Viele halten das Familienbuch gleichzeitig auch für das Familienstammbuch. Was ist der Unterschied und wozu brauchen wir ein Familienstammbuch? Von der Beantragung bis zur Vererbung – hier erfahrt ihr alles Wichtige über das Familienstammbuch und warum das alte „Familienbuch“ seit 2009 Geschichte ist.
Familienstammbuch beantragen: Woher bekommen wir unser Stammbuch?
Das Familienstammbuch erhalten wir in der Regel direkt vom Standesamt, bei dem wir heiraten. Hier gibt es meist verschiedene Ausführungen und Designs. Auch im Schreibwarenhandel oder online findet ihr eine riesige Auswahl. Diese hier gefallen uns besonders gut:
Im Familienstammbuch findet ihr hilfreiche Seiten wie rechtliche Hinweise rund um das Ehe- und Erbrecht, Listen mit einer Vornamensauswahl für den Nachwuchs, Übersichten der Ehejubiläen uvm. Das Familienstammbuch bewahrt ihr bei euch zu Hause auf und heftet persönliche Dokumente und Urkunden darin ab.
Was kommt ins Familienstammbuch?
Euer Familienstammbuch ist wie ein offizielles Familienalbum. Folgende Dokumente gehören unbedingt hinein:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Adoptionsurkunden
- Sterbeurkunden von Familienmitgliedern
- Kirchliche Bescheinigungen (z.B. Taufurkunden oder Patenbescheinigungen)
Wichtig: Alle Dokumente im Familienstammbuch sollten Originale (oder beglaubigte Abschriften) sein. So habt ihr immer alle offiziellen Nachweise zur Hand, wenn ihr sie benötigt, z. B. bei der Beantragung von Kindergeld oder für die Anmeldung zur Taufe.
Sämtliche Papiere kann man natürlich auch in einem Ordner, einem Ringbuch oder einer Dokumentenmappe aufbewahren. Ein Familienstammbuch zu führen, ist keine Pflicht.
Wem gehört das Familienstammbuch?
Das Familienstammbuch gehört den Eheleuten der Familie. Bei einer Scheidung wird oft vereinbart, wer das Stammbuch behält – meist der- oder diejenige, bei dem die Kinder leben.
Wer erbt das Familienstammbuch?
Das Familienstammbuch wird in der Regel an die nächste Generation weitergegeben. Oft erbt es das älteste Kind oder dasjenige, das die Familienangelegenheiten weiterführt bzw. sich um den finanziellen Nachlass kümmert. Es ist ratsam, die Vererbung des Familienstammbuchs in einem Testament zu regeln, um Unstimmigkeiten vorzubeugen.
Was ist ein Familienbuch?
Nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch ist das Familienbuch. Dieses wurde bis Ende des Jahres 2008 vom Standesamt geführt und enthielt offizielle Einträge über:
- Namen der Ehegatten
- Datum und Ort ihrer Eheschließung
- Angaben zur Namensführung
- ggf. die Auflösung der Ehe
- Angaben über gemeinsame Kinder
Für Ehen, die seit dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, wurden keine neuen Familienbücher mehr angelegt. Stattdessen gibt es bei den Standesämtern jetzt elektronische Personenstandsregister.
Was wurde aus dem Familienbuch?
Am 1. Januar 2009 trat eine umfassende Reform für die standesamtlichen Bücher in Kraft. Seitdem werden alle Personenstandsbücher elektronisch geführt. Die bisherigen Familienbücher haben künftig die Funktionen eines Eheregisters. Mit einer Änderung allerdings: Sie werden nur noch in Bezug auf die Ehegatten und das Bestehen der Ehe fortgeführt. Eintragungen über die Kinder bleiben darin für immer auf dem Stand vom 31.12.2008 bestehen.
Auch, wenn es das Familienbuch heute nicht mehr gibt – eine wichtige Sache bleibt bei der Ehe gleich: die Hochzeitstage. Wir haben dir die wichtigsten Hochzeitsjubiläen für euch zusammengefasst:
FAQ zum Familienstammbuch
FAQ
Ist ein Familienstammbuch Pflicht?
Kann man ein verlorenes Familienstammbuch ersetzen?
Dürfen unverheiratete Paare ein Familienstammbuch haben?
Wie viel kostet ein Familienstammbuch?
Kann man das Familienstammbuch digital führen?
Es lohnt sich wirklich, ein Familienstammbuch zu führen, in dem alle offiziellen Dokumente der Familiengeschichte enthalten sind. So habt ihr alle wichtigen Papiere gleich zur Hand, wenn ihr mal wieder einen Antrag stellen müsst.
Quellen: Verwaltungsportal Hessen, Bundesministerium des Innern: Informationen zum Personenstandsrecht