GPS-Tracker für Kinder sind immer mehr im Kommen. Wir zeigen euch den Testsieger 2024 von Stiftung Warentest plus vier weitere zuverlässige Modelle. Außerdem: Was das Gesetz dazu sagt und was unser familie.de-Jurist persönlich davon hält. Ein kleiner Vorgeschmack: Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern.
- 1.GPS-Tracker für Kinder: Die besten Modelle im Überblick
- 2.GPS-Tracker für Kinder: So wurde getestet
- 3.GPS-Tracker für Kinder: Die besten Modelle im Detail
- 3.1.Alcatel Movetrack
- 3.2.Apple AirTag
- 3.3.PAJ GPS-Tracker – Easy Finder 4G
- 3.4.Tracki 4G GPS-Tracker für Kinder
- 3.5.ATUVOS iOS Smart Bluetooth Tracker
- 4.GPS-Tracker für Kinder: Auch eine Kinder-Smartwatch kann meist orten
- 5.familie.de-Jurist: Das muss man über GPS-Tracker für Kinder wissen
- 5.1.Ist das GPS-Tracking der eigenen Kinder erlaubt?
- 5.2.Kinder per GPS-Tracker verfolgen: Ist das gesetzlich konkret geregelt?
- 5.3.Tracking und Tracing – Was sind die Unterschiede?
- 5.4.GPS-Sender für Kinder: Es geht um Abwägung und Vertrauen
- 5.5.Tracking per GPS: Sind die Rechte Dritter betroffen?
- 5.6.Verbotene Geräte beim Kinder-Tracking: Das kann teuer werden!
- 5.7.GPS-Tracker für Kinder: Schulen können Verbot aussprechen
- 5.8.GPS-Tracker für Kinder: Wie steht es um den Datenschutz?
GPS-Tracker für Kinder: Die besten Modelle im Überblick
Kinder auf ihrem Weg zur Schule oder nach Hause "begleiten" – das funktioniert mit einem GPS-Tracker. Im Februar 2024 hat Stiftung Warentest einen GPS-Tracker-Test veröffentlicht und neun Modelle (sechs für Tiere und drei für Gegenstände) genau unter die Lupe genommen. Wir stellen euch den Testsieger unter den GPS-Trackern für Gegenstände genauer vor.
Außerdem haben wir uns beim Online-Riesen Amazon nach geeigneten Modellen umgeschaut. Dabei ist uns aufgefallen: Viele der Ortungsgeräte kommen bei den Nutzer*innen schlecht weg. Auf vier, die wir euch zeigen, kann man sich aber verlassen.
GPS-Tracker für Kinder: So wurde getestet
Die neun GPS-Tracker aus dem Test von Stiftung Warentest wurden von den Expert*innen in fünf verschiedenen Kategorien geprüft:
- Ortung (50 %)
- Handhabung (20 %)
- Verarbeitung (10 %)
- Akku (10 %)
- Basisschutz persönlicher Daten (10 %)
Bei den Modellen, die wir selbst bei Amazon herausgesucht haben, haben wir auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, stabile Verarbeitung und eine sehr gute Kundenbewertung (mindestens 4,1 von 5 Sternen) geachtet.
GPS-Tracker für Kinder: Die besten Modelle im Detail
Alcatel Movetrack
Der Alcatel Movetrack kam beim GPS-Tracker-Test von Stiftung Warentest im Februar 2024 am besten weg. Allerdings schrammte das Gerät mit der Gesamtnote 2,6 knapp an einem "guten" Ergebnis vorbei. Trotzdem wollen wir euch den Testsieger nicht vorenthalten.
Das am besten bewertete Testkriterium zuerst: In Sachen Verarbeitung bekam der Alcatel-GPS-Tracker ein "Sehr gut" (1,2). Als "gut" (2,5) empfanden die Expert*innen die Handhabung des Geräts. Nur "befriedigend" ist dagegen die Ortung. Das muss man aber differenziegrt betrachten: Während Genauigkeit, Ortung im Notfall und GPS-Empfindlichkeit allesamt "ut" benotet wurden, ist das Geofencing nur "befriedigend".
