Die Betreuung und Erziehung von Kindern mit Beruf, Haushalt sowie Alltag miteinander zu verbinden, stellt Eltern, aber vor allem Allein- bzw. Getrennterziehende vor eine große Herausforderung. Kommen finanzielle Sorgen hinzu, bedeutet das eine enorme Mehrbelastung. Aus diesem Grund gibt es staatliche Hilfe für Alleinerziehende, die wir euch hier zeigen.
Generell haben Alleinerziehende die gleichen Ansprüche auf finanzielle Hilfe wie zusammenlebende Elternpaare. Aber es gibt auch staatliche Unterstützungen und Angebote, die ausschließlich alleinerziehenden Eltern zustehen.
Alleinerziehend – wo gibt's Hilfe?
Das Jugendamt ist eine gute Anlaufstelle, wenn ihr euch trennen wollt oder bereits in Trennung bzw. Scheidung lebt. Bei einem Beratungstermin im Jugendamt bekommt ihr einen ersten Überblick über mögliche finanzielle Hilfsangebote für AlleinerzieherInnen, außerdem wichtige Tipps in Sachen Unterhalt und Sorgerecht sowie zur Vaterschaftsanerkennung und eventuelle Richtlinien, die ihr beachten müsst. Des Weiteren kann euch das Jugendamt an Verbände, Vereine oder andere Beratungsstellen verweisen.
Besteht Anspruch auf Mutterschafts- und Elterngeld?
Mutterschaftsgeld wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung auf Antrag gewährt. Dabei setzt sich die Höhe aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten Monate zusammen und wird zum Teil von der Krankenkasse und zum anderen Teil vom Arbeitgeber gezahlt.
Alleinerziehende haben außerdem Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld, anstelle der sonst üblichen 12 Monate. Wie auch bei Elternpaaren müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- das Kind wird von euch selbst betreut und wohnt im gleichen Haushalt
- ihr seid in einem Angestelltenverhältnis, freiberuflich oder selbstständig
- euer Wohnsitz ist Deutschland
Berechnet wird das euch zustehende Elterngeld auf Grundlage eures Einkommens. Seid ihr weder angestellt, freiberuflich noch selbstständig, habt ihr Anspruch auf den Basisbetrag in Höhe von 300 € monatlich.
Elterngeld-Antrag stellen
Kennt ihr schon „ElterngeldDigital" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend? Dieser Service ist bereits in vielen Bundesländern verfügbar und ermöglicht euch, den Elterngeldantrag direkt online auszufüllen.
Zudem besteht neben dem Basiselterngeld die Möglichkeit auf Elterngeld Plus. In diesem Fall bekommt ihr als Alleinerziehende bis zu 28 Monate finanzielle Förderung. Vor allem mit Hinblick auf eine Teilzeitanstellung bis zu maximal 32 Stunden pro Woche stellt das eine durchaus attraktive Alternative dar.
Erhalten Alleinerziehende Kindergeld?
Natürlich haben Alleinerziehende auch automatisch Anspruch auf Kindergeld: für das erste und zweite Kind je 219 € monatlich, für das dritte Kind 225 € und ab dem vierten Kind 250 € (Stand: Juli 2022). Voraussetzungen sind, dass das Kind bei euch im Haushalt lebt und ihr das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragt.
Wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Im Gegenzug kommt das andere Elternteil für alltägliche Dinge, wie Nahrung, Kleidung und Unterkunft, auf. Wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt, ist individuell und sowohl vom Nettoeinkommen als auch Alter und Anzahl der gemeinsamen Kinder abhängig.
Eine wichtige Info hierzu: Laut § 1613 im Bürgerlichen Gesetzbuch kann die Zahlung von Kindesunterhalt nur für eine kurze Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend eingefordert werden. Aus diesem Grund solltet ihr die Klärung beim Jugendamt nicht aufschieben.
