von Benzin ist bis zu einem gewissen Maß übrigens erlaubt.

Nun also schwarz auf weiß: Garagen haben das Ziel, den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Sie sollen zur Unterbringung eines fahrbereiten Autos dienen. Entsprechend darf auch der abgemeldete Oldtimer eigentlich nicht darin stehen.

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Was droht uns Familien?

Hand auf Herz bzw. aufs Garagentor: Wer fühlt sich nun ertappt? Wahrscheinlich so ziemlich alle. Dann wollen wir mal wieder für Entspannung sorgen: Ihr müsst keine Sorge haben, dass die zuständige Bauaufsicht bei euch klingeln kommt und mal einen Blick in die Garage werfen will.

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Es werden nur im Einzelfall Garagen geprüft. Die Beamten müssen sich allerdings vorher bei euch anmelden und dürfen nicht einfach bei euch reinschneien. Kommt es zu einer Prüfung, müsst ihr eure Garage aufräumen und die Gegenstände anders unterbringen. Wehren ist zwecklos, ihr müsst dann zusätzlich noch die Verfahrenskosten bei Gericht zahlen und eure Garage trotzdem räumen.

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Quelle: ARAG Versicherung

Sarah Plück

Was soll ich noch sagen?

Ich glaube, es wird Zeit, dass wir die Garage aufräumen. *hust*

Sarah Plück

Bildquelle: Redaktion

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