Der Akku bekam die Note 3,0 – bei nur maximal fünf Tagen Laufzeit kein Wunder. Beim Basisschutz persönlicher Daten (3,5) führten deutliche Mängel bei der englischsprachigen Datenschutzerklärung zur Abwertung.
Der 31 g leichte GPS-Tracker ist 4,2 x 4,2 x 1,7 cm groß, funktioniert in EU, Schweiz, Großbritannien, Island, Norwegen und über 100 weiteren Ländern, nutzt zur Ortung das Mobilfunknetz 2G und verfügt über einen Live-Modus. Achtung: Für zwei Jahre Nutzung werden etwa 120 € fällig.
Apple AirTag
Nun zu unseren Favoriten unter den GPS-Trackern. Da darf das Apple AirTag natürlich nicht fehlen. Eins vorweg: Es ist eigentlich gar kein GPS-Tracker im eigentlichen Sinn, da er nicht mit GPS arbeitet. Stattdessen nutzt er das Netzwerk „Wo ist? “ – ein verschlüsseltes, anonymes Netzwerk mit unzähligen Apple-Geräten, um Gegenstände oder Personen zu orten. Da es aber der am häufigsten gekaufte Ortungs-Tracker ist, stellen wir ihn hier trotzdem vor.
Ein Airtag kostet derzeit rund 32 € bei Amazon. Einen Vierer-Pack gibt es dort für ca. 105 €.
Das AirTag sendet ein sicheres Bluetooth-Signal, das Geräte aus dem „Wo ist?“-Netzwerk erkennen können, wenn sie in der Nähe sind. Diese Geräte schicken den Standort des AirTag an iCloud und man sieht ihn auf der "Wo ist?"-App in einer Karte.
Die großen Vorteile: Die Batterie ist austauschbar und hält über ein Jahr lang. Ständiges Aufladen ist also überflüssig. Außerdem ist das AirTag nach IP67 vor Wasser und Staub geschützt und so ziemlich robust. Weil es so klein und leicht ist, lässt es sich überall unterbringen. Der Nachteil: Nur Eltern, die Apple-Produkte nutzen, können es fürs Kinder-Tracking hernehmen.
Das sagen die Amazon-Käufer*innen: Sebastian schreibt: „Die Ortungsfunktion der AirTags hat mich wirklich beeindruckt. (...) Die Kombination aus Bluetooth und dem ultra-breitbandfähigen U1-Chip ermöglicht eine präzise Standortbestimmung, selbst in Innenräumen.“ Insgesamt hat das Produkt aktuell 4,7 von 5 Sternen auf Amazon – bei fast 80.000 bisher abgegebenen Bewertungen.
Für Apple AirTags gibt es viele Aufbewahrungsvarianten – auch speziell für Kids – auf dem Markt, damit die kleine "Münze" nicht verloren geht. Wir finden Anhänger, die an Schulranzen, Rucksack oder Reißverschluss der Jacke befestigt werden können, am praktikabelsten. Auch ein Armband finden bestimmt viele Kinder cool.
Unsere Favoriten:
PAJ GPS-Tracker – Easy Finder 4G
Der PAJ GPS-Tracker - Easy Finder 4G kann ebenfalls zur Live-Ortung von Gegenständen, Fahrzeugen und eben auch Kindern eingesetzt werden. Die 4G-Version kann man bei Amazon für rund 70 € kaufen.
Eine M2M SIM-Karte ist bei dem Gerätchen bereits integriert. Um zu starten, muss man sich lediglich online registrieren. Trackt man mit dem GPS-Tracker durchschnittlich eine Stunde pro Tag, hält der Akku rund 20 Tage durch – im Standby-Modus sogar bis zu 40 Tage. Den Akkustand kann man online jederzeit checken.