Bereits in der Schwangerschaft könnt ihr auf freiwilliger Basis auch eine jugendamtliche Beistandsschaft für euer minderjähriges Kind beantragen. Diese unterstützt euch bei der Feststellung der Vaterschaft sowie einer Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und hat keinerlei Auswirkungen auf das elterliche Sorgerecht.
Tipp: Nicht nur der Kindesunterhalt steht Alleinerziehenden zu, auch Betreuungsunterhalt, Unterhalt aus Anlass der Geburt sowie Ehegattenunterhalt können unter Umständen in Anspruch genommen werden.
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Sofern ihr Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bezieht, euer minderjähriges Kind mit euch im selben Haushalt wohnt und ihr alleinerziehend seid, könnt ihr den sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde dieser auf 4.008 € pro Jahr plus 240 € für jedes weitere Kind (Stand: Juli 2022) angehoben. Mit Steuerklasse II wird der Betrag, der von eurem versteuernden Einkommen abgezogen wird, sogar automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt.
Bekommen Alleinerziehende einen Kinderzuschlag?
Kleider, Schulsachen, Spielsachen, Wohnkosten oder Verpflegung: Habt ihr nur ein geringes Einkommen (allerdings mindestens 600 € brutto im Monat) für euch und eure Kinder zur Verfügung, könnt ihr zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag bei der zuständigen Familienkasse beantragen.
Seit Juli 2022 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 229 € pro Kind und Monat und muss nach sechs Monaten neu beantragt werden. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit könnt ihr den Zuschlag online beantragen.
Gibt es weitere Hilfen für Alleinerziehende?
Nachfolgend geben wir euch einen Überblick über weitere mögliche finanzielle Hilfen für Alleinerziehende:
- Baby-Erstausstattung: Alleinerziehende Mütter und Väter mit geringem Verdienst können entweder beim Sozialamt oder Jobcenter einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss für Baby-Erstausstattung stellen.
- Unterhaltsvorschuss: Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt, könnt ihr einen Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dieser muss zu einem späteren Zeitpunkt vom nicht zahlenden Elternteil an das Amt zurückgezahlt werden.
- Doppelte Kinderkrankentage: Insgesamt stehen Alleinerziehenden jährlich 20 Kinderkrankentage pro Kind und bei mehreren Kindern maximal bis zu 50 Tage im Jahr zu. Wird das Kinderkrankengeld nicht vom Arbeitgeber, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, müsst ihr hierfür das Formular auf der Rückseite des Krankenscheins ausfüllen und eurer Kasse zukommen lassen.
- Ermäßigung bei Kinderbetreuung: Damit ihr selbst wieder arbeiten könnt, ist die Betreuung durch Kita, Kindergarten, Hort, Tagesmutter oder Krippe meist unumgänglich. In diesem Fall sind ermäßigte Betreuungskosten möglich. Am besten lasst ihr euch diesbezüglich beim zuständigen Jugendamt beraten.
- Leistungspakete für Bildung und Teilhabe: Jeder der Kinder hat, weiß, dass der tagtägliche Schulbedarf, Schul- und Kitaausflüge, Klassenfahrten & Co alles andere als günstig sind. Alleinerziehende, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können deshalb beim Landratsamt oder Jugendamt finanzielle Hilfe in Form von Leistungspaketen in Anspruch nehmen.
- Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur: Die Betreuung und Erziehung von Kindern kann ziemlich anstrengend werden, vor allem dann, wenn die Unterstützung eines Partners fehlt. Fühlt ihr euch körperlich oder psychisch ausgelaugt, besteht allerdings die Möglichkeit, eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur anzutreten. Erster Ansprechpartner, bevor ihr einen entsprechenden Antrag bei eurer Krankenkasse stellen könnt, ist der Hausarzt.
Um den Geldbeutel zusätzlich zu schonen, habt ihr zudem die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Sozialhilfe sowie einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen und euch von der GEZ-Gebühr befreien zu lassen.
Hier haben wir noch 7 tolle Hilfen für Alleinerziehende für euch:
Bildquelle: Getty Images/jacoblund