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Pssst! Ruhe bitte

Gesetzliche Ruhezeiten: Welcher Lärm wann verboten ist

Gesetzliche Ruhezeiten: Frau wird beim Schlafen gestört
© Getty Images/Kiwis

Bohrgeräusche aus der Wohnung an einem Sonntagnachmittag oder Rasenmähen in der früh um 7 Uhr an einem Samstag. Eine Tätigkeit davon ist erlaubt, die andere nicht. Ein guter Grund also, gesetzliche Ruhezeiten mal genauer unter die Lupe zu nehmen, damit ihr wisst, was zu welchen Uhrzeiten eigentlich erlaubt bzw. nicht erlaubt ist.

Warum gibt es gesetzliche Ruhezeiten?

Kommt euch eines der folgenden Szenarien bekannt vor? Ihr liegt an einem schönen Sonntagmorgen dösend im Bett, Kind & Kegel schlafen vielleicht noch, und ihr genießt die Ruhe vor dem alltäglichen Chaos. Doch sobald man nochmal genüsslich die Augen schließt, rattert plötzlich der Rasenmäher vom Nachbarn gegenüber – allem Anschein nach ein Frühaufsteher – und das war's mit dem ruhigen Morgen.

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Oder euer Kind ist nachmittags besonders energiegeladen und tobt spielend in der Wohnung umher. Kurze Zeit später klingelt es an der Tür und die Nachbarin von unten beschwert sich über den Kinderlärm und fühlt sich in ihrer Mittagsruhe gestört. So oder so ähnlich passiert es tagtäglich in Deutschland.

Fakt ist: Jeder muss hin und wieder mit Lärm rechnen. Sei es von der Baustelle nebenan, von spielenden Kindern auf dem Spielplatz oder vom rasenmähenden Nachbarn. Um sich aber dennoch in seinen eigenen vier Wänden ohne permanente Außengeräusche erholen zu können, sind Ruhezeiten gesetzlich geregelt. In dieser Zeit sind Geräusche über Zimmerlautstärke untersagt, mit der Begründung, dass man sich nach einem stressigen Tag zuhause in einer ruhigen Umgebung entspannen können soll.

Wann sind die gesetzlichen Ruhezeiten?

Obwohl man es vielleicht erwarten würde, existieren keine bundesweiten Ruhezeiten. Stattdessen werden die „Zeiten der Stille" gesetzlich von den Bundesländern, den einzelnen Gemeinden sowie von den Vermieter*innen bzw. der Hausverwaltung, dann in Form der allgemeinen Hausordnung, geregelt.

Meistens gelten in den Städten und Gemeinden jedoch folgende Ruhezeiten:

  • Nachtruhe: zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens
  • Sonn- und Feiertage: ganztägig
  • Samstage: sofern es sich um keinen Feiertag handelt, gibt es – außer der Nachtruhe ab 22 Uhr – keine speziellen Ruhezeiten

In eurem Wohnort könnt ihr die geltenden Ruhezeiten direkt bei der Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt erfragen. Ruhestörungen können laut Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 117 mit einem Bußgeld geahndet werden.

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Für laute Geräte und Maschinen in Wohngebieten gibt es gesonderte Ruhezeiten, die wiederum in § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt sind. So ist die Nutzung unter anderem von Rasenmähern, Rasentrimmern, Vertikutierern, elektrischen Garten- und Heckenscheren sowie Maschinen auf Baustellen werktags in der Zeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztags nicht erlaubt. Laubbläser sowie Schneefräsen dürfen hingegen nur von Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden, es sei denn, sie verfügen über das Umweltzeichen der Verordnung Nr. 1980/2000.

Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe?

Häufig wird angenommen, dass die Mittagsruhe ebenfalls im Gesetz verankert ist. Doch dem ist nicht so, denn eine allgemeine und bundesweite Regelung zur Mittagsruhe gibt es nicht. Nichtsdestotrotz dürfen Städte und Gemeinden in den Mittagsstunden Lärm, wie zum Beispiel laute Musik sowie Rasenmähen, untersagen und tun dies oft auch.

Das Gleiche gilt für Hausverwaltungen: Diese können per Hausordnung eine Mittagsruhe bestimmen. Sobald ihr also einen Mietvertrag unterschreibt, in dem eine Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr festgelegt ist, müsst ihr die vorgegebene Uhrzeit auch befolgen.

Zudem ist in Kurorten meist eine Mittagsruhe von 12 bzw. 13 Uhr bis 15 Uhr üblich. Musik, Musizieren & Co. in Zimmerlautstärke und Gespräche in einer normalen Lautstärke auf dem Balkon oder der Terrasse sind hingegen absolut kein Problem – genauso wie Wäsche waschen, den Haushalt erledigen und normale Gartenarbeit, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Gut zu wissen: Kitas, Kindergärten, Spielplätze, Sportplätze und Sportanlagen müssen sich auch in Wohngebieten in der Regel nicht an eine eventuell geltende Mittagsruhe halten.