Super in Notfällen: die eingebaute SOS-Taste. Praktisch sind auch Features wie ein Geschwindigkeitsalarm, ein Erschütterungsalarm und der 100-Tage-Streckenspeicher. Es gibt die Möglichkeit, einen "Geozaun" einrichten. Das Gerät verfügt auch über eine Ausschaltsicherung.
Was man vorab wissen muss: Dieser GPS-Tracker für Kinder ist ungefähr so groß wie ein Smartphone – also nicht besonders handlich. Außerdem muss dazu eine Art Abo abgeschlossen werden. Das kostet derzeit ab 4,17 € pro Monat.
Das sagen die Amazon-Käufer*innen: „Ich bin mit diesem Tracker sehr zufrieden, die Inbetriebnahme war sehr leicht und die App funktioniert super! Da meine Tochter dieses Gerät im Schulranzen hat, ist die Größe für uns vollkommen in Ordnung! Der Tracker zeigt sehr genau den Standort an (anders als die vorherigen von uns genutzten Tracker)“, erzählt Anja. Insgesamt ist der GPS-Tracker derzeit mit 4,3 von 5 Sternen bewertet.
Tracki 4G GPS-Tracker für Kinder
Mit nur knapp 20 € ist der Tracki 4G GPS-Tracker ein sehr günstiges Ortungsgerät. Dazu ist er richtig schön klein: Es ist nur 1,4 x 3,8 x 4,6 cm groß und wiegt lediglich 30 g.
Das Gerät bietet unbegrenzte Fernlokalisierung in Echtzeit mit 4G LTE – in der EU und weltweit. Im Freien arbeitet es mit GPS-Satelliten als primäre Ortungstechnologie, in Innenräumen fungiert Wi-Fi als sekundäre Standortsicherung.
Per App-Benachrichtigung, SMS oder E-Mail bekommt man Echtzeit-Warnungen, wenn der Tracker den vorher festgelegten Geofence überschreitet. Auch bei SOS-Warnungen, Warnungen bei niedrigem Batteriestand, Geschwindigkeitswarnungen und Bewegungswarnungen bekommt man eine Nachricht.
Achtung: Auch dieser GPS-Tracker funktioniert nur, wenn man ein passendes Abo (12 Monate: 69,95 €) dazu abschließt.
Das sagen die Amazon-Käufer*innen: 4,1 von 5 Sternen hat der Tracki GPS-Tracker im Moment – und das bei schon fast 40.000 Bewertungen. Serhil sagt: „Ich habe zum ersten Mal einen GPS-Tracker verwendet und war von Tracki GPS beeindruckt. Ich habe die Tracki GPS-App leicht installiert, meine deutsche Handynummer eingegeben und ein Konto einfach erstellt. Die App ist sehr intuitiv. Ich bin mit der hohen Genauigkeit der Standortverfolgung und der Benachrichtigungen zufrieden.“
ATUVOS iOS Smart Bluetooth Tracker
Eine super Lösung für alle, die die Technologie der Apple Airtags super finden, aber eine kostengünstigere Alternative suchen: Von den ATUVOS iOS Smart Bluetooth Trackern kosten vier Stück lediglich knapp 56 € (statt 105 €).
Dieser Tracker, der nur in Kombination mit iOS-Geräten funktioniert, findet Gegenstände oder Kinder in größerer Entfernung genau wie die Airtags mit Millionen von Apple-Geräten im Apple „Wo ist?“-Netzwerk.
Das Gerät ist wasserdicht und wird mit einer CR2032-Knopfzelle mit einer Lebensdauer von über einem Jahr betrieben. Wenn die Batterie leer ist, wird man darauf hingewiesen. Durch die Öse kann man die Tracker einfach an Schlüsseln und Co. befestigen.
