Sobald du eine Wohnung hast, wird der Rundfunkbeitrag fällig. Beim Ummelden oder Abmelden der Wohnung kann es vorkommen, dass man den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) kündigen muss. Einige Dinge sind dabei zu beachten, insbesondere muss bei der Kündigung ein anerkannter Grund vorliegen.
Die GEZ als solche gibt es seit 2013 nicht mehr. Der jetzige "ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice" ging aus der Gebühreneinzugszentrale hervor. Er sorgt seitdem für die Einziehung der Rundfunkbeiträge.
Wer muss GEZ- Gebühren zahlen?
Der Rundfunkbeitrag wird in der Regel immer pro Wohnung fällig, egal, ob du das Rundfunkangebot wahrnimmst oder nicht. Eine Kündigung ist nicht möglich. Die Anzahl der Bewohner*innen spielt für die Höhe des Beitrags keine Rolle.
Es gibt jedoch mehrere Gründe, sich von der Gebühr befreien zu lassen. Trifft einer dieser Gründe zu, kommt eine „Kündigung der GEZ“ - also die Abmeldung - in Frage.
Wo kann ich den Rundfunkbeitrag ab- oder ummelden?
Auf der Website www.rundfunkbeitrag.de lassen sich einfach und schnell Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen erledigen. Eventuell notwendige Nachweise kannst du praktischerweise direkt online hochladen. Eine telefonische Abmeldung oder eine Kündigung per Mail sind dagegen nicht möglich. Jedoch kannst du weiterhin auch in Schriftform per Brief oder per FAX kündigen. Dabei solltest du zuerst prüfen, ob ein anerkannter Grund für die Abmeldung vorliegt.
Zunäschst solltest du prüfen, ob du dich vom Rundfunkbeitrag ab- oder ummelden musst. Das Ummelden ist typischerweise beim Umzug in die eigene neue Wohnung notwendig. Das geht im Gegensatz zum Abmelden auch schnell und unbürokratisch per Telefon unter 01806 999 555 10. Der Service steht dir werktags von 7 - 19 Uhr zur Verfügung.
Rundfunkbeitrag-Abmeldungsgründe
Folgende Sachverhalte werden in der Regel beim GEZ kündigen als Kündigungsgrund anerkannt:
- Du ziehst zu einem anderen Beitragszahler
Wenn du bei jemanden einziehst, der schon angemeldet ist und bereits Beitrag zahlt, kannst du dich beim Auszug aus deiner alten, angemeldeten Wohnung abmelden. Typische Fälle sind der Einzug in eine WG, Wiedereinzug bei den Eltern oder natürlich auch das Einziehen bei deiner Partner*in. - Du ziehst dauerhaft ins Ausland
Auch das Auswandern stellt einen wirksamen Grund dar. Jedoch muss dies von Dauer sein und du musst dazu deine Wohnung aufgeben. Eine längerer Urlaubsreise ins Ausland zählt nicht hierzu. - Du hast mehrere Wohnungen und gibst eine Wohnung davon vollständig auf
Bei der Aufgabe einer von mehreren Wohnungen kannst du den Rundfunkbeitrag kündigen. Es muss sich dabei aber um eine vollständige – nicht zeitlich- begrenzte Aufgabe handeln. - Der Beitragszahler ist verstorben
Als Hinterbliebene*r musst du für deine alleinlebenden, verstorbenen Angehörigen die Abmeldung durchführen. Eine Kopie der Sterbeurkunde dient dabei als Nachweis und ist unbedingt einzureichen. Der Betrag wird ansonsten weiter abgebucht. Lebt neben der oder dem verstorbenen Beitragszahler*in noch eine weitere Person in dem Haushalt, muss eine Ummeldung auf den Namen des/der Hinterbliebenen erfolgen, sofern diese/-r nicht bereits als Beitragszahler*in gemeldet ist. - Umzug ins Pflegeheim
Bei einer dauerhaften Unterbringung in einem Pflegeheim kann die betroffene Person ebenfalls abgemeldet werden. Vorrausetzung ist jedoch die Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Die einzelnen Zimmer der Gemeinschaftsunterkunft gelten nämlich nicht als eigene Wohnung. Für die Abmeldung wird eine Bescheinigung des Pflegeheims über die vollstationäre Pflege benötigt und muss eingereicht werden.
Bei einer Unterbringung im betreuten Wohnen mit eigenem Apartment entfällt der Beitrag dagegen nicht. Es handelt sich nicht um eine Gemeinschaftsunterkunft, sondern um eine eigene Wohnung. - Sonstige Gründe
Sonstige Gründe können beispielsweise der Einzug in ein Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft wie ein Asylbewerberheim, ein Hospiz, eine Kaserne, ein Internat oder eine Justizvollzugsanstalt sein. Auch der Einzug in eine Wohnung, für die dein Arbeitgeber den Rundfunkbeitrag entrichtet, zählt dazu.
Rundfunkbeitrag/ GEZ online kündigen – so geht's
- Liegt einer der oben genannten Gründe vor, gehst du auf die Website www.rundfunkbeitrag.de.
- Dort wählst du „Wohnung abmelden“. Nun kannst du den Abmeldungsgrund auswählen:
- Ich möchte eine Wohnung abmelden, weil ich zu einem anderen Beitragszahler ziehe.
- Ich möchte eine Wohnung abmelden, weil der Beitragszahler verstorben ist.
- Ich möchte eine Wohnung abmelden, weil ich dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehe/gezogen bin und vollstationär betreut/gepflegt werde.
- Ich möchte eine Wohnung abmelden, weil ich dauerhaft ins Ausland ziehe.
- Ich möchte eine Wohnung abmelden, weil ich mehrere Wohnungen habe und eine Wohnung vollständig aufgebe.
- Ich möchte eine Wohnung abmelden, weil sonstige Gründe zutreffen.
3. Nachdem du den Grund ausgesucht hast, kannst du die entsprechenden Nachweise für den Abmeldungsgrund hochladen und ggf. die Beitragsnummer der bereits angemeldeten Beitragszahler*in der neuen Wohnung in die Formularvorlage eintragen.
Rundfunkbeitrag/ GEZ in Schriftform kündigen – so geht's
Eine schriftliche Abmeldung ist etwas umständlicher, aber ebenso möglich. Dazu setzt du einfach ein Schreiben mit folgendem Inhalt auf:
- vollständiger Name (Name der Beitragszahler*in)
- Abmeldung
- vollständige Adresse der abzumeldenden Wohnung
- Datum der gewünschten Abmeldung
- Grund der Abmeldung
- Hinzuzufügen sind jetzt nur noch der Nachweis für den Abmeldungsgrund oder die Beitragsnummer der neuen Beitragszahler*in.
Per Post sollte der Brief wegen der Beweisfunktion per Einschreiben an folgende Anschrift verschickt werden:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Die Unterlagen kannst du alternativ auch per FAX schicken. Das Übertragungsprotokoll solltest du dann als Nachweis aufheben. Die Faxnummer des Beitragsservice lautet:
01806 999 555 01.
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