Welche Art von Lärm ist in Ruhezeiten untersagt?

Staubsaugen, Hämmern, Bohren, Gitarre spielen, Fernsehschauen: Was ist denn nun in der Ruhezeit überhaupt verboten? Natürlich müsst ihr in den gesetzlichen Ruhezeiten nicht mucksmäuschenstill sein, den Fernseher ausschalten und Gespräche nur noch im Flüsterton abhalten. Als Faustregel gilt, dass jegliche Tätigkeiten bis Zimmerlautstärke erlaubt sind.

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Was genau in der gesetzlichen Ruhezeit verboten ist, haben wir euch nachfolgend zusammengefasst:

  • Partys und andere Feierlichkeiten
  • laute Gespräche sowie lautstarke Auseinandersetzungen
  • Gartenarbeiten mit elektrischen sowie motorbetriebenen Geräten
  • lautes Musizieren und Musik hören über Zimmerlautstärke, um genauer zu sein über 35 Dezibel
  • lautes Hundegebell
  • Hämmern und Bohren

Duschen oder Baden unter einer halben Stunde, das Herablassen und Aufmachen von Rollläden und das Betätigen von Klospülungen und Wasserhähnen ist auch in der nächtlichen Ruhezeit erlaubt. Diverse Gerichtsverhandlungen und ausgeartete Nachbarschaftsstreits beweisen, dass es auch wegen solcher Nichtigkeiten zum Eklat kommen kann.

Margit Huber

Aufeinander zugehen

Um Stress und einem Nachbarschaftsstreit aus dem Weg zu gehen, gibt es ein altbewährtes Rezept: freundlich aufeinander zugehen und miteinander reden. Natürlich klappt das nicht immer, vor allem wenn die Fronten bereits verhärtet sind, aber einen Versuch ist es allemal wert.

In diesem Zuge eine kleine persönliche Anekdote aus einem Mehrfamilienhaus: Zum 30. Geburtstag meines mittlerweile Verlobten war uns bei den Vorbereitungen bereits klar, dass es für die Nachbar*innen etwas lauter werden könnte, als sie es normalerweise von uns gewohnt sind. Aus diesem Grund machten wir uns ein paar Tage vor der Party – bewaffnet mit der ein oder anderen Flasche Wein und Oropax – auf den Weg zu den umliegenden Nachbarn und teilten unsere Pläne mit und das „Bestechungsgeschenk" aus.

Wirklich jeder hat sich sehr über die Information vorab und die kleine Aufmerksamkeit gefreut. Ein Nachbar kam sogar auf ein Bier vorbei. Beschwerden gab es übrigens keine, obwohl es trotz leiser gestellter Musik ab 22 Uhr zum Teil wirklich etwas lauter zuging.

Margit Huber

Wie sieht es mit Kinderlärm in Ruhezeiten aus?

Kinder sind hin und wieder laut und strapazieren manchmal wahrscheinlich nicht nur die Nerven der Eltern, sondern auch der unmittelbaren Nachbarschaft. Das war schon immer so und wird auch in Zukunft so bleiben. Und auch das Gesetz sieht es so: Denn prinzipiell muss „normaler" Kinderlärm bzw. – netter ausgedrückt – das natürliche Verhalten von Babys, Kleinkindern und Kindern wie Lachen, Schreien, Weinen, Spielgeräusche sowie nächtliches Babyweinen auch nach 22 Uhr und in der Mittagsruhe von den Nachbarn toleriert werden.

Nichtsdestotrotz gibt es auch bei Kindern gewisse Grenzen und es muss nicht alles hingenommen werden: So müssen Eltern in der Ruhezeit dafür Sorge tragen, dass sich der Lärmpegel ihrer Kinder in Grenzen hält. Mittags oder nachts mit einem Skateboard durch die Wohnung zu brettern oder mit Holzschuhen – ein Andenken aus dem gemeinsamen Familienurlaub in Holland – einen Tanz aufzuführen, fällt nicht unter zu duldenden Kinderlärm und muss nicht toleriert werden. Zugegeben sind das eher unwahrscheinliche Beispiele, aber ihr wisst bestimmt, was gemeint ist.

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Waren die Nachbarn letzte Nacht zu laut und konntet ihr nicht gut schlafen? Zeit für Kaffee oder Espresso! Interessante Unterschiede zwischen den beiden Kaffeespezialitäten zeigt das folgende Video.

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