Das sagen die Amazon-Käufer*innen: „Installation easy, funktioniert tadellos!“, schwärmt Eves. Insgesamt hat das Produkt 4,2 von 5 Sternen.
GPS-Tracker für Kinder: Auch eine Kinder-Smartwatch kann meist orten
Eine Smartwatch für Kinder ist eine gute Sache für alle Eltern, die ihrem Kind noch kein Handy geben wollen, aber trotzdem im Notfall Kontakt aufnehmen können wollen. Viele dieser Geräte fürs Handgelenk verfügen auch über GPS und können so – neben ihren anderen praktischen Funktionen – auch als GPS-Tracker für Kinder benutzt werden. Das sind die Stiftung-Warentest-Sieger unter den Kinder-Smartwatches und unsere persönlichen Lieblingsmodelle:
familie.de-Jurist: Das muss man über GPS-Tracker für Kinder wissen
Viele Eltern sind sich unsicher, wie die gesetzliche Lage zum Tracking von Kindern aussieht. Unser familie.de-Jurist Milu erklärt, ob wir unsere Kinder bedenkenlos orten können und welche Punkte wir bei unserer Entscheidung beachten sollten.
Ist das GPS-Tracking der eigenen Kinder erlaubt?
In letzter Zeit werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie es sich denn mit der rechtlichen Zulässigkeit des Trackens verhält. Smartwaches und GPS-Tracker sind teilweise günstig zu haben und das wirft natürlich immer wieder die Frage – und die Versuchung – auf, ob man vielleicht sein Kind tracken sollte. Die Antwort, zumindest was das Rechtliche angeht, ist eindeutig: Eltern dürfen grundsätzlich ihre Kinder tracken.
Da dies aber eine recht neue Möglichkeit ist, ist da aber auch noch nicht wirklich viel rechtlich geregelt und man muss sich hinsichtlich einer Regelanweisung an recht allgemeine Vorschriften halten. (Whhhaaat??)
Deshalb bitte ich zu beachten, dass ich hier kein rechtliches Gutachten erstelle, sondern als juristisch (zugegebenermaßen erheblich) vorbelasteter Vater, anderen Eltern einfach ein paar Dinge erläutern will. Ansonsten ist es wie auch sonst im Leben: gesunder Menschenverstand und vernünftiger Risikoabwägung sind auch hier nicht von Nachteil.
Denn eines ist klar: die beste Prävention für Kinder ist, die Stärkung von Kompetenzen und Fähigkeiten. Dazu gehört notwendigerweise die Gewährung von altersgerechten Freiräumen. Tracking entbindet mithin nicht von der Vermittlung von Kompetenzen und einer altersgerechten „Praxistauglichkeit“. Mit einem Tracking für Kinder weiß man eben nur, wo das Kind gerade ist. Das kann zwar hilfreich sein, schützt das Kind jedoch nicht per se, z. B. wenn es ohne auf den Verkehr zu achten, die Straße überquert …
Kinder per GPS-Tracker verfolgen: Ist das gesetzlich konkret geregelt?
Viele konkrete Bestimmungen gibt es nicht. Im Kern ist zum Tracking sogar gar nichts geregelt. Die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Kinder-Tracking sind in den allgemeinen Bestimmungen des Grundgesetzes und der allgemeinen Gesetze geregelt.
Hier gilt zunächst, so klar sich das jetzt auch anhören mag, in der Praxis fällt das oft im Konkreten schwer: Kinder sind grundsätzlich Träger von Grundrechten und haben auch z. B. einen geschützten Bereich der Privatsphäre. Auch die Bestimmungen der UN- Kinderrechtskonvention sind hier zu nennen. Da ist aber nichts geregelt, worauf ein vernünftiger Erwachsener nicht auch mit etwas nachdenken von alleine kommt. Durchlesen kann man sich das aber allemal, hier der bei Unicef.
