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Finanzspritze

Hilfe für arme Rentner: Das müsst ihr über die Grundrente wissen

Dieses Jahr wird die Deutsche Rentenversicherung mehr als eine Million deutschen Rentner*innen einen Aufschlag zahlen. Die sogenannte Grundrente soll besonders denen helfen, deren Altersbezüge bisher nicht ausreichen. Das steckt dahinter.

Die Grundrente wurde in Deutschland zum 1. Januar 2021 eingeführt. Sie soll die Renten von Menschen aufstocken, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter aber trotzdem nur eine sehr geringe Rente erhalten. Zum Beispiel, weil ihr Gehalt sehr niedrig war.

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Warum wird die Grundrente erst jetzt ausgezahlt?

Die Einführung der Grundrente hat die Deutsche Rentenversicherung vor eine Mammutaufgabe gestellt. Sie muss alle deutschen Rentner*innen daraufhin überprüfen, ob sie einen Anspruch auf die neue Staatshilfe haben. Das kostet Zeit und Aufwand. Aus diesem Grund hatte sich die Versicherung bisher darauf beschränkt, nur bei neuen Rentner*innen den Anspruch zu überprüfen. Erst jetzt sollen alle überprüft werden. Ab dem 1. Januar 2023 greift dann ein allgemeiner Anspruch aller Rentner*innen auf Grundrente. Es werden also keine Grundrenten rückwirkend ausgezahlt.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Die einfache Antwort lautet: Rund 1,3 Millionen Rentner*innen in Deutschland. Das schätzte zumindest das Bundesarbeitsministerium bei der Einführung der Grundrente. Die große Mehrheit davon dürften Frauen sein – aus dem einfachen Grund, dass diese während ihres Arbeitslebens im Schnitt schlechter bezahlte und/oder Teilzeitjobs ausgeübt haben, was sich negativ auf die Rentenansprüche auswirkt.

Die komplizierte Antwort lautet: Anspruch auf die Grundrente hat jeder, der mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen kann und dabei im Schnitt pro Jahr zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittslohns in Deutschland erhalten hat, sowie heute weniger als 1.250 € Rente bezieht. Bei Paaren liegt die Grenze bei 1.950 €.

Wie funktioniert die Grundrente?

Die Berechnung der Grundrente ist leider kompliziert. Sie geht so: Wer die obige Bedingung erfüllt, also im Schnitt zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittslohns verdiente, bekam in Durchschnitt eben 0,3 bis 0,8 Rentenpunkte pro Jahr. Bei der Grundrente werden diese Punkte jetzt verdoppelt. Wer also im Schnitt in mindestens 35 Beitragsjahren 0,3 Rentenpunkte angesammelt hat, bekommt jetzt für diese Zeit 0,6 Rentenpunkte gutgeschrieben.

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Dabei gibt es drei Einschränkungen: Erstens wird der Wert maximal auf 0,8 Rentenpunkte verdoppelt. Wer im Schnitt 0,5 Rentenpunkte pro Jahr bekommen hat, steigt also auf 0,8 und nicht auf 1,0. Zweitens gilt die Verdopplung für maximal 35 Beitragsjahre, auch wenn ihr eigentlich 40 oder mehr Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt habt. Drittens werden von dem dadurch errechneten Rentenanspruch noch einmal 12,5 % abgezogen, um eure endgültige Rente zu ermitteln.

Habt ihr euch schon mal gefragt, wie bedingungsloses Grundeinkommen funktioniert? Wir verraten es euch:

Also wie viel mehr Rente bekommt man jetzt?

Euer genauer Grundrentenanspruch ist höchst individuell. Von welchen Summen wir reden, lässt sich aber am besten mit einem Rechenbeispiel zeigen. Angenommen, ihr habt 35 Jahre lang gearbeitet, Beiträge gezahlt und dabei im Schnitt 0,5 Rentenpunkte pro Jahr angesammelt. Dann hättet ihr bei einem heutigen Renteneintritt 17,5 Rentenpunkte, von denen jeder derzeit 34,19 € (in Westdeutschland) wert ist. Das ergäbe eine Rente von 598,32 €. Weil ihr lange genug Beiträge gezahlt habt, unter 0,8 Rentenpunkte pro Jahr gesammelt habt und euer Rentenanspruch unter 1.250 € liegt, wärt ihr damit für die Grundrente berechtigt.

Bei dieser werden eure Rentenpunkt jetzt für die 35 Beitragsjahre verdoppelt, aber maximal auf 0,8. Statt 17,5 hättet ihr dann 28 Rentenpunkt. Das ergäbe eine Rente von 957,32 €. Davon werden jetzt noch 12,5 % abgezogen, sodass am Ende eine Auszahlung von 837,66 € bleibt – immerhin 40 % mehr als zuvor. Der maximale Zuschlag liegt laut Bundesregierung bei 418 €, im Schnitt werden 75 € pro Rentner und Monat aufgestockt.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein, die Prüfung zur Grundrente erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung.

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Wie zählen Kindererziehung und Pflege bei der Berechnung?

Eingeschlossen werden Menschen, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Als Kindererziehungszeit gelten dabei jeweils die ersten drei Lebensjahre pro Kind. Sie werden mit jeweils 1,0 Rentenpunkten bewertet. Bei der Pflege gibt es je nach Zeitaufwand und Pflegegrad unterschiedlich viele Rentenpunkte für die Berechnung.

Was wird nicht bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt?

Zur Grundrente zählen nicht die Jahre, in denen ihr etwa studiert habt, Arbeitslosengeld oder Hartz IV bezogen habt, freiwillige Beiträge gezahlt habt, nur einen Minijob ausgeübt habt (der zählt nur als 0,13 Rentenpunkte) und Pflegezeiten vor 1992.

Daraus resultiert, dass Selbstständige selten Anspruch auf Grundrente haben, weil sie meistens keine Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.

Was ist, wenn ich als Rentner noch andere Einkommen habe?

Da die Grundrente nur bedürftigen Rentner*innen zugutekommen soll, wird jegliches weiteres Einkommen angerechnet. Grundlage dafür sind eure Steuererklärungen aus den Vorjahren. Nicht angerechnet werden Vermögen, der Wert von Immobilien und jegliche steuerfreie Einnahmen zum Beispiel aus einem Minijob oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

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Die Einkommensprüfung erfolgt automatisch. Finanzamt und Rentenversicherung dürfen zu diesem Zweck Daten austauschen.

Man hört jetzt überall davon: ETFs. Doch was das eigentlich ist, erklären wir euch in folgendem Video:

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Bildquelle: GettyImages/monkeybusinessimages

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