Das Grundgesetz und die Kinderrechtskonvention geben den Eltern aber natürlich die Möglichkeit und die Pflicht, im Rahmen der Vorschriften in die Rechte der Kinder einzugreifen, z.B. Art 6 Abs. 2 Grundgesetz.
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft
Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz
Tracking und Tracing – Was sind die Unterschiede?
Tracking bedeutet, dass man den Aufenthaltsort einer Person, in unserem Fall den seiner Kinder, mittels technischer Geräte und Apps online live verfolgt. Davon zu unterscheiden ist das „Tracing“. Beim Tracing wird anhand von Aufzeichnungen der Weg später rekonstruiert bzw. nachvollzogen.
Das Tracken ist mithin noch eine Spur effizienter – aber auch ein größerer Eingriff, wobei ich den Begriff „Eingriff“ als Jurist nicht per se negativ besetzt verwende. Es handelt sich um einen Fachbegriff, der recht emotionslos eine Tatsache beschreibt. Ich möchte ihn hier aber ganz bewusst verwenden, weil es sich beim Tracing zumindest auch immer um einen Eingriff handelt, ganz gleich wie das vom Einzelnen ggf. gesehen wird. Juristisch handelt es sich erst einmal um einen Eingriff in die Rechte des Kindes. Das ist aber auch nicht schlimm. Der Großteil der Aufgaben von Eltern im Hinblick auf ihre Kinder, ist ein Eingriff in irgendwelche (eingeschränkten) Rechte des Kindes- eben nur gerechtfertigt oder sogar gefordert.
GPS-Sender für Kinder: Es geht um Abwägung und Vertrauen
Das bedeutet nun im Konkreten, dass viel möglich ist, aber immer auch abzuwägen ist. Das Tracking kann durchaus sinnvoll sein und auch dem Kind Sicherheit geben. Es gibt auch Geräte, bei denen man auch mit den Kindern sprechen und kommunizieren kann. Das kann durchaus sinnvoll sein, um einem Kind dosiert mehr Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.
Keinesfalls sollte das Kinder-GPS ohne ohne Kenntnis des Kindes angewendet werden. Auch wenn das im Einzelfall auch rechtlich zulässig sein mag.
Rechtlich unzulässig ist sicher das Abhören des Kindes ohne sein wissen, vom Pädagogischen ganz zu schweigen. Ein solches Verhalten stellt einen Vertrauensbruch dar.
Kinder sind nicht das Eigentum der Eltern, sondern eigenständige Personen, wenn auch mit nicht ausgebildeter Persönlichkeit. Man überwacht sie also schlicht nicht ohne deren Kenntnis.
familie.de-Jurist Milutin Zmijanjac
Tracking per GPS: Sind die Rechte Dritter betroffen?
Zu beachten ist auch, dass einem auch die Rechte Dritter und auch die Schule einen Strich durch die Rechnung machen kann, wenn man bei der Nutzung von Tracking- Geräten z. B. auch andere abhören kann, sind die Geräte rechtswidrig.
Verbotene Geräte beim Kinder-Tracking: Das kann teuer werden!
So hat die Bundesnetzagentur schon 2017 Geräte verboten, die ohne Kenntnis des Kindes die Umgebung abhört. Diese oft la „Babyphone“ oder „Monitorfunktion“ umschriebenen Funktionen können tatsächlich die Bundesnetzagentur auf den Plan rufen. Diese beurteilt Geräte, die ohne Wissen des Kindes oder Dritter die Umgebung abhört und dies versendet als „unerlaubte Sendeeinrichtung“. Manche Pappenheimer, anders kann man diese Leute nicht nennen, haben solch e Geräte auch zum Abhören von Lehrern in Schulen benutzt. Da kann ich als jahrelanger Elternvertreter den Lehrern und Schülern gegenüber nur mein tief empfundenes Mitgefühl und Missfallen äußern. Da fragt man sich, auf was manche so kommen. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Bann der Bundesnetzagentur auch mithörende Puppen betreffen kann. Eben solche wurden auch verboten.
Jedenfalls kann es einen passieren, dass die Bundesnetzagentur den Nachweis der Vernichtung eines solchen Gerätes verlangt, wenn sie erfährt, dass jemand so ein Gerät besitzt.
Nun fragen sich bestimmt einige, wie die Bundesnetzagentur denn von dem Besitz erfahren will. Die Frage ist berechtigt, aber viel leichter beantwortet, als so mancher glaubt. Zunächst ist es nicht so schwer, beim Verkäufer zu erfragen, an wen die Sachen verkauft wurden. Eine andere, nicht weniger naheliegende, Möglichkeit ist die Meldung eines Mitmenschen, der ein Gerät verdächtig findet.
Eine einfache Mail an die Mail-Adresse spionagegeraete@benetzt.de genügt und schon kommen unangenehme Fragen auf einen zu.
Besitzt man solche Geräte sollte man sie vernichten. Weigert man sich trotz Aufforderung, droht ein Bußgeld bis zu 25.000 €.
GPS-Tracker für Kinder: Schulen können Verbot aussprechen
Auch die Schule kann restriktive Schulordnungen erlassen, um den Gebrauch auch an sich zulässiger Geräte während des Schulbetriebs einzuschränken. Ich habe selber als Elternbeiratsvorsitzender und Mitglied der Schulkonferenz recht überzeugt einer Schulordnung zugestimmt, die die Verwendung digitaler Endgeräte in der Schule restriktiv handhabt. Da begannen nämlich Eltern ihre Kinder mit Smart-Watches zu „chippen“, weil sie die Kinder auf dem Schulweg tracken wollten.
Dazu sei gesagt, dass an unserer Schule alle Kinder zur selben Zeit Schulbeginn haben und quasi alle gleichzeitig und nie alleine zur Schule gehen. Nachdem die Schule und ich die Eltern immer wieder auf das unnötige die Kinder mit dem Auto in die Schulbank fahren samt der damit verbundenen Gefahren für die Sprösslinge anderer liebender Eltern hingewiesen hatten, kamen dann sogleich Eltern auf die Idee des Einsatzes von Smart- Watches. Das wurde bei uns dann doch weitestgehend für den Bereich der Schule verboten.
GPS-Tracker für Kinder: Wie steht es um den Datenschutz?
Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Datenschutz. Auch hier bin ich teilweise immer wieder erschreckt, wie sorg- und auch verantwortungslos mit den Daten der Kinder umgegangen wird. Oftmals informieren sich die Eltern gar nicht, wo die Daten gespeichert werden bzw. was mit den Daten geschieht. Man sollte schon darauf achten, wo die Daten denn gespeichert werden und welcher Nutzung man so mit ein paar Clicks zustimmt.
Wenn man die Wege des Kindes live nachverfolgt, was im Einzelfall ja sinnvoll sein kann, gehört es unbedingt auch in das Pflichtenheft der Eltern, sich darüber zu informieren, was wo von wem zu welchem Zweck gespeichert wird.
GPS-Tracker für Kinder: Manchmal doch sinnvoll
Alles in allem ist meine Einschätzung, dass es durchaus Situationen gibt, in denen Tracking sinnvoll sein kann. Der Einsatz solcher Geräte ist aber auch mit Pflichten und Verantwortung verbunden. Schießt man über das Ziel hinaus oder ist zu sorglos, hat man schnell einen Rechtsverstoß begangen.
Vielleicht ist es doch grundsätzlich der bessere Weg, dem Kind Alltags- Kompetenzen beizubringen und die Praxistauglichkeit zu schulen. Dem Kind bringt das in jedem Fall mehr.
Seid ihr auf der Suche, nach einer guten Smartwatch? Dann wäre vielleicht die Samsung Galaxy 6 etwas für euch. Mehr Informationen zum aktuellen Modell erhaltet ihr hier: